Autor Thema: Stellenbewertung  (Read 5039 times)

Fast Eddie

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Stellenbewertung
« am: 13.05.2020 17:56 »
Hallo,
ein Kollege von mir hat neue Aufgaben übernommen. Wie würdet ihr die Wertigkeit der Stelle einordnen?
Vielen Dank.




Fachbereich Grunderwerb für Kreisstraßenbaumaßnahmen mit Vollzug von
Fortführungs-/Veränderungsnachweisen und Allgemeine Grundstücksgeschäfte sowie Fachbereich Technische Straßenbauverwaltung bzgl. der Gestattungen und „Sonstige Benutzungen“ und Sondernutzungen bei Bundes-, Landes- und Kreisstraßen. 100%

Verzeichnis der am Arbeitsplatz auszuführenden Aufgaben und Tätigkeiten:

Grunderwerbstätigkeiten: ca. 70%

Prüfung vorhandener Basisdaten zum Grunderwerb, bezüglich der Eigentümer und Grundbuchangaben auf Vollständigkeit und Plausibilität auch im Hinblick auf die seitens der Planung erstellten Grunderwerbspläne. davon ca. 10%

Erstellung eines Werterahmens für Kaufpreiszahlungen und für Ent-schädigungen auf Basis von Bodenrichtwertauskünften der Gutachter-ausschüsse unter Berücksichtigung verfahrensspezifischer Fakten.davon ca. 10%

Führen von Grunderwerbsverhandlungen mit Eigentümern und Gemeinden. Abschluss von Bauerlaubnissen zur Durchführung der Straßenbaumaßnahme.davon va. 30%

Durchführung von Entschädigungsberechnungen für Landwirte und Nutzer (Bewirtschafter) und das Führen von Entschädigungs-verhandlungen mit dem betroffenen Personenkreis. Abschluss von diesbezüglichen Entschädigungsverträgen. davon ca. 10%

Erstellung von Kaufverträgen für Grundstücke. Kauf-/ Verkaufs-/ oder Tauschgrundstücke, auf Basis der erfolgten Grundstücksverhandlungen zur Sicherstellung der Umsetzung der Baumaßnahmen.davon ca. 20%

Koordination und Abschluss der notariellen Kaufverträge, ggf. in Vertretung der Eigentümer beim Notar.davon ca. 5%

Nach Vermessung der Flächen und erfolgter Dokumentation im behördlichen Fortführungs-/Veränderungsnachweis, Abschluss der erforderlichen Auflassungsverträge und Sicherstellung der Abwicklung der grundbuchamtlichen Vorgänge durch den Notar bzw. das Grundbuchamt. davon ca. 10%

Veranlassung von Pfandfreigaben für erworbene Teilgrundstücke bei Energieversorgern, Löschung vorhandener Grunderwerbsvormerk-ungen, Löschung von Überfahrtsrechten bei Wegfall durch Straßennutzungen. Sicherstellung einer lastenfreien Übergabe der erworbenen Grundstücke, Löschung und Bestellung von Grunddienstbarkeiten. davon ca. 5%


Technische Straßenbauverwaltung: ca. 30%


Zuständigkeitsermittlung:

Selbständige Prüfung und Entscheidung der Zuständigkeiten, teilweise unter Hinzuziehung der nur teilweise vorhandenen digitalen Arbeitsmittel. Bei Unzuständigkeit Einleitung der erforderlichen weiteren Maßnahmen.davon ca. 10%

Prüfung der anzuwendenden Rechtsgrundlagen:

Eigenständige Prüfung der anzuwendenden Rechts- und Vertragsgrund-lagen (z.B. Straßenbenutzungsrecht nach Straßengesetz, Vollzug nach Telekommunikationsgesetz, öffentliche Benutzung Versorgungsleitungen oder abweichende Rechtsgrundlage). Prüfung und Entscheidung, ob rahmenvertragliche Vereinbarung oder Individualvertrag zu schließen oder Verwaltungsakt zu erlassen ist. Dabei gilt zu beachten, dass differierende und von den Antragstellern oftmals nicht beachtete Rechtsgrundlagen einschlägig sind. Eine Beurteilung, welche Rechtsgrundlage anzuwenden und welche Form des Verwaltungshandelns angezeigt ist, ist auch erst nach eingehender inhaltlicher Prüfung und Bewertung der technischen Angaben im Antrag möglich. davon ca. 10%

Vorbereitung von Vereinbarungen / Verträgen / Verwaltungsakten:

Auf Basis der ermittelten anzuwenden Rechtsgrundlagen und Fest-stellung der Vollständigkeit des Antrages erfolgt mündl./schriftl. Abstimmung mit dem Antragsteller über die inhaltlichen Voraussetzungen der später zu schließenden Vereinbarung.
Amtsinterne Abklärung mit den anderen betroffenen Fachbereichen (Straßenbetriebsdienst, Straßenbau - Bereich Bauabwicklung) hinsicht-lich (technischer) Gründe, die das beantragte Vorhaben tangieren und in der zu treffenden Vereinbarung bzw. den zu erlassenden Verwaltungsakt einfließen müssen. Stehen technische Gründe einer Realisierung des Vorhabens insgesamt entgegen, erfolgt in Abstimmung mit dem Antragsteller die Prüfung alternativer Bauausführungsmöglichkeiten.davon ca. 10%

Erstellung und Abschluss der Vereinbarungen / Vertrages bzw. des VA:

Entwurf von Gestattungsverträgen/-vereinbarungen, die öffentliche und private Versorgungsträger/Dienstleistungsunternehmen betreffen sowie Fertigung und Abschluss von Vereinbarungen über sonstige Leitungsrechte, privatrechtliche Nutzungen und Werbeanlagen.
Hierzu gehören auch nachstehende Aufgaben:

die Mitwirkung bei der Entwicklung und dem Abschluss von Rahmenvereinbarungen für die Breitbandkabelversorgung.
die vertragliche Sicherung von Leitungsrechten
die vertragliche Abwicklung von beantragten Beschränkungen des Gemeingebrauchs
die Erteilung von Sondernutzungserlaubnissen für Zufahrten / Zugängen und für alle sonstigen Nutzungserlaubnisse für das klassifizierte Straßennetz im Kreis XY.
teilweise Begleitung der technischen Abnahmen zur Gewährleistungsabnahme mit der Straßenmeisterei.
Vororttermine und technische Erörterung bei Spezialfällen sowie
Gewährleistungen
Widerspruchsbearbeitung bei abschlägig erteilen Bescheiden/Anfragen.

Sobald alle Vorarbeiten der Aufgabenbeschreibung nach Ziffer 1-3 komplett abgeschlossen sind, erfolgt die Erstellung der jeweiligen Vertragsunterlagen. Dies sind:

Gestattungsverträge / Vereinbarungen über die Einräumung von Straßenbenutzungsrechten
Erteilung einer Zustimmung nach Telekommunikationsgesetz
 
Auf Basis der final abgestimmten vertragsrelevanten Antragsunterlagen erfolgt die Erstellung des kompletten Vertragswerks, jeweils mit individuell anzupassenden Verweisen auf verbindliche technische Vorschriften bzw. deren Beilegung zum Vertrag. Die Straßenmeisterei erhält die Aufforderung, die geplante Baumaßnahme unter Berücksichtigung der daran gestellten und mit dem Nutzungsberechtigten abgestimmten und vereinbarten technischen Vorgaben zu überwachen und nach Abschluss eine Abnahme zu vereinbaren, um den Beginn der jeweils gewerkebedingten Gewährleistungsfristen formaljuristisch auszulösen.

Analog dazu erfolgt je nach Erfordernis der Form des Verwaltungshandelns der Erlass eines VA.

Überwachung des Unterlagenrücklaufes und erforderlichenfalls Einleitung weiterer nötiger Maßnahmen.
Erstellung von Gebührenbescheiden (Telekommunikationsgesetz) und Festlegung und Geltendmachung von Entgelten auf Grundlage der Gebührenordnung bzw. im Rahmen der gesetzlichen Gestaltungs-vorgaben nach Straßengesetz. davon ca. 70%

Spid

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Antw:Stellenbewertung
« Antwort #1 am: 13.05.2020 17:58 »
Was sollen die %-Angaben bedeuten?

Fast Eddie

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Antw:Stellenbewertung
« Antwort #2 am: 13.05.2020 18:16 »
Der Kollege hat zwei Aufgabenbereiche.
1.) Grunderwerb = 70%
2.) Technische Straßenbauverwaltung = 30%
Zusammen = 100%

Sieht man jeden Aufgabenbereich als 100% an, ergeben sich die Prozentwerte die dann wohl runtergerechnet werden müssten. - Oder sehe ich das falsch?

Ist die Stellenbeschreibung zu stark aufgesplittet?

Spid

  • Gast
Antw:Stellenbewertung
« Antwort #3 am: 13.05.2020 18:53 »
Naja, insgesamt summieren sich die Prozentpunkte auf 400. Wie sinnhaft eine solche Darstellung ist, kann dahingestellt bleiben. Es handelt sich jedenfalls weder bei den „Aufgabenbereichen“ noch bei den sonstigen Aufzählungen um Arbeitsvorgänge.

Texter

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Antw:Stellenbewertung
« Antwort #4 am: 13.05.2020 20:06 »
Spid, könntest Du mal eine aus Deiner Sicht taugliche Tätigkeitsdarstellung hier posten/verlinken?

Gefühlt sieht jede gepostete "Stellenbeschreibung" so wie die oben aus. Ein gutes Beispiel würde vielleicht einigen helfen.

Kaiser80

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Antw:Stellenbewertung
« Antwort #5 am: 13.05.2020 21:40 »
Naja, insgesamt summieren sich die Prozentpunkte auf 400. Wie sinnhaft eine solche Darstellung ist, kann dahingestellt bleiben.
Ich geh um  ;D

Spid

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Antw:Stellenbewertung
« Antwort #6 am: 14.05.2020 10:52 »
Spid, könntest Du mal eine aus Deiner Sicht taugliche Tätigkeitsdarstellung hier posten/verlinken?

Gefühlt sieht jede gepostete "Stellenbeschreibung" so wie die oben aus. Ein gutes Beispiel würde vielleicht einigen helfen.

Ich finde das, was das BVA zu Tätigkeitsdarstellung und -bewertung macht und zum Download bereitstellt, zwar nicht fehlerfrei in Formulierung und Darstellung, aber immer noch gut genug: https://bit.ly/35VB7NC

Ich hatte ja bereits an anderer Stelle geschrieben:
Zitat
Idealerweise ist es doch so: der AG legt fest, was seine Mitarbeiter alles für ihn tun sollen. Dann strukturiert das jemand und schnürt Arbeitspakete, verteilt das auf Organisationseinheiten und schließlich auf einzelne Stellen. Die auszuübende Tätigkeit für jede Stelle wird beschrieben. Jemand, der mit Eingruppierungsrecht hinreichend vertraut ist, bildet zusammen mit jemandem, der mit der Tätigkeit vertraut ist, eine Rechtsmeinung dazu, welche Arbeitsvorgänge vorliegen. Jemand, der mit der Tätigkeit vertraut ist, listet auf, welche Rechtsvorschriften usw. jeweils dafür benötigt werden. Zudem legt er die bestehenden Ermessensspielräume dar. Jemand, der mit Eingruppierungsrecht hinreichend vertraut ist, bildet daraus die Rechtsmeinung zur Wertigkeit der Arbeitsvorgänge sowie der Tätigkeit insgesamt.

Wir sind jetzt an der kursiv markierten Stelle des Prozesses: die auszuübende Tätigkeit wurde beschrieben. Nun wären daraus Arbeitsvorgänge zu bilden - und, wie ausgeführt, sollte das idealerweise durch jemanden, der die Tätigkeit kennt, zusammen mit jemandem, der sich mit Eingruppierungsrecht auskennt, erfolgen. Das aus einer Textwand ohne mit der Tätigkeit vertraut zu sein zu bilden, ist erstens fehleranfällig und zweitens anstrengend. Ersteres läßt sich durch die Angabe eines Eingruppierungsspielraums ausgleichen, letzteres bleibt schlicht so. Wenn ich mal Zeit und Langeweile habe, habe ich das ja bereits in der Vergangenheit getan und würde das auch wieder tun, aber das ist halt etwas anderes als die üblichen Antworten, die man sich aus dem Ärmel schütteln kann, ohne auch nur einen Blick in irgendein Dokument werfen zu müssen.

Texter

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Antw:Stellenbewertung
« Antwort #7 am: 14.05.2020 12:14 »
Ich sehe halt, dass die einige schon mit der Beschreibung der auszuübenden Tätigkeit überfordert sind. Und das nicht nur hier im Forum. Was bspw. die KGST als "qualitätsgesicherte Stellenbeschreibung" anbietet, ist doch oft mindestens ausbaufähig.

Daher könnte ein Beispiel (ohne Bildung von Arbeitsvorgängen) vielleicht helfen.


Texter

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Antw:Stellenbewertung
« Antwort #8 am: 27.05.2020 11:02 »
Spid, um meine Frage noch mal aufzugreifen:

Kennst Du die Stellenbeschreibungen von Thombandsen bei Wolters Kluwer und was hältst Du davon? Sind die brauchbar?

Spid

  • Gast
Antw:Stellenbewertung
« Antwort #9 am: 27.05.2020 11:16 »
Das kommt ganz darauf an, was Du damit machen möchtest: sollen dem Stelleninhaber damit seine Tätigkeit übertragen werden, soll das Ganze der inneren Organisation dienen, soll damit die Rechtsmeinung zur Eingruppierung gebildet werden oder alles drei auf einmal?

Texter

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Antw:Stellenbewertung
« Antwort #10 am: 27.05.2020 13:49 »
Ersteres. Es geht mir um die Beschreibung der auszuübenden Tätigkeit, die einem Beschäftigten dann übertragen wird.


Spid

  • Gast
Antw:Stellenbewertung
« Antwort #11 am: 27.05.2020 14:33 »
Wenn es einzig darum geht, dem TB seine auszuübende Tätigkeit zu übertragen, sind sie nicht gut. In dem Fall kann es zwar dahingestellt bleiben, daß Thombansen Fehler bei der Bildung von Arbeitsvorgängen macht, es wäre aber fraglich, warum man dafür überhaupt Arbeitsvorgänge hernimmt und darlegt, welche Fachkenntnisse dafür erforderlich wären. Beides brauch man nur für die Rechtsmeinung zur Eingruppierung. Zudem strotzen die Beschreibungen von der Übertragung von Aspekten der inneren Organisation in die Stllenbeschreibung, die dann jedesmal zu ändern wäre, wenn man es so genau nehmen möchte, z.B. "Leitung der 14-tägigen Besprechungen des Lehrgangsteams" bei der "Stellenbeschreibung Leitung berufliche Bildungsmaßnahme" - ändert man als interne Organisationsmaßnahme den Besprechungsturnus, weil sich wöchentlich, monatlich, oder am 2. und 4. Dienstag im Monat besser macht, muß man auch die Stellenbeschreibung anpassen, ohne daß sich an der Stelle etwas wesentliches geändert hätte, zumal die Information "14-tätgig" auch keinen weiteren Wert für die Stellenbeschreibunghat.