Autor Thema: Höhergruppierung - brauche Nachilfe  (Read 3162 times)

MarieLoue

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 3
Höhergruppierung - brauche Nachilfe
« am: 14.05.2020 13:03 »
Moin!

Also es steht eine Höhergruppierung an.
Ausgangentgeltgruppe 8 Stufe 3. (3159,79€)

Neue Entgeltgruppe 9a.

Die Einstufung erfolgt ja nun nach den Vorgaben in Stufe 2. (3227,32€)

Der Garantiebetrag in Höhe von 180,00€ wird ja nicht ausgezahlt, da 9a-3 zu 8-3 nur eine Differenz in Höhe von 116,65€ ausweißt. ABER eben diese Differenz steht dem Beförderten (so nenn ich die Person jetzt mal ) ja zu.

Diese 116,65€ werden zu welchem Ausgangsentgelt addiert? Zu 8-3 oder 9a-2?

Und was passiert nach 2 Jahren in Stufe 9a-2? Müsste dann wieder auf irgendeine Differenz geschaut werden?

Wäre lieb, wenn mir jemand helfen könnte...
DANKE

Spid

  • Gast
Antw:Höhergruppierung - brauche Nachilfe
« Antwort #1 am: 14.05.2020 13:09 »
E8/3

E9a/3, kein Garantiebetrag

MarieLoue

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 3
Antw:Höhergruppierung - brauche Nachilfe
« Antwort #2 am: 14.05.2020 13:50 »
Korrektur meiner obigen Darstellung.

Eventuell handelt es sich auch gar nicht um eine Höhergruppierung.

Die besagte Stelle wurde Anfang des Jahres durch eine externe Firma neu bewertet.

Das Ergebnis lautet statt der E8 steht der Person eine E9a zu.

Wie, ab wann und in welcher Stufe wird die Person nun eingeordnet und bezahlt?

Gemäß der Höhergruppierung?

Oder gibt es einfach eine Korrektur von 8 ind 9a und die Stufenlaufzeiten bleiben bestehen?

Kann die Person rückwirkend Geld nachfordern?

Gibt es dazu im TV-L Aussagen?

Tut mir echt leid, dass ich soviel Frage... Bin Neumitglied im Personalrat und möchte meinen Schützling natürlich auch nicht falsch beraten.

Spid

  • Gast
Antw:Höhergruppierung - brauche Nachilfe
« Antwort #3 am: 14.05.2020 13:55 »
Welche Wirkung sollte die Bewertung durch die externe Firma haben?

MarieLoue

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 3
Antw:Höhergruppierung - brauche Nachilfe
« Antwort #4 am: 14.05.2020 14:00 »
Bisher gab es weder Stellenbeschreibungen noch Bewertungen. Dies sollte nun im Büro überprüft werden, da eine Neueinstellung bevor stand und sich Aufgabengebiete verändert hatten.

Die externe Firma wurde beauftragt, da sich das ursprüngliche Aufgabengebiet der o.g. Person um den Bereich Datenschutz (Achtung nur Vermittler zum externen Datenschutzbeauftragten) erweitert hat.

Des weiteren musste eine Stelle neu besetzt werden, die aber wesentlich niedere Tätigkeiten ausüben sollte als alle anderen.

Spid

  • Gast
Antw:Höhergruppierung - brauche Nachilfe
« Antwort #5 am: 14.05.2020 14:09 »
Mir ging es mehr darum, welche Wirkung eine solche Bewertung auf die Eingruppierung haben sollte bzw. auf die Rechtsmeinung des AG. TB sind stets entsprechend ihrer nicht nur vorübergehend ausgeübten Tätigkeit eingruppiert. Der AG hat dazu lediglich eine Rechtsmeinung, die er üblicherweise mindestens durch Entgeltzahlung ausdrückt und die die Eingruppierung in keinster Weise berührt. Auch die externe Bewertung berührt die Eingruppierung in keinster Weise. Vielmehr kann der AG sie für die Bildung seiner Rechtsmeinung nutzen oder dies einfach lassen. Dadurch fehlt es der externen Bewertung an jeglicher rechtlicher Wirkung und auch eine tatsächliche Wirkung braucht sie nicht zu haben.

Aufgabengebiete "verändern" sich nicht einfach so. Die auszuübende Tätigkeit wird eingangs des Beschäftigungsverhältnisses zwischen den Parteien - meist implizit - vereinbart, der TB ist entsprechend ihrer eingruppiert. Eine Änderung der auszuübenden Tätigkeit kann im Falle einer nicht eingruppierungsrelevanten Tätigkeitsänderung einseitig durch den AG - nicht durch subalternes Führungspersonal - stattfinden, eine eingruppierungsrelevante Tätigkeitsänderung hingegen ist nicht vom Direktionsrecht des AG gedeckt, sie bedarf vielmehr der mindestens impliziten Zustimmung des AN.

Entlang dieser rechtlichen Rahmenbedingungen solltest Du Deine Gedanken nochmals neu ordnen und dann die hinreichenden Angaben zum Sachverhalt machen, damit Dein - vielleicht auch nochmals neu formuliertes - Erkenntnisinteresse befiredigt werden kann.

Isie

  • Gast
Antw:Höhergruppierung - brauche Nachilfe
« Antwort #6 am: 14.05.2020 17:19 »
Bei Höhergruppierung von E 8 Stufe 3 nach E 9a  ist Stufe 2 korrekt. Entgelt nach E 8 St. 3 plus gedeckelter Garantiebetrag, d. h. insgesamt in Höhe Tabellenentgelt nach E 9a St. 3.