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Entziehung der Fahrerlaubnis wegen EG3
Spid:
Es gibt keinen Anspruch darauf, dem AG steht es frei, auf die Verlängerung der Fahrerlaubnis zu verzichten. Die Erlaubnis, bestimmte Dinge zu tun, ist tariflich nicht an bestimmte Entgeltgruppen gebunden. Ob der AG derlei tut, kann nicht beurteilt werden.
inter omnes:
--- Zitat von: hoefli84 am 15.05.2020 12:10 ---Das ich den Bundeswehr Führerschein mit den Klassen B/CE behalten darf und auch gelegentliche Transporte fahren darf oder an Übungen teilnehmen kann so wie die letzten 5 Jahre auch . Es sind ja nicht viel maximal 30h im Monat wo ich fahre.
Natürlich möchte ich auch wissen wie man das Rechtfertig die FSK zu entziehen, und ob es wo geregelt ist was man mit der EG 3 jetzt darf oder nicht. Hauptauftrag ist Lagerhelfer in der Einheit
--- End quote ---
Wenn dir so sehr daran gelegen ist, such doch mal das Gespräch mit dem Leiter BwDLZ. Ansprüche bestehen zwar keine, aber ein diplomatischer Wink mit dem Zaunpfahl mit dem Verweis auf eine flexiblere Einsatzmöglichkeit bei Verlängerung der Bw-Fahrerlaubnis kann evtl. zielführend sein.
Bastel:
Ansonsten nimmt der TE halt nicht mehr an Übungen teil und kutschiert auch nichts durch die Gegend. Wo ist das Problem?
hoefli84:
--- Zitat von: Bastel am 15.05.2020 13:46 ---Ansonsten nimmt der TE halt nicht mehr an Übungen teil und kutschiert auch nichts durch die Gegend. Wo ist das Problem?
--- End quote ---
Naja, wenn man was hat, wo jemanden was bringt warum sollte man es dann hergeben?
Ich gebe ja auch nicht mehr meinen Gesellenbrief her nur weil ich seit 5 Jahren nicht in mein erlernten Beruf arbeite.
Das mit der TE habe ich ja keinen Einfluss daruaf was die machen, mir war ja nur Wichtig ob ich da einen Anspruch habe auf den Führerschein oder nicht, weil ich ihn ja auch von der Dienststelle bekommen habe und jetzt auf einmal nicht mehr darf :)
BMIOberbehörde:
Nein, einen Anspruch hast du nicht
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