Autor Thema: Dienstreisen bei Einkommensteuererklärung angeben - lohnt sich das?  (Read 2791 times)

brumbrum

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Hallo Ihr Lieben,

ich mache gerade meine Einkommensteuererklärung.

Als Beamte bekommen wir ja bei Dienstreisen die Fahrkosten erstattet bzw. die Bahnfahrkarte gestellt und zusätzlich wird bei uns auch noch das Hotel von der Reisestelle gebucht und bezahlt. Nach Rückkehr erhalte ich auf Antrag in der Praxis Tagegelder ausbezahlt (abhängig davon, wie viele Mahlzeiten ich im Hotel für mich kostenfrei einnehmen konnte).

Lohnt es sich dann überhaupt diese Dienstreisen für die Einkommensteuererklärung zusammenzutragen? Soweit ich es überblicke, entsprechen doch die Tagegelder, die ich nach BRKG steuerfrei ausbezahlt bekomme, den Tagespauschalen, die ich bei der Steuererklärung beanspruchen kann? Das würde doch dann dazu führen, dass das zu versteuernde Einkommen ungeachtet der Dienstreise unverändert bleibt?

Etwas anderes ergibt sich für mich nur, wenn ich zum Beispiel ein Taxi in Anspruch nehme, welches mir der Dienstherr nicht erstattet.

Freue mich, über Eure Erfahrungen in dieser Hinsicht zu lesen.


Viele Grüße

Pepper2012

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Hi,
wenn Du ein Auto hast, das noch nicht abgeschrieben ist, lohnt es sich definitiv, wenn Du "im Außendienst" bist und einige km zusammenkommen.
Bei uns (NRW) entsprechen die Tagespauschalen auch nicht den steuerlichen Ansätzen.

brumbrum

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Ich fahre nie mit dem eigenen Wagen, sondern mit der Bahn oder mit einem Dienstfahrzeug.

Pepper2012

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Dann kannst Du auch nichts absetzen.

In NRW kriegen wir 6 € erstattet, steuerlich sind es aber 12 €. Also kann man die Differenz von 6 € noch bei der Steuererklärung ansetzen.

Feidl

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Über die 6€ kannst schon froh sein. In Thüringen gibt es erst ab 14h die 12€. Bei kürzerer Dienstreise gibt es nix.
Gerade für Leute, die bei uns fast jeden Tag im Außendienst sind, macht das was aus. In BW, wo ich vorher war, war es Standard, Reisekostenabrechnung zu machen, hier in TH macht das keiner, weil es nix gibt, außer man übernachtet mal, was höchstens bei Fortbildungen vor kommt.

Übringens, für 2020 wurden der Verpflegungsmehraufwand bei der Steuer erhöht:
über 24h -> 28€
über 8h -> 14€

clarion

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In Niedersachsen wurden die Tagegelder entsprechend steuerlicher Absetzbarkeit erhöht. Ich benutze bei ganztägigen Dienstreisen den Privat PKW, weil ein ländlich wohne und die Autobahn näher als die Dienststelle ist und bekomme nur 0,20 €/km. Die Differenz setze ich problemlos steuerlich ab.

Papa

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Dienstreisen können bei der Einkommensteuererklärung als Werbungskosten abgesetzt werden. Die Arbeitgeber (Dienstherren) können die daraus entstehenden Aufwendungen als steuerfreie Lohnbestandteile erstatten. Der Arbeitgeber hat auf Entgeltzahlungen die Lohnsteuer abzuführen. Das sind die Vorauszahlungen des Einkommensteuerpflichtigen auf seine Jahressteuer. Diese werden als Quellensteuer über den Arbeitgeber direkt bei der Lohnauszahlung abgeführt. Bei diesen Erstattungen gilt diese Ausnahme. Anschließend hat der Arbeitgeber bei der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung diese Beträge zusammengefasst in der Zeile 20 auszuweisen. Diesen Betrag gilt es sich genauer anzuschauen. Jetzt kann es von Finanzamt zu Finanzamt zu unterschiedlichen Verfahrensweisen führen. Einige Finanzämter wollen explizit das ein Nachweis erbracht werde, ob diese Reisekosten tatsächlich angefallen sind. Das müsste dann dazu führen, dass sich das zu versteuernde Einkommen nicht verändere (Nullsummenspiel). Es kann aber auch sein, dass der Steuerpflichtige darüber hinaus Aufwendungen getragen hat, welche zwar dem Steuerrecht zugebilligt werden aber in den Regularien des Arbeitgebers (Tarifverträge, Bundesreisekostenrecht bei den Dienstherren) keine Anwendung oder nur in beschränktem Maße finden. Beispielsweise Fahrten mit dem eigenen Fahrzeug bei sehr langer Strecke (Begrenzung auf 150 €???) oder nur 6 € an Mehrverpflegungsaufwand anstelle von 12 €. Ebenso kann das Finanzamt es dabei belassen und den erstatteten Betrag als erbrachte Aufwendungen anerkennen. Das wäre die komfortabelste Lösung. Das gelte es erst einmal in Erfahrung zu bringen. Der Steuerbescheid sollte genau angeschaut werden, ob z. B. die erstatteten steuerfreien Aufwendungen der Besteuerungsgrundlage (oder Teile davon) unterzogen wurden.
Ob ein eigenes Auto dabei eingesetzt wurde oder nicht und in wie weit dieses schon abgeschrieben sei, eignet sich für diese Frage ja nur dann, wenn die tatsächlichen Fahrzeugkosten über dem allgemeinen Satz der Reisekostenpauschale liegen. Das kann aber bei einem älteren Fahrzeug, das zwar keine zu verteilenden Anschaffungskosten mehr aufweist, dafür aber höhere Unterhaltungskosten an Reparaturaufwendungen aufweist, genauso sein.
Im Allgemeinen eignen sich Steuererklärungsprogramme hinreichend die mit den Werbungskosten getragenen Reisekosten abzubilden und den Erstattungen des Arbeitgebers gegenüberzustellen. Ob sich etwas lohnt zusammenzutragen, liegt im Auge des Betrachters. Mit der Reisekostenabrechnung, bei dem Dienstherrn, musste dieser Aufwand ja bereits schon erbracht werden. Neu Zusammengetragen muss ja hier nichts mehr. Nur in geeigneter Weise in die Steuererklärung übertragen.