Autor Thema: Nachfrage zur Ausschlußfrist  (Read 1451 times)

BerlinBerlin1

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Nachfrage zur Ausschlußfrist
« am: 19.05.2020 21:19 »
Hallo, was bedeutet eigentlich 6 Monate Ausschlußfrist, heißt das ab heute 6 Monate rückwirkend oder heißt es 6 Monate plus die Tage bis zum 1. des Monats rückwirkend. Wenn es unterschiede in den einzelnen Tarifverträgen gibt, wäre ich über einen Hinweis auch dankbar.

Spid

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Antw:Nachfrage zur Ausschlußfrist
« Antwort #1 am: 19.05.2020 21:21 »
Die Ausschlußfrist beginnt als Ereignisfrist am Rag nach dem Entstehen des Anspruchs.