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Dienstreisen bei Einkommensteuererklärung angeben - lohnt sich das?
brumbrum:
Hallo Ihr Lieben,
ich mache gerade meine Einkommensteuererklärung.
Als Beamte bekommen wir ja bei Dienstreisen die Fahrkosten erstattet bzw. die Bahnfahrkarte gestellt und zusätzlich wird bei uns auch noch das Hotel von der Reisestelle gebucht und bezahlt. Nach Rückkehr erhalte ich auf Antrag in der Praxis Tagegelder ausbezahlt (abhängig davon, wie viele Mahlzeiten ich im Hotel für mich kostenfrei einnehmen konnte).
Lohnt es sich dann überhaupt diese Dienstreisen für die Einkommensteuererklärung zusammenzutragen? Soweit ich es überblicke, entsprechen doch die Tagegelder, die ich nach BRKG steuerfrei ausbezahlt bekomme, den Tagespauschalen, die ich bei der Steuererklärung beanspruchen kann? Das würde doch dann dazu führen, dass das zu versteuernde Einkommen ungeachtet der Dienstreise unverändert bleibt?
Etwas anderes ergibt sich für mich nur, wenn ich zum Beispiel ein Taxi in Anspruch nehme, welches mir der Dienstherr nicht erstattet.
Freue mich, über Eure Erfahrungen in dieser Hinsicht zu lesen.
Viele Grüße
Pepper2012:
Hi,
wenn Du ein Auto hast, das noch nicht abgeschrieben ist, lohnt es sich definitiv, wenn Du "im Außendienst" bist und einige km zusammenkommen.
Bei uns (NRW) entsprechen die Tagespauschalen auch nicht den steuerlichen Ansätzen.
brumbrum:
Ich fahre nie mit dem eigenen Wagen, sondern mit der Bahn oder mit einem Dienstfahrzeug.
Pepper2012:
Dann kannst Du auch nichts absetzen.
In NRW kriegen wir 6 € erstattet, steuerlich sind es aber 12 €. Also kann man die Differenz von 6 € noch bei der Steuererklärung ansetzen.
Feidl:
Über die 6€ kannst schon froh sein. In Thüringen gibt es erst ab 14h die 12€. Bei kürzerer Dienstreise gibt es nix.
Gerade für Leute, die bei uns fast jeden Tag im Außendienst sind, macht das was aus. In BW, wo ich vorher war, war es Standard, Reisekostenabrechnung zu machen, hier in TH macht das keiner, weil es nix gibt, außer man übernachtet mal, was höchstens bei Fortbildungen vor kommt.
Übringens, für 2020 wurden der Verpflegungsmehraufwand bei der Steuer erhöht:
über 24h -> 28€
über 8h -> 14€
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