Autor Thema: Vertragsrücknahme möglich oder aus befristet wurde unbefristet?  (Read 1170 times)

Schnulli

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Hallo,

es gibt Vorzeiten beim Land bei Behörde A, jetzt wurde eine Einstellungszusage von Behörde B beim selben Land erteilt. Diese Stelle ist sachgrundlos befristet und Vorzeiten bei DEM Land dürfen nicht vorliegen.

Wenn jetzt der befristete Arbeitsvertrag von beiden Seiten unterzeichnet wird, wird daraus automatisch ein unbefristeter Arbeitsvertrag? Natürlich würde der AN erst nach der Probezeit den AG darüber informieren.

Könnte der Arbeitgeber nach Unterzeichnung diesen Arbeitsvertrag noch widerrufen?

Wenn jetzt das Ergebnis ein unbefristeter Vertrag wäre, könnte der AG den AN ja dennoch ohne Angabe von Gründen in der Probezeit kündigen. Rechtsmittel hätte der AN in dem Fall ja nicht, oder!? Oder wie groß wären Chancen, wenn der AN jetzt den AG verklagen würde, auf eine Weiterbeschäftigung, da der AN dem Gericht mitteilen würde, dass er ja nur gekündigt wurde, weil der AG einen Fehler gemacht hat?!

Klar, viel Glaskugel, aber wie ist Eure Meinung oder sogar Erfahrung?

Danke.

Gruß


Spid

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Eine Probezeitkündigung ist ohne Angabe von Gründen möglich - und wenn der AG keine angibt, sehe ich keine Möglichkeit, sie anzugreifen. Der Schutz des KSchG besteht in der Wartezeit noch nicht.

Hat der AN über die Vorbeschäftigung getäuscht?

Schnulli

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Ein angreifbarer Grund könnte also sein, wenn der AG mitteilt, dass er einen Fehler gemachf hat und der AN deswegen gekündigt werden muss?

Die Vorbeschäftigung wurde nicht verschwiegen.

Spid

  • Gast
Ich sehe nicht, wie sich derlei aus meinen Ausführungen schließen ließe.