Autor Thema: Begründung bei Absage - Wie sicher gegen Überprüfung durch andere?  (Read 6102 times)

Spid

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Wenn man eine Vorauswahl trifft, lädt man üblicherweise die ein, die man einstellen würde. Im öD muß man SB einladen, die nicht offensichtlich ungeeignet sind. Zwischen „würde ich einstellen“ und „nicht offensichtlich ungeeignet“ liegen ein paar Qualitätsstufen. Letzteres beinhaltet immer noch jede Menge Ausschuss, der die Zeit nicht wert ist. SB, die man einstellen würde, lädt man auch ohne Rechtspflicht ein, alle übrigen SB sind Zeitverschwendung - nicht, weil sie SB sind, sondern weil sie die Zeit nicht wert sind und trotzdem eingeladen werden müssen.

Fanboy

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Gibt da natürlich noch "lästige" offensichtlich nicht ungeeignete Schwerbehinderte, die ihre Schwerbehinderung kundgetan haben und die man einladen muss. :-/

Als Nicht-Betroffener finde ich es immer erstaunlich, Beiträge in Sachen SB hier im Forum zu lesen. Es klingt immer latent durch, dass man diese ja nur pro forma einladen müssen, aber sie quasi per se "abschießen" würde. Warum eigentlich? Warum bekommen SB offenbar keine Chance? Sind die denn *immer* fachlich/menschlich ungeeignet?

Würde mich als Betroffener quasi auch interessieren. Wie viele Gespräche hatte meine Frau schon, bei denen sie ganz stark das Gefühl hatte, dass sie eh nur eingeladen worden ist, weil es gemacht werden musste.

Ist sie jetzt vielleicht selbst Schuld? Da sie ihre Schwerbehinderung im Lebenslauf erwähnt, um eingeladen werden zu müssen. Immer in der Hoffnung, dass sie vielleicht doch eine Chance bekommt. Gibt sie sie nicht an, bekommt sie Absagen auf ähnliche Stellen, bei denen sie von anderen Behörden eingeladen worden ist, und sie die Schwerbehinderung eben angegeben hat. Zufall? Oft stehen in den Stellenausschreibungen ein und dieselben Voraussetzungen. Und wenn sie selbstständig arbeiten kann, teamfähig, kommunikationsstark, motiviert, eine gelernte Vfa ... ist, warum eben von Behörde A auf Stelle X bei Nichtangabe der Schwerbehinderung eine Absage und von Behörde B auf Stelle X bei Angabe der Schwerbehinderung eine Einladung?

2strong

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Das spricht doch gerade dafür, dass sie zumindest teilweise eben nur aufgrund Verpfluchtung eingeladen wurde. Die Angabe der SB macht in meinen Augen in den seltensten Fällen Sinn.

WasDennNun

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Gibt da natürlich noch "lästige" offensichtlich nicht ungeeignete Schwerbehinderte, die ihre Schwerbehinderung kundgetan haben und die man einladen muss. :-/

Als Nicht-Betroffener finde ich es immer erstaunlich, Beiträge in Sachen SB hier im Forum zu lesen. Es klingt immer latent durch, dass man diese ja nur pro forma einladen müssen, aber sie quasi per se "abschießen" würde. Warum eigentlich? Warum bekommen SB offenbar keine Chance? Sind die denn *immer* fachlich/menschlich ungeeignet?
Nein, wir stellen regelmäßig SB ein.
Aber man "muss" viele einladen, die man aufgrund der Aktenlage sonst nicht eingeladen hätte.

Darüber sind einige Menschen genervt.



clarion

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Hallo, ich habe meine SB in der Bewerbung angegeben. Ich kann die SB im Vorstellungsgespräch aber auch schlecht verstecken. Ich hatte einmal das Gefühl nur wegen der SB eingeladen worden zu sein. Ich habe bei einer Absage versucht heraus zu bekommen, warum abgesagt wurde. Die meisten halten sich extrem bedeckt. Zwei Mal habe ich ein Feedback bekommen, einmal verdeckt und einmal offen. Gerade die offene Rückmeldung hat mir geholfen und ich konnte mein Auftreten etwas justieren. Da hat es beim nächsten Vorstellungsgespräch auch direkt geklappt. Vielleicht sollte auch deine Frau mal nachfragen. Es gibt noch Personaler mit Mumm, die einem noch einen Hinweis geben.

clarion

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PS. Auch ich habe mittlerweile festgestellt, dass unsere Behörde durchaus SB anstellt, aber diese müssen halt mit der Bewerbung und im Vorstellungsgespräch auch überzeugen.

WasDennNun

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PS. Auch ich habe mittlerweile festgestellt, dass unsere Behörde durchaus SB anstellt, aber diese müssen halt mit der Bewerbung und im Vorstellungsgespräch auch überzeugen.
Wie alle anderen auch.

Fanboy

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Gut, wenn man möchte, dass die AGs im ÖD ihren Pflichten nachkommen, sollte man schon seine SB in der Bewerbung angeben. Denn nur, wenn man diese angibt und man als BewerberIn nicht offensichtlich ungeeignet ist, muss man ja eingeladen werden. So zumindest, so denkt meine Frau, wahrt man sich eine Mini-Chance.

Wenn man seine SB nicht angibt, dennoch eingeladen wird, sieht man ja ohnehin im Gespräch dann, ob eine sichtbare Schwerbehinderung vorliegt. In einem solchen Fall macht IMHO die Angabe der SB in der Bewerbung ohnehin Sinn.

Je nach SB muss man den AG ja auch über diese informieren.

Meine Frau hat schonmal hinterher gemailt oder telefoniert und hat gefragt, wieso, weshalb, warum ...

Schriftlich hat sie nie eine Antwort erhalten, da sich der AG ja wegen AGG ein ordentliches Eigentor schießen könnte.

Fernmündlich wurde ihr mal mitgeteilt, dass sie vielleicht weniger reden sollte, eher den AG kommen lassen sollte, sich bedeckter halten und fokussiert bleiben. Sie redet halt gerne, nicht nur als Frau, sondern sie hat ADHS ist aber medikamentös super eingestellt. Einmal hatte sie gedacht, weil das Gespräch so super lief und sie ein echt gutes vertrauenswürdiges Gefühl hatte, sie könnte proaktiv ihre ADHS-Erkrankung mitteilen. Danach merkte sie spürbar, dass das Gespräch nicht mehr so gut lief. Schließlich erhielt sie eine Absage. Hätte hätte ...

clarion

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ADHS ist natürlich eine Hausnummer. Da muss man halt auch die Probezeit überstehen. Man muss im Übrigen in der Bewerbung nicht angeben, weswegen man einen SBA hat. Weit über 50% der Schwerbehinderungen sind nicht oder nur auf dem zweiten oder dritten Blick sichtbar.

Schriftlich wird man nie eine Antwort bekommen. Man muss anrufen und fragen, was man besser im Gespräch machen kann. Der Hinweis weniger reden, mehr Fokus haben, ist ja schon ein deutlicher Hinweis. Viel genauer werden die Personaler nicht werden.

was_guckst_du

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...um nochmal zur Ausgangsfrage zurück zu kommen...der AG ist verpflichtet, seine Entscheidungsgründe zu dokumentieren (siehe Aussage Spid)...unterlegene Bewerber haben das Recht, die Auswahlgründe nachvollziehbar dargelegt zu bekommen (ggfls. auf Nachfrage!)...

...also nachfragen und prüfen , ob die Entscheidungsgründe sachgerecht sind und Bewerberverfahrensansprüche nicht berührt wurden...es ist sowieso sinnvoll nachzufragen, woran es denn gelegen hat...denn nur so kann man beim nächsten Vorstellungsgespräch Defizite verbessern...
Gruß aus "Tief im Westen"

Meine Beiträge geben grundsätzlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder und beinhalten keine Rechtsberatung. Meistens sind sie ernster Natur, manchmal aber auch nicht. Bei einer obskuren Einzelfallpersönlichkeit antworte ich auch aus therapeutischen Gründen