Autor Thema: Höhergruppierung rückwirkend/ Stufe  (Read 2871 times)

Janni

  • Gast
Höhergruppierung rückwirkend/ Stufe
« am: 15.05.2020 20:23 »
Seit dem 01.07.17 bin ich in E6, Stufe3. Also komme ich ab dem 01.07.20 in Stufe 4.
Nun wurde im Januar 20 ein Antrag auf Höhergruppierung auf E7 gestellt.
Was passiert, wenn der Höhergruppierungsantrag nach dem 01.07. genehmigt wird? Behalte ich dann die Stufe 4? Oder würde ich dann wieder in Stufe 3 fallen, weil der Antrag im Januar gestellt wurde?

Spid

  • Gast
Antw:Höhergruppierung rückwirkend/ Stufe
« Antwort #1 am: 15.05.2020 20:25 »
TB sind entsprechend ihrer nicht nur vorübergehend auszuübenden Tätigkeit eingruppiert, ein Antrag ist dafür weder vorgesehen noch erforderlich.

Janni

  • Gast
Antw:Höhergruppierung rückwirkend/ Stufe
« Antwort #2 am: 15.05.2020 20:28 »
Also falle ich wieder in Stufe 3 oder bleibe ich in 4???  ???

Spid

  • Gast
Antw:Höhergruppierung rückwirkend/ Stufe
« Antwort #3 am: 15.05.2020 20:35 »
Ein solcher Antrag ist schlicht in jedweder Hinsicht unbeachtlich und ohne jegliche rechtliche Wirkung.

Janni

  • Gast
Antw:Höhergruppierung rückwirkend/ Stufe
« Antwort #4 am: 15.05.2020 21:05 »
Der Höhergruppierungsantrag wurde ja nicht einfach so gestellt, weil das Brot teurer geworden ist, sondern weil die letzte Arbeitsplatzbeschreibung schon Jahre alt ist und seither neue/veränderte Aufgaben hinzugekommen sind.

Spid

  • Gast
Antw:Höhergruppierung rückwirkend/ Stufe
« Antwort #5 am: 15.05.2020 21:21 »
Die auszuübende Tätigkeit ändert sich, wenn der AG - nicht subalternes Führungspersonal - sie wirksam ändert. Dann ändert sich, sofern es eine eingruppierungsrelevante Tätigkeitsänderung ist, die Eingruppierung. Ein Antrag ist dafür weder vorgesehen noch erforderlich, weil TB entsprechend ihrer nicht nur vorübergehend auszuübenden Tätigkeit eingruppiert sind. Ändert sich die auszuübende Tätigkeit nicht, ist auch die Eingruppierung grundsätzlich unberührt - von den Fällen, in denen bspw. eine Voraussetzung in der Person erfüllt wird, die bislang nicht erfüllt wurde. Auch hier bedarf es keines Antrags. Ein solcher ist schlicht ohne rechtliche Wirkung. Anstatt einen Antrag auf Höhergruppierung zu stellen, solltest Du lieber einen Döner essen: gleiche rechtliche Relevanz, aber Döner macht wenigstens satt.

Organisator

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Antw:Höhergruppierung rückwirkend/ Stufe
« Antwort #6 am: 18.05.2020 13:26 »
@Janni

Um Fragen hinsichtlich der Stufenzuordnung bei einer Höhergruppierung beantworten zu können, wird der Zeitpunkt der Höhergruppierung benötigt.

Dieser Zeitpunkt bestimmt sich wesentlich daraus, wann dir die höherwertigen Tätigkeiten übertragen wurden / werden.