Die TE geht in Mutterschutz, das bedeutet im allgemeinen Sprachgebrauch, ihre Schutzfrist nach dem MuschG, gebräuchliche Kurzform Mutterschutzfrist, beginnt. Sie wollte wissen, ob sie währenddessen VL bekommt. Die korrekte Antwort ist nein, wie von 2Strong gepostet. Der Begriff Beschäftigungsverbot ist in diesem Zusammenhang zwar nicht falsch, aber wegen der Verwechslungsgefahr mit Beschäftigungsverboten außerhalb der Schutzfristen nicht gebräuchlich. Deine Ausführungen waren zwar nicht falsch, aber überwiegend keine Antwort auf die Frage, es sei denn, du hast die Frage anders verstanden, als sie gemeint war.