VL im Mutterschutz

Begonnen von VFW20172019, 15.05.2020 22:18

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Isie

Zitat von: VFW20172019 in 15.05.2020 22:18
Hallo zusammen,
Ich erhalte Vermögenswirksame Leistungen,  gehe an 29.6. in Mutterschutz.  Wie ist das mit den VL im Mutterschutz, bekomme ich diese weiterhin für den Zeitraum den Mutterschutzes?

Spid


Isie

Die TE geht in Mutterschutz, das bedeutet im allgemeinen Sprachgebrauch, ihre Schutzfrist nach dem MuschG, gebräuchliche Kurzform Mutterschutzfrist, beginnt. Sie wollte wissen, ob sie währenddessen VL bekommt. Die korrekte Antwort ist nein, wie von 2Strong gepostet. Der Begriff Beschäftigungsverbot ist in diesem Zusammenhang zwar nicht falsch, aber wegen der Verwechslungsgefahr mit Beschäftigungsverboten außerhalb der Schutzfristen nicht gebräuchlich. Deine Ausführungen waren zwar nicht falsch, aber überwiegend keine Antwort auf die Frage, es sei denn, du hast die Frage anders verstanden, als sie gemeint war.

Spid

Ich habe die Frage beantwortet, die gestellt wurde - völlig unabhängig davon, ob Du der Allgemeinheit eine Unfähigkeit zum Gebrauch der Sprache unterstellst und die TE dazu gehört. Im übrigen solltest Du nicht von Deinem offenkundig von Unfähigkeit geprägten Umfeld auf Dritte schließen. Hier ist niemand zu blöd, das Beschäftigungsverbot in der Schutzfrist korrekt als solches zu benennen und den Mutterschutz als solchen zu erkennen und zu benennen, wie er im Gesetz definiert ist.

Isie

Ich habe der Allgemeinheit gar nichts unterstellt, sondern dir erklärt, was die TE wissen wollte. Du warst schließlich derjenige, der nicht wusste, was eine Mutterschutzfrist ist.

Spid

Doch, hier hast Du das der Allgemeinheit unterstellt:
Zitat von: Isie in 16.05.2020 14:13
Die Formulierung "ich gehe ab... in Mutterschutz" bedeutet nach dem allgemeinen Sprachgebrauch, dass die Schutzfrist nach § 3 MuschG beginnt.

Da Du den Begriff ,,Mutterschutzfrist" erfunden hast, braucht das auch niemand zu wissen, da unbeachtlich ist, ob Du das Beschäftigungsverbot in der Schutzfrist ,,Mutterschutzfrist" oder ,,Fluffipaff" nennst.

Isie

Zuviel der Ehre, aber trotzdem danke. Dass du Begriffe nicht kennst, die zum allgemeinen Sprachgebrauch gehören, überrascht mich doch etwas. Aber dafür hast du andere Stärken. 😏

Spid

Du verwechselst Allgemeinheit mit Pöbel - weshalb Du immer wieder der Allgemeinheit unterstellst, zu korrektem Sprachgebrauch nicht fähig zu sein.

Isie

Es sieht so aus, dass ich dir die Bedeutung des Wortes "Pöbel" auch noch erklären muss. Umgangssprachlich oder fachsprachlich?

Spid

Das scheint Dir aufgrund Deiner Zugehörigkeit zum selbigen lediglich so. Persönliche Betroffenheit ist eben kein guter Lehrmeister, auch wenn schlichte Gemüter des Pöbels das häufig annehmen.

Eukalyptus

Da Isie (der Endung des Nicknamens zufolge) wahrscheinlich eine Frau ist, sind intellektuelle Schwanzvergleiche nicht zielführend.

Isie


BAT

Vielleicht ist es auch "easy" wegen 6,65 € so einen Bohai zu machen. ;)

Isie

Es geht der TE vermutlich nicht nur um die VL des Arbeitgebers, sondern auch darum, ob der AG VL abführt.

dahofa

Zitat von: BAT in 19.05.2020 19:28
Vielleicht ist es auch "easy" wegen 6,65 € so einen Bohai zu machen. ;)
Wo liegt denn die euromäßige "Bohai-Grenze"?