Autor Thema: [Allg] Kann der Beamtenstatus nach dem Tode wieder aufleben? ;)  (Read 2756 times)

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Hallo!


Eine nicht so ganz ernst gemeinte Frage, die mich aber schon irgendwie beschäftigt….

Der Beamte ist auf Lebenszeit ernannt.

Das Beamtenverhältnis endet regelmäßig durch Tod.

Was machen wir denn, ganz hypothetisch, wenn ein Beamter im Urlaub verloren geht (siehe Verschollenheitsgesetz) und für Tod erklärt wird. Jedoch taucht er wieder auf. Dass er nach dem genannten Gesetz wieder juristisch lebt, ist klar. Wie steht es jedoch hier um seinen Status?

Ebenso, wenn der Beamte z.B. durch einen ärztlichen Fehler im Krankenhaus für Tod erklärt wird, oder diese Erklärung keinen Mangel enthält, sondern der Beamte z.B. durch einen eifrigen Assistenzarzt nach der Todeserklärung wiederbelebt werden kann.

Kann das Beamtenverhältnis „wiederaufleben“, wie unser armer Beamter in den Beispielen??  :o


Ich freue mich sehr auf eure Antworten!



Und bitte, seht es als Zeitvertreib im „Corona-Zeitalter“   ;)

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Da in beiden Fällen die Tatbestandsvoraussetzung (Tod) nicht vorliegt, besteht das Dienstverhältnis fort.

was_guckst_du

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...sonst würden zuviele auch ihre Beamteneigenschaft verlieren, da einige ja schon im aktiven Dienstbverhältnis wie tot wirken.. 8)
Gruß aus "Tief im Westen"

Meine Beiträge geben grundsätzlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder und beinhalten keine Rechtsberatung. Meistens sind sie ernster Natur, manchmal aber auch nicht. Bei einer obskuren Einzelfallpersönlichkeit antworte ich auch aus therapeutischen Gründen