Autor Thema: TV-L 5 Handwerker Eingruppierung WICHTIG  (Read 2532 times)

VeeDub

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TV-L 5 Handwerker Eingruppierung WICHTIG
« am: 18.05.2020 11:42 »
Guten Tag alle miteinander,

Ich bin 2015 in den ÖD eingetreten und zwar in der Stufe E5/1.

Mir waren alle Faktoren bewusst, jetzt aber das Große ABER.


Vor ein paar Monaten habe ich mit neuen Kollegen gesprochen, die die gleiche Tätigkeit wie ich ausüben.
Sie sind zwar etwas älter als ich, aber anders "Ausgebildet".


Ich bin normal in E5/1 angefangen, die beiden allerdings gleich in E5/3 der Erfahrung halber.

Beide sind "normale Handwerksgesellen" mit ca 7/8 Jahren Berufserfahrung.

Ich habe nur 1,5 Jahre Erfahrung als Geselle, habe dafür aber meine Meisterausbildung gemacht und natürlich auch im petto.


Mir wurde vom Arbeitgeber gesagt, dass ich nicht mehr höher eingestuft werden kann, da die Frist abgelaufen sei. Ich hätte kein Arbeitszeugnis nachgereicht um meine Erfahrungsstufe zu erhöhen. War allerdings bis vor Arbeitsantritt im ÖD in fester Anstellung. Dieses war auch alles voll in den Bewerbungsunterlagen zu sehen, ebenfalls das ich Meister bin! Mit Kopie der Meisterkarte usw.


Was kann ich tun? Oder gibt es da tatsächlich keine Handhabung mehr? Das sind Kostbare Jahre die mir da flöten gehen.

Ich bitte um Hilfe.

MfG

Bastel

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Antw:TV-L 5 Handwerker Eingruppierung WICHTIG
« Antwort #1 am: 18.05.2020 11:44 »
Das alles muss/sollte man vor dem Antritt der Stelle verhandeln. Im Nachgang geht da nichts mehr. Zudem hast du "nur" ein Jahr verloren...

Als Meister solltest du dir eine höhere Stelle als E5 suchen..

Spid

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Antw:TV-L 5 Handwerker Eingruppierung WICHTIG
« Antwort #2 am: 18.05.2020 11:46 »
Es ist nicht erkennbar, daß ein Anspruch auf eine höhere Stufe der Entgelttabelle bestanden hätte.

VeeDub

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Antw:TV-L 5 Handwerker Eingruppierung WICHTIG
« Antwort #3 am: 18.05.2020 11:52 »
Das alles muss/sollte man vor dem Antritt der Stelle verhandeln. Im Nachgang geht da nichts mehr. Zudem hast du "nur" ein Jahr verloren...

Als Meister solltest du dir eine höhere Stelle als E5 suchen..


Das sind ganze 3 Jahre.

Stufe 2 - nach 1 Jahren
Stufe 3 - nach 3 Jahren
Stufe 4 - nach 5 Jahren

Spid

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Antw:TV-L 5 Handwerker Eingruppierung WICHTIG
« Antwort #4 am: 18.05.2020 11:56 »
Du hast aber nur 1,5 Jahre Berufserfahrung - mithin hätte ohnehin nur Stufe 2 gewährt werden können.

WasDennNun

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Antw:TV-L 5 Handwerker Eingruppierung WICHTIG
« Antwort #5 am: 18.05.2020 12:59 »
Sofern du zur Zeit der Einstellung einschlägige Berufserfahrung von 1,5 Jahren gehabt hättest, hätte dich der AG in der Stufe 2 einstellen müssen.
Das ist das einzige was du im Nachgang überprüfen lassen könntest.
Es sieht ja so aus, das der AG deine 1,5 Jahre nicht als einschlägig angesehen hat.

Der AG hätte (wenn er gewollt hätte) dir auch förderliche Zeiten anerkennen können, hat er aber nicht (entweder weil er nicht wollte oder weil er nicht wusste das das geht). Das ist im Nachgang nicht mehr möglich.

Alternativ kannst du bei deinen AG nachfragen, ob er dir eine Zulage in höhe von 1-2 Stufen zwecks Bindung von qualifizierten Personal gewährt. (§16.5)

Und wenn dich dieses verlorene Jahr ärgert: Es gibt auch andere Arbeitgeber.