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TV-L 5 Handwerker Eingruppierung WICHTIG
WasDennNun:
Sofern du zur Zeit der Einstellung einschlägige Berufserfahrung von 1,5 Jahren gehabt hättest, hätte dich der AG in der Stufe 2 einstellen müssen.
Das ist das einzige was du im Nachgang überprüfen lassen könntest.
Es sieht ja so aus, das der AG deine 1,5 Jahre nicht als einschlägig angesehen hat.
Der AG hätte (wenn er gewollt hätte) dir auch förderliche Zeiten anerkennen können, hat er aber nicht (entweder weil er nicht wollte oder weil er nicht wusste das das geht). Das ist im Nachgang nicht mehr möglich.
Alternativ kannst du bei deinen AG nachfragen, ob er dir eine Zulage in höhe von 1-2 Stufen zwecks Bindung von qualifizierten Personal gewährt. (§16.5)
Und wenn dich dieses verlorene Jahr ärgert: Es gibt auch andere Arbeitgeber.
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