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Höhergruppierung

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MST:
Hallo,
ich war 2 Jahre in TVL Gruppe 14 (Stufe 1), dann 1.5 Jahre in TVL Gruppe 13 (Stufe 3). Nun trete ich eine neue Stelle an in TVöD Gruppe 14. Die neuen Arbeitgeber haben mir soeben mitgeteilt, dass meine Berufserfahrung nicht angerechnet wird und ich in Stufe 1 anfangen muss. Ist das so korrekt oder kann ich dagegen argumentieren? Ich habe nachgelesen, dass "Seit 01.03.2014 bleibt bei Höhergruppierungen die erreichte Stufe der Entgelttabelle erhalten. Die bis dahin geltende Rückstufung und auch die Garantiebeträge entfallen." gilt.
Warum will mich die Verwaltung in Stufe 1 einstufen, wegen Wechel TVL in TVöD?
Freue mich auf eine Antwort aus dem Forum und Danke im Voraus!

Spid:
Wenn der AG gewechselt wird, ist es eine Einstellung und keine Höhergruppierung. Bei Einstellung besteht lediglich auf Berücksichtigung einschlägiger Berufserfahrung, eine solche kann regelmäßig nicht in einer niedrigeren Entgeltgruppe erworben werden.

Organisator:
Neben dem (nicht vorliegenden Anspruch) auf eine bestimmte Stufe kann der neue Arbeitgeber aber eine höhere Stufe gewähren, wenn die vorherige berufliche Tätigkeit förderlich ist. Dies ist Verhandlungssache (vgl. § 16 TVöD) und nicht mehr nach der Einstellung möglich, da dies zur Deckung des Personalbedarfs dient.

John Doe:

--- Zitat ---neuen Arbeitgeber
--- End quote ---

Das wäre dann ein Problem. Wurde im Vorfeld nicht kommuniziert, dass die bisherigen Erfahrungen beim bisherigen AG nicht angerechnet werden?

Ansonsten kenne ich die Regelung wie "Organisator" sie dargelegt hat. Das ggf. (einschlägige) Berufserfahrungen gar nicht angerechnet werden und man in Stufe 1(!) landet habe ich bis dato noch nicht erlebt. Bei Stufe 3 halte ich das "aus deiner Brille" für ärgerlich aber verkraftbar. Es geht hier um 3 Jahre...

Spid:
Wo läge denn im Sachverhalt einschlägige Berufserfahrung vor?

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