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Verteilung der Wochenarbeitszeit

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BAT:

--- Zitat von: Spid am 20.05.2020 12:56 ---Das hat aber mit der PE nichts zu tun, sondern mit den mistigen Regelungen, die Euer PR ausgehandelt hat.

--- End quote ---

Sie können nicht mistig sein, da im Rahmen der gesetzlichen und tariflichen Regelungen Schlechterstellung in solchen Vereinbarungen nicht zulässig sein dürften.

Spid:
Das ist ein Irrglaube.

WasDennNun:

--- Zitat von: BAT am 20.05.2020 13:26 ---
--- Zitat von: Spid am 20.05.2020 12:56 ---Das hat aber mit der PE nichts zu tun, sondern mit den mistigen Regelungen, die Euer PR ausgehandelt hat.

--- End quote ---

Sie können nicht mistig sein, da im Rahmen der gesetzlichen und tariflichen Regelungen Schlechterstellung in solchen Vereinbarungen nicht zulässig sein dürften.

--- End quote ---
Du meinst also, das der AG keine Regelung machen darf die da lautet:
Vor und nach einem ZA Tag muss ein Arbeitstag sein.
oder
Vor oder nach einem ZA Tag darf kein Urlaubstag sein.

Sowas sind doch erlaubte mistige Regelungen, die nur einen Zweck haben:
Stundenrosinenpicker zu vermeiden.
Könnte der AG ja auch umgehen, in dem er Gleichverteilung der Stunden macht.

Organisator:

--- Zitat von: WasDennNun am 20.05.2020 13:03 ---Da hat der PR sich halt nicht durchsetzen können und eine Mistige Regelung ausgehandelt.

--- End quote ---

Hmmm. Ich finde, das hat wenig mit Durchsetzungskraft zu tun. Der PR hätte einfach gar keine Regelung treffen können und schon wären die Beschäftigten nicht schlechter gestellt als mit Regelung.

BAT:

--- Zitat von: WasDennNun am 20.05.2020 13:40 ---
Du meinst also, das der AG keine Regelung machen darf die da lautet:


--- End quote ---

Nein, ich wies nur darauf hin, daß betriebsinterne Schlechterstellungen gegenüber gesetzlichen und tariflichen Regelungen insofern nicht rechtskonform sind.


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