Mistige Regelungen (und rechtlich nicht zu beanstandende) sind die, die hier eine Einschränkung machen, wie z.B. keine ZA bei Brückentagen oder vor oder nach Urlaub.
Insofern verstehe ich nicht wieso diese mistigen Regelungen nicht zulässig sein dürften.
Zeitausgleich entspringt regelhaft - im Gegensatz zu Gleitzeitarbeit- nicht gut sortieren Arbeitsabläufen, daher kann eine Regelung, die auf mistiger Arbeitsorganisation beruht im Gesamtkontext - nicht "unmistig" sein.
Zeitausgleich ist Teil der Gleitzeitarbeit, denn ohne Zeitausgleich, hätte man ja keine Gleitarbeitszeit, sondern vorgegebene Arbeitszeiten in Höhe der Wochenarbeitszeit.
Insofern ist deine Aussage irgendwie unverständlich.
Gleitzeit ist die Möglichkeit, dass einen AN sich in einem vorgegebene Rahmen seine Arbeit einzuteilen (egal ob er gute schlechte oder überhaupt keine Arbeitsorgansiation seineer Aufgaben beherrscht)
Mistig ist für den An (und dämlich vom PR ausgehandelt), wenn künstlich diese Möglichkeit eingeschränkt wird, ohne das es betriebliche Notwendigekeiten dafür gibt.
Unmistig ist es für den AG, wenn er so etwas durchsetzen konnte, um Rosinienepickerei zu erschweren.
Unklar bleibt warum deiner Meinung nach solche Regelungen nicht zulässig sein dürften.