Autor Thema: Verteilung der Wochenarbeitszeit  (Read 12563 times)

WasDennNun

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Antw:Verteilung der Wochenarbeitszeit
« Antwort #15 am: 20.05.2020 06:58 »
Negativer Zeitausgleich.

Wenn ich einen Tag frei nehme über Zeitausgleich, wird für den Tag genau der Stundensatz angerechnet. Hier erfolgt eine Umrechnung Tag zu Stunden. Nehme ich mir also einen Montag frei um das Wochenende zu verlängern komme ich bei Zeitausgleich der "Überstunden" deutlich günstiger weg, als wenn ich dafür den Freitag nehme.

Nehme ich einen Urlaubstag vom Jahresurlaub erfolgt keine Umrechnung.

In beiden Fällen ist es aber ein Tag Urlaub.
Einen Tag nicht arbeiten wegen Urlaub oder wegen Zeitausgleich sind zwei unterschiedliche Dinge.
Mich beschleicht das Gefühl du nennst Zeitausgleichstage Urlaub.
Am Urlaubstag kann bzw. darf man nicht arbeiten. Wer an seinen Urlaubstag arbeitet, hat entweder an diesem Tag keinen Urlaub, der AG storniert ihn und man arbeitet. Oder man arbeitet an seinem Urlaubstag und bekommt an diesem Tag keien Stunden angerechnet (also arbeitet für lau).

Alle anderen Regelungen sind nicht gesetzeskonform. Aber natürlich kann dir dein AG beliebe Stunden an nicht Urlaubstagen gut schreiben.

bzgl. ungleiche Verteilung der Wochenstunden:
Wenn der AG das so macht, dann nimmt man sich natürlich idR keinen Urlaub an den Tagen mit der niedrigen Stundenzahl, sondern nimmt dort ZA.

Alien1973

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Antw:Verteilung der Wochenarbeitszeit
« Antwort #16 am: 20.05.2020 08:57 »
Genau so ist es bei uns...  8)

Wir haben folgende Verteilung:

8:10 Std. für Mo-Mi, 9 Std. am Do und 5:30 Std. am Fr.

Wenn man also eine Woche Urlaub nimmt, ist so ziemlich immer am Freitag ein Gleittag und man setzt Stunden aus seinem Stundenkonto ein. Bei zwei Wochen Urlaub am Stück geht das nicht, eine Urlaubsunterbrechung durch Gleittage ist nicht erlaubt.

Eine Ungleichbehandlung sehe ich darin nicht. Wenn man sich mit den Kollegen abspricht sollte das mit den Brückentagen oder verlängerten Wochenenden doch kein Problem sein.

BAT

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Antw:Verteilung der Wochenarbeitszeit
« Antwort #17 am: 20.05.2020 09:28 »
Bei uns ist die Verknüpfung von Erholungsurlaub und Zeitausgleich grundsätzlich nicht statthaft.

Alien1973

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Antw:Verteilung der Wochenarbeitszeit
« Antwort #18 am: 20.05.2020 09:52 »
Wir dürfen den ersten und letzten Tag jeweils als Gleittag nehmen, wenn gewünscht. Eine Unterbrechung des Erholungsurlaubes mittels Freizeitausgleich ist nicht gestattet. Finde diese Regelung ganz Ok...  8)

Organisator

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Antw:Verteilung der Wochenarbeitszeit
« Antwort #19 am: 20.05.2020 10:14 »
Wir dürfen den ersten und letzten Tag jeweils als Gleittag nehmen, wenn gewünscht. Eine Unterbrechung des Erholungsurlaubes mittels Freizeitausgleich ist nicht gestattet. Finde diese Regelung ganz Ok...  8)

Welchen Sinn hat denn eine solche Regelung?

BAT

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Antw:Verteilung der Wochenarbeitszeit
« Antwort #20 am: 20.05.2020 10:17 »
Der Urlaub soll nach der PE im TVÖD grundsätzlich zusammenhängend gewährt werden; dabei soll ein Urlaubsteil von zwei Wochen Dauer angestrebt werden.

Zeitausgleichstage im Zusammenhang mit Urlaub, auch zuvor und danach ohne diesen zu teilen sind insofern hinderlich.

Organisator

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Antw:Verteilung der Wochenarbeitszeit
« Antwort #21 am: 20.05.2020 10:44 »
Das ist schwer nachzuvollziehen. Wenn Urlaub durch einen freien Tag unterbrochen wird ändert sich de facto nichts an dem Umfang der arbeitsfreien Zeit und somit am Erholungseffekt.

BAT

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Antw:Verteilung der Wochenarbeitszeit
« Antwort #22 am: 20.05.2020 10:50 »
Das ist schwer nachzuvollziehen. Wenn Urlaub durch einen freien Tag unterbrochen wird ändert sich de facto nichts an dem Umfang der arbeitsfreien Zeit und somit am Erholungseffekt.

Ich teile insofern eine Kritik an der PE in vollem Umfange.

Spid

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Antw:Verteilung der Wochenarbeitszeit
« Antwort #23 am: 20.05.2020 10:58 »
Welche Kritik an der PE?

Organisator

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Antw:Verteilung der Wochenarbeitszeit
« Antwort #24 am: 20.05.2020 11:51 »
was ist die PE?

Spid

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Antw:Verteilung der Wochenarbeitszeit
« Antwort #25 am: 20.05.2020 11:59 »
Protokollerklärung zu §26 Absatz 1 Satz 5 TVÖD

Organisator

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Antw:Verteilung der Wochenarbeitszeit
« Antwort #26 am: 20.05.2020 12:09 »
Danke. Dann müsste man mal erforschen, ob aus Sicht der Verfasser der Protokollerklärung eine Unterbrechung des Urlaubs durch einen freien (Zeitausgleichs-) Tag der Regelungsgehalt beinträchtigt wäre.

Die Einschränkung "soll grundsätzlich" in der Protokollerklärung könnte man entsprechend meiner Aussage interpretieren.

drwatson

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Antw:Verteilung der Wochenarbeitszeit
« Antwort #27 am: 20.05.2020 12:09 »
Wenn ich von Montag bis Donnerstag jeweils 8,5 Stunden arbeite und ich am Freitag Urlaub nehme, hab ich bei einer 39 Stunden Woche am folgenden Montag ein Zeitguthaben von 2,8 Stunden.

drwatson

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Antw:Verteilung der Wochenarbeitszeit
« Antwort #28 am: 20.05.2020 12:10 »
Ist halt eine schwachsinnige Dienstvereinbarung.

Spid

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Antw:Verteilung der Wochenarbeitszeit
« Antwort #29 am: 20.05.2020 12:19 »
Danke. Dann müsste man mal erforschen, ob aus Sicht der Verfasser der Protokollerklärung eine Unterbrechung des Urlaubs durch einen freien (Zeitausgleichs-) Tag der Regelungsgehalt beinträchtigt wäre.

Die Einschränkung "soll grundsätzlich" in der Protokollerklärung könnte man entsprechend meiner Aussage interpretieren.

Die Sicht des Verfassers ist unbeachtlich. Maßgeblich ist das Zusammenwirken der Normen. Es handelt sich um die Umsetzung von §7 Abs. 2 Satz 2 BUrlG. Ist bereits ein zusammenhängender zweiwöchiger Urlaub gewährt worden, ist hinsichtlich des restlichen Urlaubs auch eine öftere Teilung auf Wunsch des AN möglich.