Autor Thema: Verteilung der Wochenarbeitszeit  (Read 12562 times)

Organisator

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Antw:Verteilung der Wochenarbeitszeit
« Antwort #30 am: 20.05.2020 12:33 »
Die Sicht des Verfassers ist unbeachtlich. Maßgeblich ist das Zusammenwirken der Normen. Es handelt sich um die Umsetzung von §7 Abs. 2 Satz 2 BUrlG. Ist bereits ein zusammenhängender zweiwöchiger Urlaub gewährt worden, ist hinsichtlich des restlichen Urlaubs auch eine öftere Teilung auf Wunsch des AN möglich.

Na um so besser! Dann gibt es also außerhalb ggf. bestehender behördeninterner Regelungen keine Schwierigkeiten, seinen restlichen Urlaub mit Zeitausgleichstagen zu unterbrechen.

Spid

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Antw:Verteilung der Wochenarbeitszeit
« Antwort #31 am: 20.05.2020 12:34 »
Eben.

BAT

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Antw:Verteilung der Wochenarbeitszeit
« Antwort #32 am: 20.05.2020 12:44 »
Die Dienstvereinbarung geht hier zunächst anderen Regelungen vor.

Spid

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Antw:Verteilung der Wochenarbeitszeit
« Antwort #33 am: 20.05.2020 12:56 »
Das hat aber mit der PE nichts zu tun, sondern mit den mistigen Regelungen, die Euer PR ausgehandelt hat.

WasDennNun

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Antw:Verteilung der Wochenarbeitszeit
« Antwort #34 am: 20.05.2020 13:03 »
Welchen Sinn hat denn eine solche Regelung?
Stunden Rosinen Picker zu verhindern.

Da hat der PR sich halt nicht durchsetzen können und eine Mistige Regelung ausgehandelt.

BAT

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Antw:Verteilung der Wochenarbeitszeit
« Antwort #35 am: 20.05.2020 13:26 »
Das hat aber mit der PE nichts zu tun, sondern mit den mistigen Regelungen, die Euer PR ausgehandelt hat.

Sie können nicht mistig sein, da im Rahmen der gesetzlichen und tariflichen Regelungen Schlechterstellung in solchen Vereinbarungen nicht zulässig sein dürften.

Spid

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Antw:Verteilung der Wochenarbeitszeit
« Antwort #36 am: 20.05.2020 13:27 »
Das ist ein Irrglaube.

WasDennNun

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Antw:Verteilung der Wochenarbeitszeit
« Antwort #37 am: 20.05.2020 13:40 »
Das hat aber mit der PE nichts zu tun, sondern mit den mistigen Regelungen, die Euer PR ausgehandelt hat.

Sie können nicht mistig sein, da im Rahmen der gesetzlichen und tariflichen Regelungen Schlechterstellung in solchen Vereinbarungen nicht zulässig sein dürften.
Du meinst also, das der AG keine Regelung machen darf die da lautet:
Vor und nach einem ZA Tag muss ein Arbeitstag sein.
oder
Vor oder nach einem ZA Tag darf kein Urlaubstag sein.

Sowas sind doch erlaubte mistige Regelungen, die nur einen Zweck haben:
Stundenrosinenpicker zu vermeiden.
Könnte der AG ja auch umgehen, in dem er Gleichverteilung der Stunden macht.

Organisator

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Antw:Verteilung der Wochenarbeitszeit
« Antwort #38 am: 20.05.2020 13:41 »
Da hat der PR sich halt nicht durchsetzen können und eine Mistige Regelung ausgehandelt.

Hmmm. Ich finde, das hat wenig mit Durchsetzungskraft zu tun. Der PR hätte einfach gar keine Regelung treffen können und schon wären die Beschäftigten nicht schlechter gestellt als mit Regelung.

BAT

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Antw:Verteilung der Wochenarbeitszeit
« Antwort #39 am: 20.05.2020 13:44 »

Du meinst also, das der AG keine Regelung machen darf die da lautet:


Nein, ich wies nur darauf hin, daß betriebsinterne Schlechterstellungen gegenüber gesetzlichen und tariflichen Regelungen insofern nicht rechtskonform sind.



Spid

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Antw:Verteilung der Wochenarbeitszeit
« Antwort #40 am: 20.05.2020 13:45 »
Und ich wies Dich darauf hin, daß dies ein Irrglaube ist.

WasDennNun

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Antw:Verteilung der Wochenarbeitszeit
« Antwort #41 am: 20.05.2020 13:47 »
Da hat der PR sich halt nicht durchsetzen können und eine Mistige Regelung ausgehandelt.

Hmmm. Ich finde, das hat wenig mit Durchsetzungskraft zu tun. Der PR hätte einfach gar keine Regelung treffen können und schon wären die Beschäftigten nicht schlechter gestellt als mit Regelung.
Geht das? Gleitzeitregelung ohne Regelung wie man die Stunden abfeiert?
Dann dürfte ja auch keine ZA Tage genommen werden können, da man ja immer zur Kern/Funktionszeit anwesend sein muss.
Bzw. der gemeine Chef, immer ein Teammeeting mit Anwesenheitspflicht um 9:30 ansetzt.
Man braucht doch eine Regelung dafür, dass man einen Tag der Arbeit fernbleibt.
(Vertrauensarbeitszeit mal außen vor)

WasDennNun

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Antw:Verteilung der Wochenarbeitszeit
« Antwort #42 am: 20.05.2020 13:50 »

Du meinst also, das der AG keine Regelung machen darf die da lautet:


Nein, ich wies nur darauf hin, daß betriebsinterne Schlechterstellungen gegenüber gesetzlichen und tariflichen Regelungen insofern nicht rechtskonform sind.
Das ist richtig, aber irrelevant für die Situation, dass der AG es unterbinden kann, dass man seinen ZA Tag beliebig nehmen kann, denn dafür existiert ja keine gesetzliche oder tarifliche Reglung.
oder ?

Spid

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Antw:Verteilung der Wochenarbeitszeit
« Antwort #43 am: 20.05.2020 13:53 »
Da hat der PR sich halt nicht durchsetzen können und eine Mistige Regelung ausgehandelt.

Hmmm. Ich finde, das hat wenig mit Durchsetzungskraft zu tun. Der PR hätte einfach gar keine Regelung treffen können und schon wären die Beschäftigten nicht schlechter gestellt als mit Regelung.
Geht das? Gleitzeitregelung ohne Regelung wie man die Stunden abfeiert?
Dann dürfte ja auch keine ZA Tage genommen werden können, da man ja immer zur Kern/Funktionszeit anwesend sein muss.
Bzw. der gemeine Chef, immer ein Teammeeting mit Anwesenheitspflicht um 9:30 ansetzt.
Man braucht doch eine Regelung dafür, dass man einen Tag der Arbeit fernbleibt.
(Vertrauensarbeitszeit mal außen vor)

Nicht alle Gleitzeitregelungen haben Kern-/Funktionszeiten.

BAT

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Antw:Verteilung der Wochenarbeitszeit
« Antwort #44 am: 20.05.2020 13:58 »

Das ist richtig, aber irrelevant für die Situation, dass der AG es unterbinden kann, dass man seinen ZA Tag beliebig nehmen kann, denn dafür existiert ja keine gesetzliche oder tarifliche Reglung.
oder ?

Da der Gesetzgeber einen zusammenhängenden URLAUB als Idealzustand ansieht sind andere Zustände als ebenjener möglichst fern vom Urlaub zu halten. Mithin ist eine Vereinbarung hieran gebunden, und könnte höchstens als Besserstellung mindestens zweimal jährliche 14 - Tage - Sektionen (so ist es eigentlich richtig) vorsehen bzw. ZA vom Urlaub fern halten.