Autor Thema: [Allg] Besoldung Referatsleiterin Landesministerium  (Read 3106 times)

interesse0815

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Hallo,

ich bin Referatsleiterin als Tarifbeschäftigte in einem Landesministerium. Bei der Ausschreibung und Bezahlung ging es um TV-L EG14. Alternativ A15. Es gibt weder eine Stellenbeschreibung noch einen sinnvollen Eintrag im Geschäftsverteilungsplan.

Nun habe ich festgestellt, dass die Kollegen auf dieser Ebene eine Besoldung bis zur Besoldungsgruppe B2 erhalten. Alternativ einen außertariflichen Sondervertrag. Ein Schema konnte ich weder anhand der Qualifikation noch anhand der Populationsgröße oder Mitarbeiterzahl feststellen. 

Besonders irritiert mich daran, dass immer wieder Beförderungsdienstposten ausgeschrieben werden, auf die sich praktisch nur eine Person bewerben kann. Denn die Person bleibt ja auf ihrer Stelle, es wird faktisch nur die höhere Besoldung ausgeschrieben.

Sind das denn alles Versorgungsposten? Ich weiß, dass es zwischen Eingruppierung und dem entsprechenden Amt keinen sinnvollen Vergleich gibt. Dennoch fallen die EG14 und B2 weit auseinander.
« Last Edit: 20.05.2020 01:47 von Admin2 »

Lars73

  • Gast
Antw:Besoldung Referatsleiterin Landesministerium
« Antwort #1 am: 19.05.2020 06:18 »
Es handelt sich um ein normales inhaltliches Referat und nich z.B. im Bereich der Zentralabteilung?
Dann dürfte E14 nur schwer zu begründen sein.

Wieviele Referenten sind in deinen Referat tätig?

Besteht die Chance auf eine Verbeamtung?

"Sind das denn alles Versorgungsposten?"
Da kommt es natürlich darauf an wie entschieden wird wo solche Beförderungsdienstposten ausgeschrieben werden.

Organisator

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Antw:Besoldung Referatsleiterin Landesministerium
« Antwort #2 am: 19.05.2020 08:14 »
Bei vielen Ministerien gibt es für Referatsleitungen gebündelte Dienstposten, z.B. von A 15 - B 2 oder im Bund von A 16 bis B 3. Das ist unabhängig von der Person der Referatsleitung oder des Aufgabengebiets / Größe des Referats.  Insofern ist es ganz üblich, zunächst die "Eingangsbesoldung" zu erhalten und dann befördert zu werden, auch ohne Ausschreibung ("Ministerialrat zu Fuß / zu Pferd").

Dies ist der ganz normale Beförderungsweg bei Beamten mit gebündelten Dienstposten, ohne dass es um Versorgungsposten geht. Und da nur eine entfernte Vergleichbarkeit zwischen Dienstposten und Entgeltgruppen gibt, hat auch der Vergleich zwischen E 14 und B 2 wenig Sinn.

@ TE: Was ist denn deine konkrete Frage?

Schmitti

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Antw:Besoldung Referatsleiterin Landesministerium
« Antwort #3 am: 19.05.2020 08:33 »
Welches Parteibuch man dort haben muss?  ;)