Guten Tag,
vielleicht kann mir hier jemand eine verlässliche Information geben.
Meine Frau ist bei einer Kommune in NRW beschäftigt. Bislang nahm sie im Bereich Kontrolle/Instandsetzung Spielplätze als Tischlermeisterin ihre Aufgaben wahr. Sie erhielt hierfür E6 TVÖD, Erfahrungsstufe 5. Zusätzlich zahlt die Kommune den Mitarbeitern in diesem Bereich eine monatliche Erschwerniszulage (eine Art Schmutzzulage). Den genauen Betrag habe ich jetzt nicht zur Hand, sind um die 120 € brutto.
Nun ist meine Frau seit Januar in den Bereich Hochbau gewechselt und nimmt dort die entsprechend dieser Stelle anfallenden Tätigkeiten wahr. Die Stelle ist ausgewiesen nach E9b.
Parallel wird sie, das ist erforderlich, ab dem Sommer im Rahmen einer Abendschule eine 4-jährige Ausbildung zur Hochbautechnikerin absolvieren.
Zur Zeit erhält sie weiterhin die E6, die Erschwerniszulage wurde ihr belassen. Ihr wurde nun mitgeteilt, dass sie die E9b erst mit erfolgreichen Absolvierung der schulischen Fortbildung erhält. Der Unterschiedsbetrag zwischen E6 und E9b in Stufe 5 beträgt knapp 1.000 €. Zieht man die Erschwerniszulage ab, wären das immer noch mehr als 850 €.
Als Kind habe ich gelernt, man soll auch Kleingeld nicht missachten, deshalb meine Frage:
Steht meiner Frau die Zulage nach E9b bereits mit der Übernahme der dauerhaft höherwertigen Tätigkeiten zu? Möglicherweise auch rückwirkend zum Januar 2020?
Dass sie nicht eine dauerhafte Zuweisung nach E9b zum jetzigen Zeitpunkt erhält, das kann ich durchaus verstehen, da sie ja theoretisch die Schule abbrechen könnte. Aber wie sieht es mit der Zahlung der Zulage in Höhe des Unterschiedbetrages aus?
Ich bedanke mich für jede unterstützende Antwort in dieser Frage.