Autor Thema: Besoldungsunterschied zwischen EG12 und EG13 unangemessen?  (Read 14832 times)

Ramirez

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Hallo zusammen,

...

EG12   3.792,02 €   4.188,16 €   4.666,04 €   5.177,30 €   5.785,15 €   6.070,82 €
EG13   4.169,17 €   4.522,49 €   4.887,49 €   5.312,79 €   5.827,56 €   6.095,01 €
                  
Differenz   -377,15 €   -334,33 €   -221,45 €   -135,49 €   -42,41 €           -24,19 €

Bezogen auf die Stufe 6 beträgt der Unterschied des Ø Jahresgehaltes 24,19€. Grund ist m.E. die Senkung der Jahressonderzuzahlung ab EG13.

Ich denke der finanzielle Ausgleich für die Verantwortung im "Mittleren Management" inkl. Personalverantwortung für etwa 10 Mitarbeiter gegenüber der Sachbearbeitung nicht angemessen ist. ...

Bei Besitzständen kann es bei einem Wechsel von der EG12 in die EG13 mitunter auch weniger werden.

Ich verdiene derzeit weniger als mehrere meiner EG11 und EG12 Sachbearbeiter. Ich empfinde das als anleitender Vorgesetzter, der die fachliche Verantwortung trägt, auch als sehr unglücklich. Da die Personaler das nicht einsehen wollten habe ich gekündigt und werde demnächst wieder "nur" nach der EG12 als Sachbearbeiter bezahlt werden, aber eben eine Stufe höher. Gesucht werden Ingenieure momentan überall, da ist es eher dumm sich die Einschränkungen und Pflichten einer Führungsposition für nichts anzutun.

WasDennNun

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Gesucht werden Ingenieure momentan überall, da ist es eher dumm sich die Einschränkungen und Pflichten einer Führungsposition für nichts anzutun.
Kommt halt darauf an, ob die Führungsposition unangenehmere Einschränkungen oder Pflichten als der "Untergebene" hat.

Und es ist es ja eher so, dass E12 Endegelände der Karrieren mit nichtakademischen Ausrichtungen ist, während E13 die Einstiegsentgeltgruppe für die Akademiker ist.
Das sind halt zwei komplett unterschiedliche Richtungen aus denen die Leute idR kommen.
Daher sollte man E12 und E13 verschmelzen.

Spid

  • Gast
Dazu besteht kein Anlaß, so kann man zwischen beiden Gruppen differenzieren. Das Ingenieur- und IT-Problem löst man mit streiche E13, setze E14.

Ramirez

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Kommt halt darauf an, ob die Führungsposition unangenehmere Einschränkungen oder Pflichten als der "Untergebene" hat.

Und es ist es ja eher so, dass E12 Endegelände der Karrieren mit nichtakademischen Ausrichtungen ist, während E13 die Einstiegsentgeltgruppe für die Akademiker ist.
...

In der Regel ist das leben als Sachbearbeiter einfacher, das Problemlösen, mit Beispiel vorangehen und zurückstecken darf/muss man selbst machen.

Das mit der Einstiegsentgeltgruppe für Akademiker ist doch fast nur theoretischer Natur. EG13 bedeutet fast immer eine Führungsverantwortung und ist nur sehr selten der Einstieg außerhalb von Medizin und Jura.

Spid

  • Gast
Das ist Unfug. Es ist die Eingruppierung für TB mit einer auszuübenden Tätigkeit mit akademischem Zuschnitt ohne jedwede Heraushebung - und wird entsprechend regelmäßig mit Absolventen besetzt. Wo soll denn die Armee der WiMis bspw. Führungsverantwortung haben?

Max

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Das mit der Einstiegsentgeltgruppe für Akademiker ist doch fast nur theoretischer Natur. EG13 bedeutet fast immer eine Führungsverantwortung und ist nur sehr selten der Einstieg außerhalb von Medizin und Jura.
Bei uns gibt es keine E13 in Führungsverantwortung. Auch E14 ist noch Sachbearbeiterebene.
Führungsverantwortung findet sich bei uns in E12 (bzw. A13g) und dann erst wieder in  E15 (A15 aufwärts).

Ungeachtet dessen vermute ich,  dass in Summe die mit Abstand größte Gruppe der E13 Beschäftigten an der Uni als  frische Absolventen  (Doktoranden) oder wissenschaftliche Mitarbeiter zu verorten sind.

Ramirez

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Das ist Unfug. Es ist die Eingruppierung für TB mit einer auszuübenden Tätigkeit mit akademischem Zuschnitt ohne jedwede Heraushebung - und wird entsprechend regelmäßig mit Absolventen besetzt. Wo soll denn die Armee der WiMis bspw. Führungsverantwortung haben?
Die gibt es in Kommunen aber nur homöopathisch, eine auszuübende akademische Tätigkeit kann man da lange suchen.

Spid

  • Gast
Im Bereich des TV-L - und in dem Unterforum befinden wir uns ja - gibt es die Armee der WiMis. Und auch bei den Kommunen bedarf es für die Eingruppierung in Teil A Abschnitt I Ziff. 4 eines akademischen Zuschnitts, weil die Fallgruppen 2 wegen der formulierten Anforderung in der Schwierigkeit sonst nicht zutreffend sind.

Pietclock

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Hierbei ist die formale Qualifikation weitestgehend irrelevant.
Grundsätzlich müssen für die Entgeltgruppen bestimmte Qualifikationen vorliegen (z.B. abschlossenes Hochschulstudium für die E9b).

Ist es nicht so, dass es rein auf die auszuübende Tätigkeit ankommt ? Also muss der TB nicht unbedingt einen Hochschulabschluss haben - wenn er dennoch die auszuübende Tätigkeit nach akademischem Zuschnitt ausführen kann, kann ihn der AG doch dennoch auf die Stelle setzen ? Rein rechtlich ist mir das mal so erklärt worden. Man kann sich die nötigen Kenntnisse zB auch über langjährige Erfahrung angeeignet haben.

Dass E13er sehr regelmäßig keine Führungsaufgaben haben, kann ich übrigens aus persönlicher Erfahrung nur unterstreichen  ;)

Spid

  • Gast
Der AG kann auch jemandem, der die Aufgaben nicht ausführen kann, die Tätigkeit übertragen. Die Fähigkeit, diese ausüben zu können, hat keine tarifrechtliche Relevanz.

WasDennNun

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Das mit der Einstiegsentgeltgruppe für Akademiker ist doch fast nur theoretischer Natur. EG13 bedeutet fast immer eine Führungsverantwortung und ist nur sehr selten der Einstieg außerhalb von Medizin und Jura.
Da lebst du in einer anderen Welt.
Bei uns sind die Dipl. Informatiker etc. alle E13. Auch frisch nach dem Studium.
Und ich arbeite nicht (mehr) an einer Uni.
Und die einzige Führungsverantwortungen die die E13er bei uns haben , sind die Führung der eigenen Arbeit.
Und an der Uni halt die der Studiss.

inter omnes

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Bei uns gibt es keine E13 in Führungsverantwortung. Auch E14 ist noch Sachbearbeiterebene.


Welche Aufgaben haben denn die E14-Sachbearbeiter? Vielleicht magst du dich ja zum jeweiligen Bereich etwas genauer einlassen (Art der Behörde, Tätigkeitsbereich etc.).

Max

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Verwalten und Bearbeiten von "Anträgen der Kundschaft" entsprechend der Zuteilung durch Führungskraft. Begünstigende Bescheide erstellen bzw. Zuarbeit zu Bescheiden. Zuarbeit für Führungspersonal oder andere Behörden.

Spid

  • Gast
Und das ist eine auszuübende Tätigkeit, die eines wissenschaftlichen Hochschulstudiums bedarf?

Max

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In der Regel Promotion.