Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
Besoldungsunterschied zwischen EG12 und EG13 unangemessen?
Max:
--- Zitat von: Ramirez am 22.05.2020 13:36 ---Das mit der Einstiegsentgeltgruppe für Akademiker ist doch fast nur theoretischer Natur. EG13 bedeutet fast immer eine Führungsverantwortung und ist nur sehr selten der Einstieg außerhalb von Medizin und Jura.
--- End quote ---
Bei uns gibt es keine E13 in Führungsverantwortung. Auch E14 ist noch Sachbearbeiterebene.
Führungsverantwortung findet sich bei uns in E12 (bzw. A13g) und dann erst wieder in E15 (A15 aufwärts).
Ungeachtet dessen vermute ich, dass in Summe die mit Abstand größte Gruppe der E13 Beschäftigten an der Uni als frische Absolventen (Doktoranden) oder wissenschaftliche Mitarbeiter zu verorten sind.
Ramirez:
--- Zitat von: Spid am 22.05.2020 13:48 ---Das ist Unfug. Es ist die Eingruppierung für TB mit einer auszuübenden Tätigkeit mit akademischem Zuschnitt ohne jedwede Heraushebung - und wird entsprechend regelmäßig mit Absolventen besetzt. Wo soll denn die Armee der WiMis bspw. Führungsverantwortung haben?
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Die gibt es in Kommunen aber nur homöopathisch, eine auszuübende akademische Tätigkeit kann man da lange suchen.
Spid:
Im Bereich des TV-L - und in dem Unterforum befinden wir uns ja - gibt es die Armee der WiMis. Und auch bei den Kommunen bedarf es für die Eingruppierung in Teil A Abschnitt I Ziff. 4 eines akademischen Zuschnitts, weil die Fallgruppen 2 wegen der formulierten Anforderung in der Schwierigkeit sonst nicht zutreffend sind.
Pietclock:
--- Zitat von: Organisator am 19.05.2020 16:04 ---
--- Zitat von: John Doe am 19.05.2020 15:48 ---Hierbei ist die formale Qualifikation weitestgehend irrelevant.
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Grundsätzlich müssen für die Entgeltgruppen bestimmte Qualifikationen vorliegen (z.B. abschlossenes Hochschulstudium für die E9b).
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Ist es nicht so, dass es rein auf die auszuübende Tätigkeit ankommt ? Also muss der TB nicht unbedingt einen Hochschulabschluss haben - wenn er dennoch die auszuübende Tätigkeit nach akademischem Zuschnitt ausführen kann, kann ihn der AG doch dennoch auf die Stelle setzen ? Rein rechtlich ist mir das mal so erklärt worden. Man kann sich die nötigen Kenntnisse zB auch über langjährige Erfahrung angeeignet haben.
Dass E13er sehr regelmäßig keine Führungsaufgaben haben, kann ich übrigens aus persönlicher Erfahrung nur unterstreichen ;)
Spid:
Der AG kann auch jemandem, der die Aufgaben nicht ausführen kann, die Tätigkeit übertragen. Die Fähigkeit, diese ausüben zu können, hat keine tarifrechtliche Relevanz.
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