Autor Thema: Besoldungsunterschied zwischen EG12 und EG13 unangemessen?  (Read 14831 times)

Spid

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Ein solches tarifliches Anforderungsmerkmal gibt es nicht. Handelt es sich etwa um die tariflich völlig unbeachtlichen Anforderungen, die der AG stellt? Oder wozu dürfte es bei der Zuarbeit zur Antragsbearbeitung eine Promotion oder auch nur eines wissenschaftlichen Hochschulstudiums?

Pietclock

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An was für Merkmalen macht man eigentlich klar fest, ob die Tätigkeit ein Hochschulstudium erfordert?

Spid

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Wenig überraschend daran, daß es für die auszuübende Tätigkeit erforderlich ist.

Pietclock

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Ja aber woran macht man es fest? Wie entscheidet man, ob ein Hochschulstudium für Tätigkeit X erforderlich ist?

lowsounder

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Man schaut ob die geforderten Tätigkeiten nur mit dem, in einen Studium vermittelten Wissen, erfolgreich bearbeitet werden können.
So viel zu Theorie. Wie die Praxis aussieht wissen wir ja.

Spid

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Wissen und Können.

RsQ

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Ja aber woran macht man es fest? Wie entscheidet man, ob ein Hochschulstudium für Tätigkeit X erforderlich ist?

Also wenn man manche Stellenausschreibungen so liest, dann scheint es oft auch einfach hausinterne Tradition. Ich sehe da viele Tätigkeiten, für die es m. E. nicht zwingend einen Hochschulabschluss bräuchte, der aber doch vorausgesetzt wird ...

WasDennNun

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Ja aber woran macht man es fest? Wie entscheidet man, ob ein Hochschulstudium für Tätigkeit X erforderlich ist?

Also wenn man manche Stellenausschreibungen so liest, dann scheint es oft auch einfach hausinterne Tradition. Ich sehe da viele Tätigkeiten, für die es m. E. nicht zwingend einen Hochschulabschluss bräuchte, der aber doch vorausgesetzt wird ...
Viele meine Tätigkeiten sind mitnichten welche, die eine wiss. Hochschulabschluss benötigen.
Trotzdem sind meine Arbeitsvorgänge alle welche, die ein wiss. Hochschulstudium benötigen.
Bei uns erkennbar an den kurzfristige gedachten Unfug, den die FIler und BScler so verzapfen.

Spid

  • Gast
Ja aber woran macht man es fest? Wie entscheidet man, ob ein Hochschulstudium für Tätigkeit X erforderlich ist?

Also wenn man manche Stellenausschreibungen so liest, dann scheint es oft auch einfach hausinterne Tradition. Ich sehe da viele Tätigkeiten, für die es m. E. nicht zwingend einen Hochschulabschluss bräuchte, der aber doch vorausgesetzt wird ...

Das hat aber nichts mit der Eingruppierung zu tun. Einstellung und Eingruppierung sind zwei völlig unterschiedliche Sachverhalte.

RsQ

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Das hat aber nichts mit der Eingruppierung zu tun. Einstellung und Eingruppierung sind zwei völlig unterschiedliche Sachverhalte.

Ja, schon klar. Aber wenn man (vorher) nicht einen Hochschulabschluss zum Einstellungskriterium machen würde, bräuchte man (hinterher) nicht zwingend Leute in einer EG bezahlen, deren Vergütungsmerkmal/-erfordernis ein Hochschulabschluss ist.

Organisator

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Das geht schon. Man kann im Einstellungsverfahren einen wiss. Hochschulabschluss fordern und dennoch Tätigkeiten übertragen, die diesen tariflich nicht fordern.

Spid

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Doch, selbstverständlich. Das eine hat nämlich mit dem anderen überhaupt nichts zu tun. Die Anforderungen in einer Stellenausschreibung stehen in absolut keiner Beziehung zu den tariflichen Eingruppierungsmerkmalen. Ist E9b, E11, E14... erfüllt, ist der TB entspechend eingruppiert, völlig egal, ob der AG in seiner Ausschreibung ein Hochschulstudium oder wissenschaftliches Hochschulstudium gefordert hätt. Ist das Tätigkeitsmerkmal nicht erfüllt, ist der TB nicht entsprechend eingruppiert, auch wenn der AG ein Hochschulstudium/wisenschaftliches Hochschulstudium gefordert hätte.

Pietclock

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Das geht schon. Man kann im Einstellungsverfahren einen wiss. Hochschulabschluss fordern und dennoch Tätigkeiten übertragen, die diesen tariflich nicht fordern.

...was auch gerne in der "freien  Wirtschaft" so läuft. Kann ich auch aus eigener Erfahrung sagen. Oftmals ein Grund: man kann mit den Mitarbeitern bei der Akquise wuchern: seht her, wir haben soviel Kompetenz ... wir können alles ;)
Vielleicht spielt das beim öD hier und da auch eine Rolle, Stichwort "Kompetenzzentrum" etc.

Ramirez

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...was auch gerne in der "freien  Wirtschaft" so läuft. Kann ich auch aus eigener Erfahrung sagen. Oftmals ein Grund: man kann mit den Mitarbeitern bei der Akquise wuchern: seht her, wir haben soviel Kompetenz ... wir können alles ;)
Vielleicht spielt das beim öD hier und da auch eine Rolle, Stichwort "Kompetenzzentrum" etc.
Klimaschutzmanager fällt mir dazu ein.
Hochschulbildung wird gefordert, die reale Tätigkeit ist aber nur zu 5% wissenschaftlich, der Rest ergibt sich weil es halt opportun ist eine zu haben die ein bisschen die Floskel wiederholt.

Spid

  • Gast
Als „Klimaschutzmanager“ braucht man doch bestimmt mindestens einen PhD in Truthology...