Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
Besoldungsunterschied zwischen EG12 und EG13 unangemessen?
Spid:
Ein solches tarifliches Anforderungsmerkmal gibt es nicht. Handelt es sich etwa um die tariflich völlig unbeachtlichen Anforderungen, die der AG stellt? Oder wozu dürfte es bei der Zuarbeit zur Antragsbearbeitung eine Promotion oder auch nur eines wissenschaftlichen Hochschulstudiums?
Pietclock:
An was für Merkmalen macht man eigentlich klar fest, ob die Tätigkeit ein Hochschulstudium erfordert?
Spid:
Wenig überraschend daran, daß es für die auszuübende Tätigkeit erforderlich ist.
Pietclock:
Ja aber woran macht man es fest? Wie entscheidet man, ob ein Hochschulstudium für Tätigkeit X erforderlich ist?
lowsounder:
Man schaut ob die geforderten Tätigkeiten nur mit dem, in einen Studium vermittelten Wissen, erfolgreich bearbeitet werden können.
So viel zu Theorie. Wie die Praxis aussieht wissen wir ja.
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