Autor Thema: Besoldungsunterschied zwischen EG12 und EG13 unangemessen?  (Read 14374 times)

WasDennNun

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Klimaschutzmanager fällt mir dazu ein.
Hochschulbildung wird gefordert, die reale Tätigkeit ist aber nur zu 5% wissenschaftlich, der Rest ergibt sich weil es halt opportun ist eine zu haben die ein bisschen die Floskel wiederholt.
5% der Tätigkeiten oder 5% des zu bewertenden Arbeitsvorganges oder der Arbeitsvorgang der wissenschaftlich ist hat einen Zeitanteil von 5%?
Wenn ich ne Email schreibe ist das bei uns eine mit E13 bezahlte Tätigkeit.

Insofern können 5%  ja durchaus ausreichen, wenn es nur ein AV ist, oder?

Ramirez

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5% der Tätigkeiten oder 5% des zu bewertenden Arbeitsvorganges oder der Arbeitsvorgang der wissenschaftlich ist hat einen Zeitanteil von 5%?
Wenn ich ne Email schreibe ist das bei uns eine mit E13 bezahlte Tätigkeit.

Insofern können 5%  ja durchaus ausreichen, wenn es nur ein AV ist, oder?
Das war geschätzt.
Ehrlich wohl 0%, es werden keine neuen Erkenntnisse durch wissenschaftliches Arbeiten gewonnen.

Spid

  • Gast
Was ja bei einer Tätigkeit, die lediglich ein Hochschulstudium erfordert, auch gar nicht gefordert wäre.

WasDennNun

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es werden keine neuen Erkenntnisse durch wissenschaftliches Arbeiten gewonnen.
Und wo wäre das für eine E13 Stelle das notwendig?
Tätigkeiten die ein wissenschaftliches Hochschulstudium benötigen müssen keine wissenschaftliche Tätigkeiten sein.

So was behaupten zwar immer wieder irgendwelche unfähigen Personaler, aber naja, die kann man auch umerziehen.


Wastelandwarrior

  • Gast
...entsprechende Tätigkeit... doch.

Spid

  • Gast
Inwiefern wäre für einen akademischen Zuschnitt ein wissenschaftlicher Erkenntnisgewinn erforderlich?

WasDennNun

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Inwiefern wäre für einen akademischen Zuschnitt ein wissenschaftlicher Erkenntnisgewinn erforderlich?
Eben, dass ist wiedermal so ein Personalerirrtum, den ich schon mehrfach hörte.

Als ob Diplom Informatiker Tätigkeiten immer wissenschaftliches Arbeiten bedeutet! 
kk

Spid

  • Gast
Na, wissenschaftliches Arbeiten meint es schon, es meint aber nicht Forschungsarbeit.

WasDennNun

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EDIT: EG13 fordert kein wissenschaftliches Arbeiten, sondern Tätigkeiten eines Diplom/Master Abschlusses, dass ist aber nicht zwingend gleichzusetzen mit wissenschaftliches Arbeiten.


Spid

  • Gast
Der akademische Zuschnitt verlangt, daß die Tätigkeit die Fähigkeit erfordern, als einschlägig ausgebildeter Akademiker auf dem entsprechenden akademischen Fachgebiet Zusammenhänge zu überschauen und selbständig Ergebnisse unter Anwendung der im Studium vermittelten Methoden zu entwickeln.

WasDennNun

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Sehe ich auch so, wenn man das pauschal tariflich als wissenschaftliches Arbeiten bezeichnet, dann sei es so.
Ich differenziere durchaus, zwischen wissenschaftliches Arbeiten und andere Tätigkeiten für die ich meine akademische Ausbildung benötige.