Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
Besoldungsunterschied zwischen EG12 und EG13 unangemessen?
WasDennNun:
--- Zitat von: Ramirez am 06.06.2020 21:30 ---Klimaschutzmanager fällt mir dazu ein.
Hochschulbildung wird gefordert, die reale Tätigkeit ist aber nur zu 5% wissenschaftlich, der Rest ergibt sich weil es halt opportun ist eine zu haben die ein bisschen die Floskel wiederholt.
--- End quote ---
5% der Tätigkeiten oder 5% des zu bewertenden Arbeitsvorganges oder der Arbeitsvorgang der wissenschaftlich ist hat einen Zeitanteil von 5%?
Wenn ich ne Email schreibe ist das bei uns eine mit E13 bezahlte Tätigkeit.
Insofern können 5% ja durchaus ausreichen, wenn es nur ein AV ist, oder?
Ramirez:
--- Zitat von: WasDennNun am 07.06.2020 07:37 ---5% der Tätigkeiten oder 5% des zu bewertenden Arbeitsvorganges oder der Arbeitsvorgang der wissenschaftlich ist hat einen Zeitanteil von 5%?
Wenn ich ne Email schreibe ist das bei uns eine mit E13 bezahlte Tätigkeit.
Insofern können 5% ja durchaus ausreichen, wenn es nur ein AV ist, oder?
--- End quote ---
Das war geschätzt.
Ehrlich wohl 0%, es werden keine neuen Erkenntnisse durch wissenschaftliches Arbeiten gewonnen.
Spid:
Was ja bei einer Tätigkeit, die lediglich ein Hochschulstudium erfordert, auch gar nicht gefordert wäre.
WasDennNun:
--- Zitat von: Ramirez am 07.06.2020 20:28 ---es werden keine neuen Erkenntnisse durch wissenschaftliches Arbeiten gewonnen.
--- End quote ---
Und wo wäre das für eine E13 Stelle das notwendig?
Tätigkeiten die ein wissenschaftliches Hochschulstudium benötigen müssen keine wissenschaftliche Tätigkeiten sein.
So was behaupten zwar immer wieder irgendwelche unfähigen Personaler, aber naja, die kann man auch umerziehen.
Wastelandwarrior:
...entsprechende Tätigkeit... doch.
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