Autor Thema: Besoldungsunterschied zwischen EG12 und EG13 unangemessen?  (Read 14392 times)

John Doe

  • Gast
Hallo zusammen,

zunächst möchte ich angemessenerweise darauf hinweisen, dass es sich bei meinem Anliegen um Jammern auf hohem Niveau handelt. Ich bitte daher vorab um Nachsicht.

Ich bin (glücklicherweise) seit einigen Jahren in einer Funktion als Teamleiter in der EG13 TvÖD eingruppiert. Das Aufgabenumfeld ist mit einer vergleichsweise hohen Verantwortung, Komplexität, Dynamik, Reichweite und expansiven Aufgaben verbunden. Ich habe aktuell 9 Mitarbeiter und bin für ein mittleres siebenstelliges Jahresbudget zuständig. Ich gehe davon aus, dass ich spätestens bis Ende 2022 zusätzliche 4 Mitarbeiter in unserem Team begrüßen darf. Ich bin alles in allem durchaus zufrieden mit der Situation.

In unserem Umfeld werden nun erste Sachbearbeiterstellen mit der Besoldung in EG12 TvÖD besetzt, was ich ausdrücklich begrüße. In dem besagten Umfeld ist es zwingend notwendig dem freien Arbeitsmarkt Konkurrenz zu machen um qualifizierte Mitarbeiter zu gewinnen.

Mit Verwunderung habe ich festgestellt, dass bei der letzten Ausschreibung für eine EG13-Stelle als Teamleiter keine Bewerbung einer EG12 Stelle eingegangen ist. Der Grund ist nun für mich nachvollziehbar: Es lohnt sich finanziell schlichtweg. Nach Tarifstand 2019(!) sah die Situation so aus:

EG12   3.792,02 €   4.188,16 €   4.666,04 €   5.177,30 €   5.785,15 €   6.070,82 €
EG13   4.169,17 €   4.522,49 €   4.887,49 €   5.312,79 €   5.827,56 €   6.095,01 €
                  
Differenz   -377,15 €   -334,33 €   -221,45 €   -135,49 €   -42,41 €           -24,19 €

Bezogen auf die Stufe 6 beträgt der Unterschied des Ø Jahresgehaltes 24,19€. Grund ist m.E. die Senkung der Jahressonderzuzahlung ab EG13.

Ich denke der finanzielle Ausgleich für die Verantwortung im "Mittleren Management" inkl. Personalverantwortung für etwa 10 Mitarbeiter gegenüber der Sachbearbeitung nicht angemessen ist. Zusätzlich wird es sicherlich schwierig in einer derartigen Situation Personen zu finden, welche eine Aufgabe als Teamleitung übernehmen wollen. Ich würde mir als Teamleiter mit EG13 (so viel Spaß es auch machen kann) bei EG12 Mitarbeitern schon die Frage stellen, ob ich mir für 15€ netto diesen Stress antue.

Gibt es ggf. Überlegungen seitens der Gewerkschaften hier wieder einen sinnvollen Mittelweg zu finden?

Schönen Gruß!
John

Spid

  • Gast
TB erhalten keine Besoldung. Ein Zusammenhang zum Unterforum TV-L/TV-H erschließt sich nicht.

John Doe

  • Gast
Vollkommen richtig - es handelt sich hier um den Tarifvertrag TVöD-V. Ich bitte den Thread entsprechend zu verschieben - sorry.

Spid

  • Gast
Auch im korrekten Unterforum erhalten TB keine Besoldung.

Schmitti

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Die Frage kann man ja trotzdem beantworten:
Gibt es ggf. Überlegungen seitens der Gewerkschaften hier wieder einen sinnvollen Mittelweg zu finden?
Nein.

Spid

  • Gast
Ohne Besoldung ergibt sich ja keine Frage.

Organisator

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@John

Ich denke, dass ist eine Besonderheit Deiner Behörde, dass eine E 13 Leitungsfunktion hat, E 12 nicht. Es wäre genauso denkbar, dass ein TB in E 12 in der zweiten Leitungsebene ist und ein TB in 13 völlig ohne Leitungsverantwortung dasteht.

John Doe

  • Gast
@John

Ich denke, dass ist eine Besonderheit Deiner Behörde, dass eine E 13 Leitungsfunktion hat, E 12 nicht. Es wäre genauso denkbar, dass ein TB in E 12 in der zweiten Leitungsebene ist und ein TB in 13 völlig ohne Leitungsverantwortung dasteht.

Danke für Deine Rückmeldung!

Tatsächlich ist das (ich kann hier nur aus meinem Umfeld sprechen) nicht nur in unserer Behörde sondern in unserem Fall stadtweit so umgesetzt. Auch aus umliegenden Kommunen erkenne ich einen klaren Trend Fachkräfte als Sachbearbeitung(SB) mit EG12 zu gewinnen, während die Teamleitungen (TL) in EG13 gruppiert werden (bzw. verbleiben). Das führt immer wieder zur Situation, dass sich TL mit geringen finanziellen Einbußen auf SB-Stellen mit EG12 versetzen lassen. Das halte ich für nachvollziehbar.

Auch wenn die Regelungen sicherlich von Kommune zu Kommune unterschiedlich sein mag - Ich wage zu behaupten, dass die generellen Anforderungen an Personal > EG11 in unterschiedlichsten Bereich (fachliches Know-How, Verantwortung, ggf. Budgetverantwortung, ggf. Personalführung, Sozialkompetenz, Kommunikationsfähigkeit, etc.) mit jeder Stufe relevant steigt. Das ausgerechnet hier ein monetärer Ausgleich zwischen den Gruppen EG12 und EG13 m.E. (zumindest in den Stufen 5 und 6) nicht, bzw. nicht ausreichend stattfindet, halte ich für schade und liegt sicherlich nicht im Sinne des Erfinders?

Naja, aber ich bleibe dabei: Jammern auf hohem Niveau  ;)

Spid

  • Gast
E12 ist eine auszuübende Tätigkeit, die auf gründlichen, umfassenden Fachkenntnissen aufbaut und deren Verantwortung, Schwierigkeit und Bedeutung keiner Steigerung mehr zugänglich ist. E13 ist einfach nur eine Tätigkeit mit akademischem Zuschnitt ohne jedwede Heraushebung. Die Frage müßte eher lauten, warum erstere Tätigkeit nicht besser vergütet wird als letztere.

Organisator

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Ich wage zu behaupten, dass die generellen Anforderungen an Personal > EG11 in unterschiedlichsten Bereich (fachliches Know-How, Verantwortung, ggf. Budgetverantwortung, ggf. Personalführung, Sozialkompetenz, Kommunikationsfähigkeit, etc.) mit jeder Stufe relevant steigt.

Genau das kann auch anders ausfallen. Um beim alten Beispiel zu bleiben.

Der Beschäftigte E 12 braucht gründliche, umfassende Fachkenntnisse, selbständige Leistungen, eine Tätigkeit die besonders verantwortungsvoll ist, besonders schwierig und bedeutsam ist und ein (besonderes) Maß an Verantwortung bedeutet.

Der Beschäftigte E 13 nur ein abgeschlossenes wissenschaftliches Hochschulstudium und eine entsprechende Tätigkeit.

Insoweit werden an den Beschäftigten E 12 erheblich höhere Anforderungen im Sinne von z.B. fachlichem Know-How gestellt, als an den E 13-er.

Gleiches bei der Personalführung. Ein E 12-er kann zweite Leitungsebene sein, der E 13 jedoch völlig ohne Führungsverantwortung.

Insoweit steigen die Anforderungen mit jeder Stufe von E 9b bis E 12, nicht jedoch zu E 13. Für E 13 wird "nur" ein akademischer Zuschnitt benötigt.

Zum Beispiel:
Spitzenposition im öffentlichen Dienst durch Leitung großer Arbeitsbereiche bei Verantwortung für mehrere Arbeitsgruppen mit qualifizierten Gruppenleitern
= E 12

juristischer Bearbeiter im Vergaberecht
= E 13

John Doe

  • Gast
Ich wage zu behaupten, dass die generellen Anforderungen an Personal > EG11 in unterschiedlichsten Bereich (fachliches Know-How, Verantwortung, ggf. Budgetverantwortung, ggf. Personalführung, Sozialkompetenz, Kommunikationsfähigkeit, etc.) mit jeder Stufe relevant steigt.

Genau das kann auch anders ausfallen. Um beim alten Beispiel zu bleiben.

Der Beschäftigte E 12 braucht gründliche, umfassende Fachkenntnisse, selbständige Leistungen, eine Tätigkeit die besonders verantwortungsvoll ist, besonders schwierig und bedeutsam ist und ein (besonderes) Maß an Verantwortung bedeutet.

Der Beschäftigte E 13 nur ein abgeschlossenes wissenschaftliches Hochschulstudium und eine entsprechende Tätigkeit.

Insoweit werden an den Beschäftigten E 12 erheblich höhere Anforderungen im Sinne von z.B. fachlichem Know-How gestellt, als an den E 13-er.

Gleiches bei der Personalführung. Ein E 12-er kann zweite Leitungsebene sein, der E 13 jedoch völlig ohne Führungsverantwortung.

Insoweit steigen die Anforderungen mit jeder Stufe von E 9b bis E 12, nicht jedoch zu E 13. Für E 13 wird "nur" ein akademischer Zuschnitt benötigt.

Zum Beispiel:
Spitzenposition im öffentlichen Dienst durch Leitung großer Arbeitsbereiche bei Verantwortung für mehrere Arbeitsgruppen mit qualifizierten Gruppenleitern
= E 12

juristischer Bearbeiter im Vergaberecht
= E 13

Interessant, es wird aber (ggf. im kommunalen Umfeld oder) bei uns anders umgesetzt. Auch mit den Kommunen mit denen wir zusammenarbeiten ist der Aufbau ähnlich:

Amtsleiter = EG15
Bereichsleiter / stellv. Amtsleiter = EG14 / EG15
Teamleiter = EG13 (bzw. EG12 bei sinnvoller Besitzstandswahrung)
Sachbearbeiter = EG9 - EG12

Hierbei ist die formale Qualifikation weitestgehend irrelevant. Die Besoldung richtet sich ausschließlich an dem Aufgabenzuschnitt.

Spid

  • Gast
Es gibt bei TB keine Besoldung. Die Eingruppierung steht nicht zur Disposition der Arbeitsvertragsparteien.

John Doe

  • Gast
Es gibt bei TB keine Besoldung. Die Eingruppierung steht nicht zur Disposition der Arbeitsvertragsparteien.

Oh Gott. Hier haben wir wohl einen ganz speziellen Korinthenkacker. Ja, ich habe es gelesen. Du warst ja so freundlich mehrfach darauf hinzuweisen.

Naja, da muss viel (Dienst-?) Zeit bestehen um sich hier den ganzen Tag rumzutreiben.

Organisator

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Hierbei ist die formale Qualifikation weitestgehend irrelevant.

Wenn dies so wäre, würde der Behörde grundlegendes Eingruppierungswissen fehlen. Grundsätzlich müssen für die Entgeltgruppen bestimmte Qualifikationen vorliegen (z.B. abschlossenes Hochschulstudium für die E9b).

Ich glaube es gibt eher ein Delta zwischen deinem Verständnis von Eingruppierung und dem der Tarifvertragsparteien.


Spid

  • Gast
Es gibt bei TB keine Besoldung. Die Eingruppierung steht nicht zur Disposition der Arbeitsvertragsparteien.

Oh Gott. Hier haben wir wohl einen ganz speziellen Korinthenkacker. Ja, ich habe es gelesen. Du warst ja so freundlich mehrfach darauf hinzuweisen.

Naja, da muss viel (Dienst-?) Zeit bestehen um sich hier den ganzen Tag rumzutreiben.

Den Fehler hast Du nicht nur gemacht, sondern auch noch wiederholt - trotz Hinweises. Also projiziere Dein Versagen und Dein Unvermögen nicht auf mich. Zudem enthielt mein neuerlicher Beitrag einen deutlichen Hinweis zur Eingruppierung, der Dir aufgrund Deiner Äußerungen sehr offenkundig eben nicht bewußt ist.