TV-L KR Durch Höhergruppierung wesentlich niedriegeres Gehalt. Ist dies möglich?

Begonnen von ioanalucky, 20.05.2020 03:42

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ioanalucky

Guten Morgen zusammen!

Ich bitte Euch um Hilfe. Ich arbeite als GKP in der Psychiatrie (KR7) und uns wurde angeboten, einen Antrag auf eine Höhergruppierung auf Grund der Beschäftigung im einem speziellen Pflegebereich zu stellen. Der Muster Antrag lautet:

"Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit beantrage ich die Geltung der zwischen der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) und der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) im Rahmen der Tarifrunde 2019 unter dem 02.03.2019 abgeschlossenen Änderungstarifverträge, soweit ich unter deren fachlichen und persönlichen Geltungsbereich falle.
Ich bitte, die Höhergruppierung rückwirkend zum 01.01.2019 vorzunehmen."

Am 01.01.2019 befand ich mich in der EG KR7 Stufe 3. Zum 01.10.2019 bin ich in die Stufe 4 KR 7 gestiegen.

Meine Frage an Euch: Welche Stufe wäre die richtige in Falle einer Höhergruppierung in die KR 8? Eine von der PA erhaltene Simulation platziert mich in die KR 8 Stufe 2, wodurch mein aktuelles Gehalt deutlich niedriger ausfallen würde. Ist das so richtig?
Vielen Dank!


Spid

Eine Höhergruppierung von KR7/3 in KR8 führte in Stufe 2. Das ist so korrekt.

Isie

Die Ausschlussfrist für die Antragstellung ist am 31.03.20 abgelaufen.

ioanalucky

Findet Ihr es auch fair? Der Unterschied zwischen meinem aktuellen Gehalt und dem in der KR8 2 beträgt 500 Euro. Außerdem bedeutet diese sog. Höhergruppierung, dass ich, nach knappe 7 Jahre Berufserfahrung das gleiche Gehalt erhalten werde als die Kollegin die erst seit 5 Monaten examiniert ist...
Wo bleibt denn die Gerechtigkeit?

Spid

Gerechtigkeit ist bloßes subjektives Empfinden und tariflich unbeachtlich. Hier geht es um tarifrechtliche Sachverhalte und nicht das Streicheln von Gefühlchen.

ioanalucky

Es ging mir auch nicht um "Gefühlchen", sondern um 500 Euro weniger im Monat durch einer "Höhergruppierung". Sollten diese tarifrechtliche Sachverhalte nicht objektiv und logisch sein? Wertschätzung den Pflegekräften gegenüber kam eh nie in Frage

Spid

Das ist er. Du hingegen stelltest auf ,,Gerechtigkeit" ab - und das ist lediglich ein Gefühlchen.

WasDennNun

Zitat von: ioanalucky in 20.05.2020 08:25
Es ging mir auch nicht um "Gefühlchen", sondern um 500 Euro weniger im Monat durch einer "Höhergruppierung". Sollten diese tarifrechtliche Sachverhalte nicht objektiv und logisch sein? Wertschätzung den Pflegekräften gegenüber kam eh nie in Frage
Der Unterschied zwischen KR7S4 und KR8S2 beträgt 500€ ?
In welcher Tabelle kann man das nachlesen?

Da es bei diesen Höhergruppierung bei einigen ein zwischenzeitliche geringeres Entgelt geben kann, als ohne HG, ist sie ja einem Freigestellt.

Meines Wissens nach kann dir der AG, wenn er dich und deine Berufserfahrung wertschätzt und qualifiziertes Personal binden möchte, eine Zulage in höhe einer höheren Entgeltstufe zahlen.

Isie

Zitat von: Isie in 20.05.2020 07:09
Die Ausschlussfrist für die Antragstellung ist am 31.03.20 abgelaufen.
Damit kann ein Antrag keine Wirkung mehr entfalten.

Spid

Der Sachverhaltsschilderung ist nicht zu entnehmen, ob und ggfs. wann der Antrag gestellt wurde.

Isie

Wenn der Antrag bereits gestellt wurde, ist eine Simulation überflüssig. Wenn er noch nicht gestellt wurde, ist es zu spät.

Spid

Es ist vielmehr in jedem Falle zu spät, sich Gedanken darüber zu machen.

Isie

Man sollte schon mal überlegen, wo man einsparen kann, wenn man den Antrag rechtzeitig gestellt hat. Die Höhe der Gehaltseinbuße ist nebulös.

Lothar57

Zitat von: ioanalucky in 20.05.2020 07:49
Findet Ihr es auch fair? Der Unterschied zwischen meinem aktuellen Gehalt und dem in der KR8 2 beträgt 500 Euro. Außerdem bedeutet diese sog. Höhergruppierung, dass ich, nach knappe 7 Jahre Berufserfahrung das gleiche Gehalt erhalten werde als die Kollegin die erst seit 5 Monaten examiniert ist...
Wo bleibt denn die Gerechtigkeit?

Das ist nicht gerecht. Natürlich nicht. Dahinter steckt die oft als diskriminierend empfundene Stufenregelung nach Einführung des TV-L im Jahr 2006. Der vorherige BAT  kannte nur Altersstufen, die man bei einer Höhergruppierung mitnahm. Leider ist es den Gewerkschaften bis heute nicht gelungen, die Stufengleiche Höhergruppierung im TV-L durchzusetzen. Beim Bund, in Hessen oder bei den Kommunen ist man da schon weiter.
Ceterum censeo paralleltabellum esse einzufuehrendam.

Organisator

Zitat von: Lothar57 in 20.05.2020 19:28
Beim Bund, in Hessen oder bei den Kommunen ist man da schon weiter.

Aber auch nicht weit genug, schließlich beginnt die Stufenlaufzeit bei Höhergruppierung von vorn. Wäre was für den Tarifverhandlungen 2020 - Thread.