Autor Thema: [BY] Einschätzung des Amtsarztes  (Read 3438 times)

Techniker37

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 42
[BY] Einschätzung des Amtsarztes
« am: 20.05.2020 07:16 »
Hallo.
Ich werde zum 01.07.2020 im Namen des Freistaats Bayern verbeamtet.
Die Amtsätztliche Untersuchung, findet allerdings auf Grund von Corona später statt.
Jetzt habe ich Zweiffel, ob ich diese Untersuchung schaffe.
Ich hatte letztes Jahr eine Art Nevenzusammenbruch, wo ich 2 Wochen krank war.
Hinterher besuchte ich freiwillig eine tagesstationäre Klinik, weil ich mir selber helfen wollte,
dass es nicht mehr soweit kommt. Diese Klinik hat mir sehr geholfen. Allerdings, fand die div. Angsterkrankungen raus. Jetzt ist ein Jahr vergangen, ich setze aktuell mein Medikament ab und meine Phychosomatischen Sachen wie Tinnitus, Schuppenflächte und Migräne wurden enorm besser. Insgesamt, wurde ich wegen sowas 4 Wochen krankgeschrieben (+5 Wochen für die Kinik). Kann jemand meine Situation einschätzen, ob ich durchkommen könnte?
Vielen dank!
 
« Last Edit: 21.05.2020 02:09 von Admin2 »

clarion

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 1,797
Antw:Einschätzung des Amtsarztes
« Antwort #1 am: 20.05.2020 08:09 »
Ich denke schon dass Du eine Chance hast. Ich würde bei deinen behandelnden Ärzten um ein Attest bitten, das Du zum Amtsarzt mitnehmen kannst. So kannst Du auch schauen, dass das Attest frei von ungeschickten Formulierungen ist. Vorbefunde sollte ich seinerzeit mitbringen und da wurde dann auch nicht mehr nachgefragt.

Bist Du sicher, dass Schuppenflechte psychosomatisch ist. Sicher kann die Psyche die Hautverschlechterung triggern aber es ist m. W. eher eine Autoimmunerkrankung als eine psychische Erkrankung.

Organisator

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 5,751
Antw:Einschätzung des Amtsarztes
« Antwort #2 am: 20.05.2020 08:09 »
Kann jemand meine Situation einschätzen, ob ich durchkommen könnte?

Da eine Prognose getroffen wird, ob du voraussichtlich bis zum Pensionsalter dienstfähig sein wirst, kann es wohl nur der Amtsarzt.

Alles andere wäre bestenfalls Spekulation.

Techniker37

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 42
Antw:Einschätzung des Amtsarztes
« Antwort #3 am: 20.05.2020 08:16 »
Zitat
Bist Du sicher, dass Schuppenflechte psychosomatisch ist. Sicher kann die Psyche die Hautverschlechterung triggern aber es ist m. W. eher eine Autoimmunerkrankung als eine psychische Erkrankung.
Nein. Aber seit dem ist es besser geworden.

Zitat
Da eine Prognose getroffen wird, ob du voraussichtlich bis zum Pensionsalter dienstfähig sein wirst, kann es wohl nur der Amtsarzt.

Also meine Neurologin kann keine Prognose machen. Es steht zwar drauf, dass sich beruflich alles zum positiven geändert hat und ich Nachwuchs erwarte, aber sagen, dass es nie mehr wieder vorkommt, kann sie nicht.

Meine Ausfallzeiten waren (seit 2016)
- 2 Wochen Korstisoltherapie wegen Tinnitus (Tagesstationär)
- 4 Wochen Ausfall wegen Stress
- 5 Wochen Tagesklinik
und seit 3 Tage wegen einer Infektion.
Die Frage ist halt, ob diese 11 Wochen als längere Ausfallzeiten oder Reglmässige Ausfallzeiten gelten.

Techniker37

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 42
Antw:Einschätzung des Amtsarztes
« Antwort #4 am: 20.05.2020 08:17 »
ich meine 3 Tage Ausfall wegen einer Infektion im letzten Jahr

clarion

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 1,797
Antw:Einschätzung des Amtsarztes
« Antwort #5 am: 20.05.2020 08:29 »
Es ist ja nicht so, dass man nie krank sein darf. Nur wenn eine hohe Wahrscheinlichkeit aus Sicht des des Amtsarztes besteht, dass Du früh pensioniert werden musst, wird er dich nicht durchwinken.

Techniker37

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 42
Antw:Einschätzung des Amtsarztes
« Antwort #6 am: 20.05.2020 12:29 »
Zitat
Es ist ja nicht so, dass man nie krank sein darf. Nur wenn eine hohe Wahrscheinlichkeit aus Sicht des des Amtsarztes besteht, dass Du früh pensioniert werden musst, wird er dich nicht durchwinken.
Das ist richtig. Ich bin mir nur am Überlegen, ob ich mit meinen Vorerkrankungen durchkomme. Wenn nicht, dann beantrage ich eine Gleichstellung von meinem 30% Gbp. Dann gilt eine andere Rechtsgrundlage.

tom1104

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 2
Antw:Einschätzung des Amtsarztes
« Antwort #7 am: 22.05.2020 12:20 »
Zitat
Es ist ja nicht so, dass man nie krank sein darf. Nur wenn eine hohe Wahrscheinlichkeit aus Sicht des des Amtsarztes besteht, dass Du früh pensioniert werden musst, wird er dich nicht durchwinken.
Das ist richtig. Ich bin mir nur am Überlegen, ob ich mit meinen Vorerkrankungen durchkomme. Wenn nicht, dann beantrage ich eine Gleichstellung von meinem 30% Gbp. Dann gilt eine andere Rechtsgrundlage.

Aus eigener Erfahrung kann ich dir nur raten, eine Gleichstellung zu beantragen. Der Amtsarzt muss dann nur noch eine Prognose der Dienstfähigkeit für die kommenden 5 Jahre abgeben - was natürlich zwangsläufig ein anderer Horizont als bis zum Pensionsalter ist.