Autor Thema: Verteilung der Wochenarbeitszeit  (Read 13131 times)

BAT

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Antw:Verteilung der Wochenarbeitszeit
« Antwort #60 am: 22.05.2020 11:31 »
Nehmen wir das Positiv zum Negativ Sauladen würde ich vom Idealzustand von kompetenten Mitarbeitern mit Arbeitszeitautonomie auf persönlicher Ebene ausgehen. Hier wären weder Kompetenzen des Führungspersonals noch Regelungen aus den alten Zeiten wie ZA existent.

Von daher verfängt die Argumentation im Hinblick auf eine qualitative Hierarchie nur sehr bedingt und zeigt eher die Verhaftung des Absenders in alten Arbeitszeitmodellen.

Spid

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Antw:Verteilung der Wochenarbeitszeit
« Antwort #61 am: 22.05.2020 12:05 »
Tja und ich bin halt in der Realität gefangen, in der nicht nur das Gegenteil vom Sauladen nicht das Ideal ist, sondern in der unverschämterweise die Kunden, die u.a. die Weihnachtsfeier finanzieren, gerne zu bestimmten Zeiten bedient werden wollen und in der ich AN, denen ich nicht die Bedarfszumessung für ihren persönlichen Bedarf an Büromaterial zutraue, nicht die Einschätzung überlasse, wann ich ihrer Arbeitsleistung bedarf - was übrigens ihrer Kompetenz für ihren eigentlichen Job keinen Abbruch tut, weil dazu weder Beschaffungs- noch Personalplanung gehören.

BAT

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Antw:Verteilung der Wochenarbeitszeit
« Antwort #62 am: 22.05.2020 18:30 »
Das tatsächliche Handeln der Kunden deutet auf eine Inanspruchnahme an Samstagen und Sonntagen hin. Auch Feiertage sind beliebt. Zur Nachfrage nur so viel. Wer in Dienstleistungen in der Woche verhaftet ist, lebt im alten Jahrtausend.

Spid

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Antw:Verteilung der Wochenarbeitszeit
« Antwort #63 am: 22.05.2020 18:40 »
Wird beides nachgefragt und bedient - unterschiedliche Klientels, unterschiedliche Nachfragezeiten.

WasDennNun

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Antw:Verteilung der Wochenarbeitszeit
« Antwort #64 am: 25.05.2020 09:19 »

Mistige Regelungen (und rechtlich nicht zu beanstandende) sind die, die hier eine Einschränkung machen, wie z.B. keine ZA bei Brückentagen oder vor oder nach Urlaub.

Insofern verstehe ich nicht wieso diese mistigen Regelungen nicht zulässig sein dürften.

Zeitausgleich entspringt regelhaft - im Gegensatz zu Gleitzeitarbeit- nicht gut sortieren Arbeitsabläufen, daher kann eine Regelung, die auf mistiger Arbeitsorganisation beruht im Gesamtkontext - nicht "unmistig" sein.
Zeitausgleich ist Teil der Gleitzeitarbeit, denn ohne Zeitausgleich, hätte man ja keine Gleitarbeitszeit, sondern vorgegebene Arbeitszeiten in Höhe der Wochenarbeitszeit.
Insofern ist deine Aussage irgendwie unverständlich.
Gleitzeit ist die Möglichkeit, dass einen AN sich in einem vorgegebene Rahmen seine Arbeit einzuteilen (egal ob er gute schlechte oder überhaupt keine Arbeitsorgansiation seineer Aufgaben beherrscht)
Mistig ist für den An (und dämlich vom PR ausgehandelt), wenn künstlich diese Möglichkeit eingeschränkt wird, ohne das es betriebliche Notwendigekeiten dafür gibt.
Unmistig ist es für den AG, wenn er so etwas durchsetzen konnte, um Rosinienepickerei zu erschweren.

Unklar bleibt warum deiner Meinung nach solche Regelungen nicht zulässig sein dürften.