Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
Stellenausschreibung in E 9a
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Antje:
Hallo aus Karlsruhe,
ich habe mich auf eine neue Stelle beworben.
Derzeit bin ich in E 8 / Stufe 5 eingruppiert.
Nun stelle sich mir die Frage, ob ich, wenn ich den neuen Job bekomme in E 9a, ich meine Stufe 5 behalte und nur die Jahre auf 0 gesetzt werden oder ob ich in Stufe 4 zurückgestuft werde ???
Bei uns in der Verwaltung erreiche ich leider niemanden :-(
Vielen Dank und liebe Grüße
Antje
Spid:
Handelt es sich um eine Stelle beim selben AG?
Antje:
Ja ist der gleiche Arbeitgeber
Spid:
Dann handelt es sich um eine Höhergruppierung. Diese erfolgt in die Stufe der höheren Entgeltgruppe, in der mindestens das bisherige Tabellenentgelt erzielt wird, die Stufenblaufzeit in der höheren Stufe beginnt von vorn, §17 Abs. 4 TV-L. Von E8/5 geht es mithin in E9a/5.
Antje:
herzlichen Dank für die schnelle Antwort
und einen schönen Feiertag morgen :)
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