Autor Thema: Leiter/in zentrales Gebäudemanagement  (Read 3265 times)

Viper76

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Leiter/in zentrales Gebäudemanagement
« am: 20.05.2020 15:47 »
Liebe Forengemeinde,

folgendes Stellenangebot habe ich gefunden und frage mich, ob die Eingruppierung gem. den untenstehenden Angaben nach E11/A12 für euch korrekt erscheint oder ob noch weitere Informationen benötigt würden. 

Es handelt sich offenbar um eine kreisangehörige Stadt mit ca. 37.000 Einwohner in NRW.

Teamleiter*in (m/w/d) für das Zentrale Gebäudemanagement

 AUFGABEN
•organisatorische und fachliche Leitung des Teams des Zentralen Gebäudemanagements mit aktuell 30 Mitarbeiter*innen
•Entwicklung, Aufstellung und Kontrolle der Umsetzung der Projektplanung für die Unterhaltung, Instandsetzung an/von städtischen Gebäuden
•Entwicklung, Aufstellung und Kontrolle der Umsetzung der Projektplanung für Neu- und Umbau an/von städtischen Gebäuden
•Entwicklung und Planung der Finanzbudgets innerhalb des Teams sowie die Überwachung deren Bewirtschaftung
•Berichtswesen für den Verwaltungsvorstand
•Portfoliomanagement für die städtischen Immobilien
•Vorbereitung und vollständige Abwicklung von Immobilienverkäufen sowie Immobilienankäufen

 

WAS WIR ERWARTEN?
•abgeschlossene Laufbahnprüfung für die Laufbahngruppe 2, 1. Einstiegsamt des allgemeinen Verwaltungsdienstes (ehemals gehobener allgemeiner Verwaltungsdienst) oder
•den erfolgreichen Abschluss als Verwaltungsfachwirt*in (Verwaltungslehrgang II bzw. Angestelltenlehrgang II)
•Leitungs- und Führungskompetenz
•Verantwortungsbereitschaft, Durchsetzungsfähigkeit, Verhandlungsgeschick und Überzeugungskraft
•Sozialkompetenz und Kommunikationsfähigkeit sowie Teamorientierung
•gute EDV-Kenntnisse
•Eigeninitiative sowie eine dienstleistungsorientierte Denk- und Arbeitsweise
•Belastbarkeit und Konfliktfähigkeit
•Bereitschaft sich in technische Fragestellungen zur Beurteilung der Wirtschaftlichkeit einzuarbeiten


Wäre schön, wenn vielleicht der Ein oder Andere seine fachkundige Meinung zur Eingruppierung oder zum Thema abgeben würde.

Vielen Dank schon mal im Voraus.

Gruß
Viper
 

Spid

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Antw:Leiter/in zentrales Gebäudemanagement
« Antwort #1 am: 20.05.2020 15:59 »
Es liegt ein einheitlicher Arbeitsvorgang vor. guFK+sL liegen wohl vor, eine Heraushebung in der Verantwortung dahingehend, als daß entsprechende Führungsverantwortung vorliegt. Die herausgehobene Bedeutung ergibt sich aus den wesentlichen wirtschaftlichen Belangen des AG, die betroffen sind, ich tue mir aber schwer, eine besondere Schwierigkeit zu erkennen. Die könnte sich durch einen in besonderer Weise diversifizierten Gebäudeportfolio ergeben. Weitere Heraushebungen sind nicht zu erkennen, also entweder E9c oder E11.

Viper76

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Antw:Leiter/in zentrales Gebäudemanagement
« Antwort #2 am: 20.05.2020 16:09 »
Vielen Dank schon mal an Spid.

Bei den 30 zu leitenden Mitarbeiter*innen sind u.a. auch 6 Architekten und Ingenieure zu berücksichtigen, die ebenfalls nach E 11 vergütet werden, falls das relevant sein sollte.

Die in der Stellenbeschreibung angegebenen Umbauprojekte u.a. denkmalgeschützter Gebäude können im Einzelfall schon mal bis zu 50 Mio. € auf eine Projektzeit von ca. 7 Jahren gesehen, betragen. Könnte sich hieraus ggfls. eine besondere Schwierigkeit oder aber eine relevante Verantwortung ergeben?


Gruß
Viper

Spid

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Antw:Leiter/in zentrales Gebäudemanagement
« Antwort #3 am: 20.05.2020 16:11 »
Verantwortung brauchen wir keine mehr, nur Schwierigkeit. Bloß weil etwas kostspielig ist, führt das ja nicht zu einer gesteigerten Schwierigkeit.

Organisator

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Antw:Leiter/in zentrales Gebäudemanagement
« Antwort #4 am: 20.05.2020 16:20 »
Aus meiner Sicht benötigt die Projektumsetzung von Unterhaltung, Instandsetzung, Neubau, Umbau, Kauf und Verkauf von Gebäuden Fachkenntnisse, die nicht im Rahmen einer einschlägigen Ausbildung (wie hier im Verwaltungslehrgangs II) vermittelt werden. Insoweit würde ich auch die besondere Schwierigkeit sehen.

E 11 geht da in Ordnung.

Viper76

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Antw:Leiter/in zentrales Gebäudemanagement
« Antwort #5 am: 20.05.2020 16:22 »
@ Spid: Brauche ich nicht für die EG 12 die aus EG verbundene Verantwortung?

Und wie könnte man evtl. eine besondere Schwierigkeit aus dem Zusammenhang mit einem zu betreuenden Gebäudeportfolio oder zu betreuendem Personal heraus bemessen?





Gruß
Viper

Spid

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Antw:Leiter/in zentrales Gebäudemanagement
« Antwort #6 am: 20.05.2020 16:32 »
Aus meiner Sicht benötigt die Projektumsetzung von Unterhaltung, Instandsetzung, Neubau, Umbau, Kauf und Verkauf von Gebäuden Fachkenntnisse, die nicht im Rahmen einer einschlägigen Ausbildung (wie hier im Verwaltungslehrgangs II) vermittelt werden. Insoweit würde ich auch die besondere Schwierigkeit sehen.

E 11 geht da in Ordnung.

Was Du anführst, führt doch überhaupt erst zur Notwendigkeit guFk+sL. Maßstab dafür sind ja nicht eine Berufsausbildung und eine Schmalspurfortbildung, das ist ja lediglich das, was der AG fordert. Vielmehr benötigt man lediglich solche Fachkenntnisse, die durch ein entsprechendes Hochschulstudium vermittelt werden.

Spid

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Antw:Leiter/in zentrales Gebäudemanagement
« Antwort #7 am: 20.05.2020 16:38 »
@ Spid: Brauche ich nicht für die EG 12 die aus EG verbundene Verantwortung?

Eines nach dem anderen, wir knapsen derzeit noch an der E11.

Zitat
Und wie könnte man evtl. eine besondere Schwierigkeit aus dem Zusammenhang mit einem zu betreuenden Gebäudeportfolio oder zu betreuendem Personal heraus bemessen?

Durch einen diversifizierten Gebäudeportfolio. Bürogebäude, Schulen, Wohngebäude, Kraftwerk- und Industrieanlagen, Stallungen... haben unterschiedliche Anforderungen bei den geschilderten Tätigkeiten.

Organisator

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Antw:Leiter/in zentrales Gebäudemanagement
« Antwort #8 am: 20.05.2020 16:51 »
Was Du anführst, führt doch überhaupt erst zur Notwendigkeit guFk+sL. Maßstab dafür sind ja nicht eine Berufsausbildung und eine Schmalspurfortbildung, das ist ja lediglich das, was der AG fordert. Vielmehr benötigt man lediglich solche Fachkenntnisse, die durch ein entsprechendes Hochschulstudium vermittelt werden.

Du stellst also auf ein Hochschulstudium im Bereich Immobilienmanagement (oder in der Art) ab, das aus deiner Sicht die guFk im genannten Bereich beinhaltet?

Dann wäre ja die vom AG geforderte Bildungsvoraussetzung unschlau gewählt, da ja eine Verwaltungsausbildung diese Kenntnisse eben nicht beinhaltet.

Spid

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Antw:Leiter/in zentrales Gebäudemanagement
« Antwort #9 am: 20.05.2020 17:07 »
Die vom AG geforderte Bildungsvoraussetzung ist für die Eingruppierung jedenfalls unbeachtlich.

Organisator

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Antw:Leiter/in zentrales Gebäudemanagement
« Antwort #10 am: 20.05.2020 19:38 »
Die vom AG geforderte Bildungsvoraussetzung ist für die Eingruppierung jedenfalls unbeachtlich.

Ja, das habe ich soweit verstanden. Sehe ich es richtig, dass für die Bewertung ob das Tarifmerkmal "besondere Schwierigkeit" gegeben ist, auf ein passendes Studium abgestellt werden muss (hier z.B. irgendwas mit Immobilien?).

Alternativ könnte auch ein Bachelor in Verwaltungswissenschaften ein tariflich gefordertes Hochschulstudium darstellen, wofür die eingangs genannte Tätigkeit als Teamleiter eine "entsprechende Tätigkeit" wäre. In diesem Fall würden die geforderten Fachkenntnisse im Bereich Immobilienmanagement über die im Studium vermittelten Inhalte hinausgehen.

Spid

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Antw:Leiter/in zentrales Gebäudemanagement
« Antwort #11 am: 20.05.2020 19:53 »
Maßgeblich ist, ob die notwendigen Fachkenntnisse durch ein Hochschulstudium oder mehrere Hochschulstudien - wären dann ja immer noch guFk - vermittelt werden. Für das Tätigkeitsmerkmal der besonderen Schwierigkeit muß die auszuübende Tätigkeit einen außergewöhnlich hohen Stand an Fachwissen erfordern, das der TB zudem noch in besonders innovativer oder vielfältiger Art und Weise anwenden muß. Dabei stellt das Wort "besonders" bei der Aufgabenwahrnehmung extrem hohe qualitative Anforderungen und einen sehr hohen Abstraktionsgrad.