Autor Thema: Zuordnung Bereitschaftsdienststufen  (Read 1794 times)

BorisTBear

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Zuordnung Bereitschaftsdienststufen
« am: 20.05.2020 17:45 »
Liebe Forumsmitglieder,

ich bin mir unsicher, ob meine Frage hierher gehört oder doch eher ins allgemeine Forum, jedoch tangiert meine Frage schon den TVöD.

In meiner Abteilung, auf welche der BT-K Anwendung findet, wird täglich Bereitschaftsdienst erbracht.
Montag- Freitag des Nachts (12h lang), an Samstagen und Sonntagen 24h.
Unsere Aufschriebe haben nun ergeben, dass wir an den Wochenenden die Stufe III erreichen würden, unter der Woche befinden wir uns eindeutig in der auch festgelegten Stufe II.
So begehren wir nun die Neueinstufung ausschließlich für das Wochenende.

Im § 8.1 (1) TVöD-K wird auf die "erfahrungsgemäß durchschnittlich anfallenden Arbeitsleistungen" abgestellt, also nicht zwingend nach Wochentagen getrennt.
Von daher setzt die Personalabteilung auch die gesamte 7-Tage-Woche zur Mittelung der Inanspruchnahme an und kommt so natürlich zu dem Ergebnis, dass die Eingruppierung in Stufe II korrekt ist.

Ich selbst sehe es eher so, dass es sich ja um verschiedene Arbeitsmodelle handelt: 12h Bereitschaftsdienst unter der Woche, 24h am Wochenende. Allein daher müsste die Auslastung getrennt betrachtet werden.

Mir ist bewusst, dass die Stufenzuordnung durch AG und PR erfolgt, aber gibt es hierzu eventuell Erfahrungen oder KAV-Empfehlungen, ob der Bereitschaftsdienst getrennt nach Mo-Fr und Wochenende eingestuft werden darf?

Ich danke im Voraus für die Antworten.

Spid

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Antw:Zuordnung Bereitschaftsdienststufen
« Antwort #1 am: 20.05.2020 17:58 »
Die tarifliche Regelung stellt in §46 Abs. 1 BT-K auf den einzelnen Bereitschaftsdienst ab. Mithin können die Betriebsparteien jeden Bereitschaftsdienst einzeln bewerten.