Ich danke dir!!! Ich meine mich daran zu erinnern, dass Lemhöfer und Leppek (2017) selbiges Verfahren als "Aufstieg" bezeichnet habe
.
Meine Frage wäre aber, wie das Statusamt des betreffenden Beamten gekennzeichnet sein soll. N. m. K ist diese eben auch durch die Zugehörigkeit zu einer Laufbahngruppe gekennzeichnet und dafür bedarf es ja der Befähigung zu dieser. Nichtsdestotrotz habe ich mal wieder etwas dazugelernt... Merci
P. S.: Die Anlage 2 der allg. Verwaltungsvorschrift zu BLV weist als Muster zur Feststellung der LB auch für Beamte nach §27 den obligatorischen Befahigungserwerb aus... Mhhh... Schwierig.