Beamte und Soldaten > Beamte des Bundes und Soldaten

Beamter gD + kein Master = A 13 ??

<< < (2/4) > >>

InfHorst:
Die Stelle wurde extern ausgeschrieben und eigentlich passt Alles, für Tarifbeschäftigte unbefristet und als Vorraussetzung Master oder gleichwertig (was ggf. durch §23 BLV gedeckt wäre im techn. Dienst)... "Beamte bis A13 dürfen sich ebenfalls bewerben" . Genauere Vorraussetzungen sind aufgabenbezogen.

Lars73:
Was stand dort genau? Master oder gleichwertig in der Ausschreibung deckt die Regelung in § 23 (4) BLV  grundsätzlich nicht mit ab.

InfHorst:
abgeschlossenes wissenschaftliches Hochschulstudium (Master oder Universitäts-Diplom) in Informatik oder vergleichbarer Abschluss bzw. vergleichbare Kenntnisse und Fähigkeiten

ds78:
Ein FH-Diplom wird in der Regel nicht einem Uni-Diplom, wie in der Ausschreibung gefordert, gleichgesetzt. Soweit ich weiß möchte man formal auch ein Uni-Diplom sehen wenn es gefordert wird. Ich sehe da die formalen Anforderungen an den Bildungsabschluss nicht erfüllt.

InfHorst:
Ab hier beginnt der Teufelskreis von vorne  :) Also, nur theoretisch und um es zu verstehen, mal andersherum gefragt, es ist eine hD-Stelle im techn. Verwaltungsdienst zu besetzen und laut §23 BLV Abschnitt 4 könnte diese auch mit Bachelor-Kandidaten besetzt werden. Um eine möglichst große Auswahl an Kandidaten zu erreichen wurde eine Stelle ausgeschrieben.
Folgende Bewerber erfüllen die Bildungsvorrausetzungen:

- Master frisch von der Uni
- Bachelor mit 5 Jahren Erfahrung in der Privatwirtschaft
- FH-Diplom mit 5 Jahren Erfahrung in der Privatwirtschaft plus 10 Jahre im ÖD und Beamtenstatus gD A11

Der dritte Kandidat arbeitet seit nachweislich 20 Jahren im genau geforderten Themenbereich und ist ggf. für den Job bestens geeignet, darf aber aufgrund seines bestehenden Beamtenstatus nicht "umgesetzt" bzw. "eingestellt" werden?   

Navigation

[0] Message Index

[#] Next page

[*] Previous page

Go to full version