Der TE möchte eine Probezeit vermeiden, also ist es für ihn interessant, dass sie keine Wirkung hat, wenn er einen unbefristeten Arbeitsvertrag abschließt. Dann müsste er auch nicht ansprechen, dass er keine Probezeit möchte.
Was ich erwarte, ist eigentlich nicht relevant. Ich habe vermutet, dass die Nichtbewährung in der Probezeit ein Kündigungsgrund ist.