Autor Thema: Neue Entgeltordnung für Archivare, Bibliothekare, Museologen  (Read 1875 times)

Kraeuterwiese

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Hallo,

eigentlich sollte ab 01.01.2020 auch für diese Berufsgruppen die neue Entgeltordnung gelten und die starken Beschränkungen  durch den
bisherigen Teil II aufgehoben sein.
Trotz der Anträge bei dem AG auf eine neue Eingruppierung tut sich nichts....
Frage, gibt es aus den genannten Berufsfeldern Erfahrungen zu evtl.  neuen Eingruppierung bzw. einer Höhergruppierung?

Danke für eine Info.

Spid

  • Gast
Es gibt keine neue Entgeltordnung. Die bestehende Entgeltordnung wurde lediglich in Teilen geändert. Die Änderungen gelten auch zum jeweiligen Zeitpunkt, hier seit dem 01.01.20. Sofern ein betroffener Beschäftigter einen Antrag nach §29d Abs. 2 TVÜ-L gestellt hat, wirkte dieser unmittelbar mit Eingang beim AG und führte zur Eingruppierung in die höhere Entgeltgruppe, die sich nach §12 TV-L ergibt, rückwirkend zum 01.01.20. Das ist völlig unabhängig von einer Umsetzung durch den AG. Eine Umsetzungsfrist wurde nicht vereinbart, der daraus resultierende Entgeltanspruch besteht mithin unmittelbar. Zwei Wochen sind eine angemessene Bearbeitungszeit, anschließend würde ich Klage beim ArbG erheben.

Wastelandwarrior

  • Gast
sofern die Ansprüche bereits fällig sind und die Voraussetzungen erfüllt sind. (Viele EG 9b bleiben EG 9b, manche EG 6 bleiben EG 6...) 

Spid

  • Gast
Die Ansprüche aus der Zeit vor dem Antrag werden mit Eingang des Antrags beim AG fällig. Sofern also der Antrag nach dem ersten tariflichen Zahlungszeitpunkts des Antragszeitraums gestellt worden ist, ergibt sich mit Eingang beim AG ein fälliger Anspruch.