Hallo, aktuell bin ich in Stufe KR 8 TV-L Stufe 4 eingruppiert. Ab August 2020 (ich weiß nicht genau welcher Tag) steht mir laut Personalbüro Stufe 5 zu. Nun habe ich die Möglichkeit eine Leitungsposition ab August anzutreten die mit KR 11 vergütet wird. Nun zu meiner Frage. Ist es für mich unschädlich diese Stelle zum 01.08. anzutreten? Hintergrund des ganzen ist, das wenn z.B. ich die Stelle im Juli 2020 antreten würde die Höhergruppierung nach KR 11 gleichzeitig eine Herabstufung von 4 nach 2 mit sich bringt. Ab August hätte ich dann Stufe 5 und somit kann ich max. nur nach Stufe 4 herabgestuft werden. Was mich unsicher macht, ob das auch schon ab 01.08.2020 gilt bzw. muss ich den August über noch in Stufe 4 gearbeitet haben, damit ich die Stufe 5 erreiche? Entschuldigung für das durcheinander. Ich hoffe das das einigermaßen verständlich war und mir jemand eine Auskunft geben kann. Vielen Dank