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Höhergruppierung TV-L KR

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Loopeas:
@ spid

ich habe hier noch was im Kommentar vom TV-L gefunden.

Fällt eine Höhergruppierung in denselben Monat wie der Aufstieg in eine höhere Stufe der bisherigen Entgeltgruppe (§ 16 Abs. 4), ist unabhängig von der zeitlichen Reihenfolge der beiden Ereignisse rechnerisch zunächst der Stufenaufstieg umzusetzen und erst im Anschluss daran die Höhergruppierung vorzunehmen (Rdschr. d. TdL v. 14. 10. 2008 - 2-01-14/1150/08 - D/2 -)

Spid:
TdL-Rundschreiben sind tarifrechtlich bedeutungslos und begründen keinerlei Anspruch.

Loopeas:

--- Zitat von: Spid am 24.05.2020 09:35 ---Der Stufenaufstieg erfolgt nach einer entsprechenden Stufenlaufzeit, wenn die Stufenlaufzeit von bspw. 2 Jahren am 01.08.2020 begonnen hat, findet der Stufenaufstieg mit Ablauf des 31.07.2022 statt und somit in der juristischen Sekunde vor einer Höhergruppierung, die am 01.08.2022 stattfindet. Begann die Stufenlaufzeit von bspw. 2 Jahren bspw. am 08.08.2020, fände der Stufenaufstieg mit Ablauf des 07.08.2020 statt und somit nach einer Höhergruppierung am 01.08.2020.

--- End quote ---


@ Spid, Danke deinem Hinweis bin ich jetzt meinem Wunsch entsprechend eingruppiert. Hätte ich Deinen Rat nicht berücksichtigt währe ich wegen ein paar Tagen in die Stufe 2 gerutscht. Vielen Dank Spid

P.S. da es eine höherwertigere Tätigkeit ist, muss ich damit rechnen den sogenannten Bewährungsaufstieg von 5 Jahren zu durchlaufen? Bei meiner letzten Höhergruppierung musste ich auch schon den Bewährungsaufstieg von 5 Jahren hinnehmen. Gibt es den bei jeder Höhergruppierung?

Spid:
Es gibt keine Bewährungsaufstiege mehr. Sie wurden mit Einführung des TV-L dem Grunde nach abgeschafft.

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