Am 22.05.2020 hat das Landgericht Karlsruhe in einem Pilotverfahren (6 O 85/19) und in vielen ähnlichen gleichgelagerten Verfahren
gegen die rentenfernen Kläger entschieden, die wegen der zweiten Zuschlagsregelung der Tarifparteien vom 08.06.2017 gegen die Zusatzversorgungskasse VBL geklagt hatten.
Das Landgericht hat sämtliche Klagen zurückgewiesen und hält die zweite Neuregelung der rentenfernen Startgutschriften für wirksam.
Dazu hat das LG KA bisher nur eine
Pressemitteilung herausgegeben.
https://www.juris.de/jportal/portal/page/homerl.psml?nid=jnachr-JUNA200501795&cmsuri=%2Fjuris%2Fde%2Fnachrichten%2Fzeigenachricht.jspDas vollständige schriftliche Urteil wird wohl etwas später auf JURIS, der Gerichtsseite des LG KA und auch auf der VBL Homepage erscheinen.
Für die VBL positive Urteile erscheinen zumeist sehr bald auf deren Homepage. Ist jedoch das Gegenteil der Fall, schweigt man über den Erfolg von Klägern gegen die Zusatzversorgungskasse (z.B. bei der für einen Kläger erfolgreichen rentenfernen Härtefallklage).