Autor Thema: Höhergruppierung Anhang E zu Anhang A - Pflegepädagogik  (Read 9095 times)

Organisator

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Leider werde ich wohl nie ganz schlau, was dann eine E13 rechtfertigt gegenüber der E11. Ich komme an diesem Punkt nicht weiter.

na die Antwort hast du dir doch selber gegeben:

Entgeltgruppe 11:
Lehrkräfte an Pflegeschulen mit abgeschlossener Hochschulbildung und entsprechender Tätigkeit

Entgeltgruppe 13:
Lehrkräfte mit abgeschlossener wissenschaftlicher Hochschulbildung mit entsprechender Tätigkeit


MiniKahn

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Aber nicht genau, was "die entsprechende Tätigkeit" ist...

Spid

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Die entsprechende Tätigkeit ist eine, die eine abgeschlossene Hochschulbildung im Falle der E11 bzw. eine wissenschaftliche Hochschulbildung im Falle der E13 erfordert.

Organisator

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Aber nicht genau, was "die entsprechende Tätigkeit" ist...

Na du hast doch eingangs geschrieben, dass du in Kürze deinen Bachelor in diesem Bereich abschließt und alsbald das Masterstudium aufnimmst. Anhand der vermittelten Inhalte könntest du dir einen Überblick auf die Tätigkeiten erarbeiten, die einen Bachelor- bzw. Masterabschluss erfordern.

WasDennNun

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Aber nicht genau, was "die entsprechende Tätigkeit" ist...

Na du hast doch eingangs geschrieben, dass du in Kürze deinen Bachelor in diesem Bereich abschließt und alsbald das Masterstudium aufnimmst. Anhand der vermittelten Inhalte könntest du dir einen Überblick auf die Tätigkeiten erarbeiten, die einen Bachelor- bzw. Masterabschluss erfordern.
Genau.
Was wird dir im Master vermittelt, was dir im Bachelor noch nicht vermittelt wird?
Welche Fähigkeiten hast du dadurch erworben, die du vorher noch nicht erworben hattest?

Nach meinem Verständnis, sind es Dinge wie
a) die Breite des Wissens ist grösser
b) die Tiefe des Wissens ist tiefer
c) Das Abstraktionsvermögen komplexe Probleme zu lösen ist vorhanden. inkl. ein Verständnis über den Tellerrand des Fachgebietes und über den Zeithorizont der benötigten Lösung hinaus zu denken
d) man ist in der Lage nachhaltigere Lösungen zu entwickeln, die eben nicht nur für das spezifische Problem eine Lösung sind, sondern für eine Klasse von Problemen.
e) man ist in der Lage grundsätzlich neue Lösungen zu erarbeiten, die es so vorher noch nicht gab. (und nicht nur Abwandlungen von bekannten Lösungswege anwenden)

Und bei Dozenten heißt das natürlich (nach meinem Verständnis) das sie eben solche Dingen den Menschen beibringen können und sollen.

Organisator

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a) die Breite des Wissens ist grösser
b) die Tiefe des Wissens ist tiefer
c) Das Abstraktionsvermögen komplexe Probleme zu lösen ist vorhanden. inkl. ein Verständnis über den Tellerrand des Fachgebietes und über den Zeithorizont der benötigten Lösung hinaus zu denken
d) man ist in der Lage nachhaltigere Lösungen zu entwickeln, die eben nicht nur für das spezifische Problem eine Lösung sind, sondern für eine Klasse von Problemen.
e) man ist in der Lage grundsätzlich neue Lösungen zu erarbeiten, die es so vorher noch nicht gab. (und nicht nur Abwandlungen von bekannten Lösungswege anwenden)

Und bei Dozenten heißt das natürlich (nach meinem Verständnis) das sie eben solche Dingen den Menschen beibringen können und sollen.

Das würde ich noch ergänzen um z.B. pädagogische Fähigkeiten. Warum bräuchten sonst Grundschullehrer einen Master ;)

Tina

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Das würde ich noch ergänzen um z.B. pädagogische Fähigkeiten. Warum bräuchten sonst Grundschullehrer einen Master ;)

Da jedes Bundesland einen eigenen Bildungsweg in der Pflegelehre beschritten hat, gibt es aber auch durchaus 7 Semestrige Bachelor mit 210 CP, in denen das vermittelt wurde ;-)

MiniKahn

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Nun ist leider ein Studium in Pflegepädagogik nicht unbedingt gleichzusetzen mit einem Lehramtsstudiengang.
Im Masterstudiengang wird durchaus das Wissen in der Breite vergrößert und das Wissen vertieft. Punkt c, d und e ebenfalls. Allerdings ehr in der allgemeinen Pädagogik und wissenschaftlichen Arbeiten. Weniger breiteres und vertieftes Wissen in der Pflege. Dafür ist aber die Grundausbildung da, welches vor dem Studium absolviert werden muss.

Ob das tatsächlich dann für die Arbeit in der Schule benötigt wird oder nicht bleibt dahingestellt. Meines Empfindens ja auf jedenfall. Nicht umsonst ist ein Lehramtsstudium so umfangreich, im Pflegeberufegesetz ein Schlüssel an Masterabsolventen vorgescherieben usw. Deshalb sehe ich hier das ganze als E13.

Konkret festmachen kann es hier im Forum niemand. Handfeste tätigkeitsbereiche welche für Master sprechen in der Pädagogik werden nicht gezeigt. Sodass wir uns im Kreis drehen und ich an dieser Stelle nicht weiter komme.

Sollten neue Informationen vorliegen, ein entsprechender Masterwürdiger Tätigkeitskatalog aufgefunden wird, dann bin ich dafür gerne offen.

Liebe Grüße

Organisator

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Konkret festmachen kann es hier im Forum niemand. Handfeste tätigkeitsbereiche welche für Master sprechen in der Pädagogik werden nicht gezeigt. Sodass wir uns im Kreis drehen und ich an dieser Stelle nicht weiter komme.

Das ist richtig. Daher haben wir dir aufgezeigt, nach welcher Systematik du dir solche Tätigkeitsbereiche erarbeiten kannst.

MiniKahn

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Das habe ich auch so verstanden @Organisator:.
Vielen Dank.

pascal

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@minikahn
Wenn es um Stelle geht, bei dem es überwiegend um theoretischen Unterricht geht und du auf Master-Niveau qualifiziert bist (entsprechend Pflegeberufegesetz) müsstet du E13 bekommen.
Und die Qualifikation auf Master-Niveau ist für die Lehre in Pflegeausbildung auch dringend notwendig. Insb. durch die neue Ausbildung wird es eine zunehmende Heterogenität der SuS geben - dadurch werden hohe pädagogische und didaktische Anforderungen an die LuL gestellt. Zudem müssen die Unterrichtsgegenstände immer stets auf neusten wissenschaftlichen Erkenntnisse beruhen.

Spid

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Nein.

WasDennNun

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Meiner Meinung nach ist die Tätigkeit eines Dozenten eines Masterstudiengang, eine Tätigkeit eines Mitarbeiters mit wiss. Hochschulstudium und damit E13er Tätigkeit, oder habe ich da einen Denkfehler, wenn ja warum?

Spid

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Wo ginge es denn um die Dozentur in einem Masterstudiengang? Pflegeschulen sind berufsbildende Schulen, in denen die pflegerischen Berufsausbildungen durchgeführt werden.

Tina

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Nun ist leider ein Studium in Pflegepädagogik nicht unbedingt gleichzusetzen mit einem Lehramtsstudiengang.
Im Masterstudiengang wird durchaus das Wissen in der Breite vergrößert und das Wissen vertieft. Punkt c, d und e ebenfalls. Allerdings ehr in der allgemeinen Pädagogik und wissenschaftlichen Arbeiten. Weniger breiteres und vertieftes Wissen in der Pflege. Dafür ist aber die Grundausbildung da, welches vor dem Studium absolviert werden muss.

Ob das tatsächlich dann für die Arbeit in der Schule benötigt wird oder nicht bleibt dahingestellt. Meines Empfindens ja auf jedenfall. Nicht umsonst ist ein Lehramtsstudium so umfangreich, im Pflegeberufegesetz ein Schlüssel an Masterabsolventen vorgescherieben usw. Deshalb sehe ich hier das ganze als E13. Konkret festmachen kann es hier im Forum niemand. Handfeste tätigkeitsbereiche welche für Master sprechen in der Pädagogik werden nicht gezeigt. Sodass wir uns im Kreis drehen und ich an dieser Stelle nicht weiter komme.

Sollten neue Informationen vorliegen, ein entsprechender Masterwürdiger Tätigkeitskatalog aufgefunden wird, dann bin ich dafür gerne offen.

Liebe Grüße

Nur die wenigsten haben ein Lehramtsstudium ...es geht hier um einen Master Pflegpädagogik. Man ist i.d.R kein "Vollerfüller" , was bedeutet das man das Erstfach und die Erziehungswissenschaften im vollen Umfang studiert hat, es aber an einem vollen Zweitfach fehlt. Auch ist kein Referendariat vorgesehen.

Der strittige Punkt ist also, ob man an einer Pflegeschule (Träger ist ein Krankenhaus) als Pflegepädagoge (kein Lehramtsstudium) die Merkmale erfüllt.

Darüber hinaus ist auch die Frage, was Theorieunterricht überhaupt ist. In Hessen unterrichtet nämlich jeder alles....und hat sehr viele Zusatzaufgaben ausserhalb des Unterrichtes.