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Höhergruppierung Anhang E zu Anhang A - Pflegepädagogik

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Spid:
Was soll ich machen? Handpuppen nehmen? Maßgeblich ist, ob die wissenschaftliche Hochschulbildung für die auszuübende Tätigkeit erforderlich ist, nicht ob sie vorgeschrieben ist, siehe bspw. auch landesrechtliche Bildungsvoraussetzungen von tb Standesbeamten und deren Eingruppierung - zumal das PflBG auch keinen Master für den theoretischen Unterricht voraussetzt, sondern lediglich einen Personalschlüssel vorgibt, siehe auch dieser Thread: https://forum.oeffentlicher-dienst.info/index.php/topic,111997.msg140426.html#msg140426

Addams:

--- Zitat von: MiniKahn am 24.05.2020 19:40 ---Spid, ich verstehe leider nicht genau was du meinst. Kannst du es laienverständlicher schreiben?

--- End quote ---


--- Zitat von: Spid am 24.05.2020 19:53 ---Was soll ich machen? Handpuppen nehmen?
--- End quote ---

Ich hab Tränen in den Augen ;D

MiniKahn:
Vielen Dank Addams für deinen wertvollen Beitrag. Er ist gemeldet und hoffe er wird auch von den Moderatoren dementsprechend gelöscht. Alles andere wär nicht vertretbar.

Mittlerweile habe ich die Rückmeldung unseres Betriebsrates. Man sieht, zumindest in meinem Haus, durch die genannten Vorgaben, auch die Voraussetzung nach E13 zu bezahlen. Die Eingruppierung wird auch bei Kollegen, welche bereits den Master absolviert haben, so gehandhabt.
Ob das konform des TVöD ist oder nicht, kann ich nicht beurteilen. Meinem Verständnis nach klingt es jedoch logisch - Nicht alles ist allerdings logisch, sodass natürlich Spid dennoch recht haben könnte.

Leider fehlen mir die Handpuppen um es besser zu verstehen. Ich sehe allerdings, grade im anderen Thread, dass nicht nur ich Probleme im Verständnis von Spids Äußerungen habe. Es liegt wohl an der Berufsgruppe.
Sollte keine Lust bestehen, ausführlichere und laienverständlichere Erklärungen zu geben, muss sich niemand gezwungen fühlen zu antworten. Dennoch danke ich dir, Spid, sehr herzlich.

Ich kann nur jeden animieren seinen Betriebsrat zu fragen und nach den jeweiligen Gegebenheiten zu Fragen. Durch Kollegen aus anderen Häusern weiß ich, dass es dort ebenfalls so gehandhabt wird. Der Mangel an Fachkräften in diesem Bereich ist enorm, sodass gute Chancen bestehen die E13 mit Master zu bekommen. Unabhängig ob der TVöD es vorsieht oder nicht.

Der Thread muss nicht beendet sein, gerne höre ich weitere Meinungen und Interpretationen.

Vielen Dank.

Spid:
Eingruppierungen können nicht "gehandhabt" werden, sie ergeben sich unmittelbar aus den tariflichen Regelungen.

WasDennNun:

Und es gibt AGs, die Mitarbeitern ein höheres Entgelt bezahlen, als sie durch ihre auszuübenden Tätigkeiten
müssten.

Wenn also dein AG gewillt ist dir das Entgelt in Höhe der EG13 zu überweisen, dann ist es doch schön.
(Und dir kann es zunächst egal sein, ob er sich dabei in der EG vertan hat)

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