Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
Teilzeit - Mehrarbeit + Überstunden aufgrund Corona
Der Kanzler:
Freu dich nicht zu früh.
Ich denke die Überstunden wirst du als Freizeitausgleich erhalten und den Aufschlag (die Prozente) eventuell ausgezahlt.
Novus:
Ich gehöre zu den alimentierten - freu mich also nicht für mich -
Die Aussage des Arbeitgebers derweil ist klar: Überstunden die über den Zeitraum des nächsten Schichtplanes nicht ausgeglichen werden können werden bezahlt.
Spid:
Ein Freizeitausgleich kommt ja nur in engen Zeiträumen infrage.
Novus:
Spätestens im Folgemonat oder?
Spid:
Bis zum Ende des dritten Kalendermonats nach Entstehen, ansonsten ist auszuzahlen - außer ein Arbeitszeitkonto nach §10 TV-L besteht und der AN hat die Faktorisierung geltend gemacht.
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