Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L

Teilzeit - Mehrarbeit + Überstunden aufgrund Corona

<< < (3/3)

Der Kanzler:
Freu dich nicht zu früh.

Ich denke die Überstunden wirst du als Freizeitausgleich erhalten und den Aufschlag (die Prozente) eventuell ausgezahlt.

Novus:
Ich gehöre zu den alimentierten - freu mich also nicht für mich -

Die Aussage des Arbeitgebers derweil ist klar: Überstunden die über den Zeitraum des nächsten Schichtplanes nicht ausgeglichen werden können werden bezahlt.

Spid:
Ein Freizeitausgleich kommt ja nur in engen Zeiträumen infrage.

Novus:
Spätestens im Folgemonat oder?

Spid:
Bis zum Ende des dritten Kalendermonats nach Entstehen, ansonsten ist auszuzahlen - außer ein Arbeitszeitkonto nach §10 TV-L besteht und der AN hat die Faktorisierung geltend gemacht.

Navigation

[0] Message Index

[*] Previous page

Go to full version