Autor Thema: AVO - ATZ Sonderzahlung Blockmodell  (Read 2762 times)

Basti86

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AVO - ATZ Sonderzahlung Blockmodell
« am: 26.05.2020 12:23 »
Guten Tag,

aktuell beschäftigt mich folgender Sachverhalt:

ATZ im Blockmodell von 01.02.2018-31.07.2021
Beginn Ruhephase 01.10.2019

Sonderzahlung + Ergänzungsgeld für 2018 wurde am 01.11.2018 zu 50% ausgezahlt und auch 50% in das Wertguthaben übertragen.

Für 2019 wurden diese zunächst ausgezahlt (jedoch nichts in das Wertguthaben übertragen) und Anfang 2020 wieder eingezogen, mit der Begründung, dass für 2019 diese nicht mehr zustehen.

Ist dies korrekt, dass für 2019 keine Sonderzahlung/Ergänzungsgeld zustehen (auch nicht anteilig) und somit auch nichts in das Wertguthaben fließt?

Gemäß AVO §25 (1) heißt es:
Beschäftigte, die am 1. Dezember im Arbeitsverhältnis stehen, haben Anspruch
auf eine Jahressonderzahlung.


i.V.m. AVO §25 (4)
Der Anspruch nach den Absätzen 1 bis 3 vermindert sich um ein Zwölftel für
jeden Kalendermonat, in dem Beschäftigte keinen Anspruch auf Entgelt oder
Fortzahlung des Entgelts nach § 26 haben.


sehe ich zumindest einen Teilanspruch.


Schon mal Danke für etwaige Antworten