Autor Thema: Welcher Tarif gilt für Berufschule ?  (Read 2655 times)

bijou1

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Welcher Tarif gilt für Berufschule ?
« am: 26.05.2020 17:54 »
Hallo,
ich bin bisher in der freien Wirtschaft tätig und habe eine Einladung zu einem Gespräch erhalten.
Die Stelle ist in der Verwaltung einer Berufsschule.
Der Anruf für die Einladung kam von der Kreisverwaltung.
Unter anderem gab man mir die Aussage, es wäre Tarif EG6.
Meine Frage ist nun, da ich hier überhaupt keine Erfahrung habe und mich vorab gerne informieren möchte, welcher Tarif für diese Tätigkeit dann gilt. Denn ich stelle fest, da gibt es viele Unterschiede.
TVöd-V (für Verwaltung)?
Und Kommune, oder?

Mir ist klar, dass diese Frage  für Leute, die sich seit Jahren damit beschäftigen, etwas dumm  klingt, aber ich bin
bei diesen ganzen Eingruppierungen noch nicht im Thema und wäre über Hilfe sehr froh.
Vielen Dank im Voraus.
bijou1

Papa

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Antw:Welcher Tarif gilt für Berufschule ?
« Antwort #1 am: 26.05.2020 21:42 »
Offensichtlich EG6! Oder was wäre Ihre Frage gewesen, die Höhe nach dem Entgelt oder nach der Eingruppierung? Dann müssten Sie mehr in Erfahrung bringen, welche Tätigkeit damit genau verbunden wäre. Nur „Verwaltung in einer Berufsschule“ ist auch schon bei einer EG6 etwas dürftig. Gibt es für die Stelle denn keine genaue Stellenausschreibung? Suchen Sie eine neue Stelle oder werden Sie aktuell von der Kreisagentur/Kreisverwaltung vermittelt?

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Antw:Welcher Tarif gilt für Berufschule ?
« Antwort #2 am: 27.05.2020 01:00 »
TVöD

Kat

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Antw:Welcher Tarif gilt für Berufschule ?
« Antwort #3 am: 27.05.2020 07:10 »
Wenn der Anruf von der Kreisverwaltung kam gehört die Schule dem Kreis und somit gilt der TVÖD-VKA.

Papa

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Antw:Welcher Tarif gilt für Berufschule ?
« Antwort #4 am: 27.05.2020 08:57 »
Auf diese Idee bin ich auch schon gekommen aber uns wurde zu wenig von der OPn verraten, wie es zu dem Vorstellungsgespräch aktuell kommen würde. Es wird ja nicht irgendwer angerufen und zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen. Da muss ja vorher etwas passiert sein. Entweder eigene Bewerbung oder Aufforderung durch Berufsvermittler. Wenn eigene Bewerbung, dürfte doch anzunehmen sein, dass eine Stellenbeschreibung gesehen wurde.

bijou1

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Antw:Welcher Tarif gilt für Berufschule ?
« Antwort #5 am: 27.05.2020 09:09 »
Hallo,
Entschuldigung, ich wusste nicht, dass man so viele Details benötigt.

Ich habe mich bereits letztes Jahr initiativ bei der Kreisverwaltung beworben und bekam nun den Anruf, ob ich mir vorstellen könnte, im Sekretariat der Berufsschule zu arbeiten. Ich würde dann noch eine Einladung bekommen.
Daher habe ich noch keine Stellenbeschreibung und nur die Aussage, es wäre nach EG6.
Mir geht es jetzt eben um die Info, welcher "Buchstabe" hinter dem "Tvöd" steht, da es da ja doch gewisse Unterschiede gibt.
Ich hatte -wohl falsch- gedacht, es gibt allgemeine Grundlagen, wo kaufmännische Mitarbeiter von Schulen eingruppiert werden.
VG
bijou1

destiny

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Antw:Welcher Tarif gilt für Berufschule ?
« Antwort #6 am: 27.05.2020 10:07 »
EG 6 ist für hier schon hoch. Bei uns gibt's nur EG 5

Papa

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Antw:Welcher Tarif gilt für Berufschule ?
« Antwort #7 am: 27.05.2020 10:52 »
Je höher eine Stelle bewertet wird, um so mehr können auch Detailfragen relevant sein, insbesondere, wenn auch schon mit EG 5 bewertet werden kann. Allgemein mit hoch (EG 6) oder nur mit EG 5 zu kommentieren, hilft nicht so richtig weiter. Natürlich werden personalpolitische Erwägungen immer den personalwirtschaftlichen gegenübergestellt. Das ist seit je her in Bewertungsdiskussionen ein weitreichendes Thema. Personalwirtschaftlich betrachtet, können in einer Verwaltung Strukturen entwickelt sein, wonach Tätigkeiten mehr bestimmten Aufgaben zugewiesen sind, wo Berührungspunkte darüberhinausgehender möglicher Fähigkeiten und Kompetenzen schlicht und einfach nicht abgefragt und damit bedient werden müssen. Im anderen Fall kann das Aufgabengebiet aufgrund einer kleineren Betriebsstruktur einfach mehr überladen sein (Universalallrounder der alles können soll) und damit nur mit höherer Bewertung angemessen bedient werden kann. Vielleicht hilft es, sich mit dem Aufgabengebiet näher auseinanderzusetzen. Wie weit sind Verantwortung und Fähigkeit bestellt? Ist es eine noch zu entwickelnde Planstelle oder hat bereits alles seine etablierte Struktur?

bijou1

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Antw:Welcher Tarif gilt für Berufschule ?
« Antwort #8 am: 27.05.2020 10:58 »
Hallo,
vielen Dank für die Antworten.
Aber nach wie vor geht es mir nicht um EG 5,6 oder sonst etwas.
Sondern einfach danach, welcher Buchstabe nach dem Tvöd  kommt.
Da gibt es ja Tvöd-L, V, VKA.... und noch so einige andere.
Das würde ich gerne wissen, weil es dort wohl doch Unterschiede gibt.
Vg
bijou1

Spid

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Antw:Welcher Tarif gilt für Berufschule ?
« Antwort #9 am: 27.05.2020 11:09 »
Einen TVÖD-L gibt es nicht. Den TVÖD gibt es grundsätzlich in zwei Fassungen: eine für den Bund und eine für den Bereich VKA. Letztere ist jene, die beim Landkreis Verwendung finden wird. Zum TVÖD gibt es noch sog. Besondere Teile für Verwaltung, Krankenhäuser usw. Diese werden BT-V, BT-S usw. abgekürzt. Im Bereich VKA einigen sich die TVP auf durchgeschriebene Fassungen aus dem Allgemeinen Teil und dem jeweiligen Besonderen Teil, die dann jeweils als TVÖD-V, TVÖD-S usw. veröffentlicht werden. Maßgeblich für die genannte Beschäftigung wird der BT-V sein, die durchgeschriebene Fassung ist also der TVÖD-V. Die Entgelttabellen und die Eingruppierungsregelungen sind jedoch für alle BT gleich. Die Eingruppierungsregelungen von TVÖD Bund und TVÖD VKA unterscheiden sich jedoch.

bijou1

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Antw:Welcher Tarif gilt für Berufschule ?
« Antwort #10 am: 27.05.2020 12:18 »
Hallo,
vielen Dank für die ausführliche Information.
Das ist für mich sehr hilfreich, danke!

Und ja, es ist korrekt, Tvöd-L gibt es nicht.. TV-L wäre richtig gewesen.

Danke!

VG
bijou1

dirrekt

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Antw:Welcher Tarif gilt für Berufschule ?
« Antwort #11 am: 30.05.2020 20:54 »
Hast du den richtigen Tarif auch gefunden?

bijou1

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Antw:Welcher Tarif gilt für Berufschule ?
« Antwort #12 am: 21.06.2020 09:46 »
Ja, leider :-)
War ja erst bei dem Tarif für Versorgungsbetriebe gelandet und hatte mich schon gefreut. Da wäre der Unterschied zu meinem jetzigen Gehalt nicht so groß gewesen.
Nun ja, am Mittwoch habe ich das Gespräch und werde dann ja erfahren, was man mir wirklich anbietet.
Allerdings wurde mir jetzt von 3. Seite berichtet, dass die Kollegen bei dieser Stelle nicht so toll wären und eigentlich nichts zu tun haben... rum sitzen kann ich auch bei meiner jetzigen Stelle.
Aber wie es wirklich ist, merkt man ja sowieso immer erst, wenn man wirklich die Stelle antritt... :-)