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Welcher Tarif gilt für Berufschule ?

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bijou1:
Hallo,
Entschuldigung, ich wusste nicht, dass man so viele Details benötigt.

Ich habe mich bereits letztes Jahr initiativ bei der Kreisverwaltung beworben und bekam nun den Anruf, ob ich mir vorstellen könnte, im Sekretariat der Berufsschule zu arbeiten. Ich würde dann noch eine Einladung bekommen.
Daher habe ich noch keine Stellenbeschreibung und nur die Aussage, es wäre nach EG6.
Mir geht es jetzt eben um die Info, welcher "Buchstabe" hinter dem "Tvöd" steht, da es da ja doch gewisse Unterschiede gibt.
Ich hatte -wohl falsch- gedacht, es gibt allgemeine Grundlagen, wo kaufmännische Mitarbeiter von Schulen eingruppiert werden.
VG
bijou1

destiny:
EG 6 ist für hier schon hoch. Bei uns gibt's nur EG 5

Papa:
Je höher eine Stelle bewertet wird, um so mehr können auch Detailfragen relevant sein, insbesondere, wenn auch schon mit EG 5 bewertet werden kann. Allgemein mit hoch (EG 6) oder nur mit EG 5 zu kommentieren, hilft nicht so richtig weiter. Natürlich werden personalpolitische Erwägungen immer den personalwirtschaftlichen gegenübergestellt. Das ist seit je her in Bewertungsdiskussionen ein weitreichendes Thema. Personalwirtschaftlich betrachtet, können in einer Verwaltung Strukturen entwickelt sein, wonach Tätigkeiten mehr bestimmten Aufgaben zugewiesen sind, wo Berührungspunkte darüberhinausgehender möglicher Fähigkeiten und Kompetenzen schlicht und einfach nicht abgefragt und damit bedient werden müssen. Im anderen Fall kann das Aufgabengebiet aufgrund einer kleineren Betriebsstruktur einfach mehr überladen sein (Universalallrounder der alles können soll) und damit nur mit höherer Bewertung angemessen bedient werden kann. Vielleicht hilft es, sich mit dem Aufgabengebiet näher auseinanderzusetzen. Wie weit sind Verantwortung und Fähigkeit bestellt? Ist es eine noch zu entwickelnde Planstelle oder hat bereits alles seine etablierte Struktur?

bijou1:
Hallo,
vielen Dank für die Antworten.
Aber nach wie vor geht es mir nicht um EG 5,6 oder sonst etwas.
Sondern einfach danach, welcher Buchstabe nach dem Tvöd  kommt.
Da gibt es ja Tvöd-L, V, VKA.... und noch so einige andere.
Das würde ich gerne wissen, weil es dort wohl doch Unterschiede gibt.
Vg
bijou1

Spid:
Einen TVÖD-L gibt es nicht. Den TVÖD gibt es grundsätzlich in zwei Fassungen: eine für den Bund und eine für den Bereich VKA. Letztere ist jene, die beim Landkreis Verwendung finden wird. Zum TVÖD gibt es noch sog. Besondere Teile für Verwaltung, Krankenhäuser usw. Diese werden BT-V, BT-S usw. abgekürzt. Im Bereich VKA einigen sich die TVP auf durchgeschriebene Fassungen aus dem Allgemeinen Teil und dem jeweiligen Besonderen Teil, die dann jeweils als TVÖD-V, TVÖD-S usw. veröffentlicht werden. Maßgeblich für die genannte Beschäftigung wird der BT-V sein, die durchgeschriebene Fassung ist also der TVÖD-V. Die Entgelttabellen und die Eingruppierungsregelungen sind jedoch für alle BT gleich. Die Eingruppierungsregelungen von TVÖD Bund und TVÖD VKA unterscheiden sich jedoch.

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