Nein, Du hast keinen einzigen Vorteil der unangemessenen Beanspruchung von AN unter Gefährdung deren Gesundheit angeführt.
mehr Leistung für AG, eine Steigerung der immaterielle Werte am Arbeitsplatz für den MA
Die Gesundheitsgefährdung bei ihrer Überschreitung ist in der Definition der Leistung mittlerer Art und Güte unmittelbar angelegt. Wer einen anderen unangemessen in Anspruch nimmt, nutzt ihn aus.
Nein, der AN bekommt ja was dafür, etwas was außerhalb deines rechtsformalen Horizontes liegt und du nicht bei Menschen mit Gefühlen erreichen kannst.
Für dich Unbegreiflich, weil deinen individuellen Horizont überschreitend, dass man halt Menschen nicht ausnutzt, wenn man sie zu höheren Leistungen bringt, in dem ihnen einen Rahmen gibt, der sie persönlich Anspricht und ihren Neigungen entspricht. Das ist halt professionelles miteinander arbeiten und eine Win-Win Situation, schade das es dir nicht begreiflich ist, hast halt andere Qualitäten.
Belastungssteuerung in der Arbeitszeit zur Vermeidung gesundheitlicher Gefahren gehört zu den wesentlichen AG-Pflichten. Eine Verlagerung in die Freizeit ist mithin pflichtwidrig.
Natürlich achtet die Führungskraft darauf, dass keine Selbstausbeutung stattfindet, das ist ja selbstredend. Pflichtwidrig wäre es, wenn der AG da etwas verlagern würde, macht er aber nicht. Es ist ja eine freiwillige Leistung des AN, für dich unbegreiflich, für mich gelebtes professionelles Miteinander.