Autor Thema: Nur noch mit Termin - Vor- und Nachteile?  (Read 22551 times)

Kaiser80

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Antw:Nur noch mit Termin - Vor- und Nachteile?
« Antwort #90 am: 08.07.2020 13:34 »
..das scheint mal wieder endlos zu werden... ::)
Ja eine gewisse Beharrlichkeit kann man den beiden nicht absprechen... Macht weiter so!

Chrissi

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Antw:Nur noch mit Termin - Vor- und Nachteile?
« Antwort #91 am: 08.07.2020 13:56 »
..das scheint mal wieder endlos zu werden... ::)
Ja eine gewisse Beharrlichkeit kann man den beiden nicht absprechen... Macht weiter so!

Dieses "Schauspiel" ist das beste Beispiel für einen Micropenis-Vergleich!

Schlappe Bullen beißen nicht oder warens die Hunde?

Im Schreiben hier ganz groß und wenn sie sich aufm Flur übern Weg laufen würden, dann würde jeder zur Seite schauen, vor lauter Angst, dass man ihnen was tun könnte.

JM2C und von mir auch keine weiteren Reaktionen!

Spid

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Antw:Nur noch mit Termin - Vor- und Nachteile?
« Antwort #92 am: 08.07.2020 14:00 »
Putzig - der erste Beitrag und dann ist er noch nicht einmal die 2ct wert, die Du behauptest. Aber Hauptsache, Du hast Dich erstmals zu Wort gemeldet, um klarzustellen, daß Deinerseits keine Reaktion erfolgt. Ganz großes Kino. Wenn Menschen ihren Blick von Dir abwenden, kann das auch in Deinem abstoßenden Äußeren begründet sein.

Dienstbeflissen

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Antw:Nur noch mit Termin - Vor- und Nachteile?
« Antwort #93 am: 08.07.2020 19:59 »
Mittlere Art und Güte eröffnet sicherlich sowohl theoretisch als auch praktisch eine Bandbreite hinsichtlich Qualität und Intensität der Arbeitsleistung eines AN in Bezug auf dessen individuelle Leistungsfähigkeit, die es u.a. durch gute Führung eher am oberen Rande zu halten gilt.

Spid

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Antw:Nur noch mit Termin - Vor- und Nachteile?
« Antwort #94 am: 08.07.2020 21:25 »
Sicherlich. Ausweislich seiner Schilderung geht es @WasDennNun aber um eine Leistung, die über jene mittlerer Art und Güte hinausgeht - und eine solche ist nun mal eine unangemessene Inanspruchnahme der Kräfte des AN unter Gefährdung dessen Gesundheit.

WasDennNun

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Antw:Nur noch mit Termin - Vor- und Nachteile?
« Antwort #95 am: 09.07.2020 07:43 »
Stimmt, wir haben die Leistung mittlerer Art und Güte gesteigert, ohne jedoch die Gesundheit zu gefährden (nachweislich, da ja Krankenstand und Zufriedenheit sich positiv entwickelt haben, keine Überlastungsanzeigen eingehen, ...).
Das heißt natürlich, dass man
1.) entweder vorher nicht die Leistung mittlerer Art und Güte von den AN erhalten hat
2.) oder die leistungsfähig der MA sich verändert hat, so dass jetzt die Leistung mittlerer Art und Güte höher ist
3.) oder die MA eine Leistung erbringen, die oberhalb ihrer Leistung mittlerer Art und Güte ist, was ja
3a). entweder eine Gefährdung der Gesundheit wäre (wenn der AN sich nicht in der Freizeit regenerieren kann)
3b.) oder eine unangemessene Inanspruchnahme der Kräfte der AN ist (weil ja keine angewiesene Inanspruchnahme, sondern freiwillige Leistung. Das kann dann ja nur verhindert werden, in dem man den AN anweist, dass er weniger leisten soll und es ruhiger angehen soll.)

Andere AGs glauben halt, sie würde die Arbeitsleistung mittlerer Art und Güte bekommen, bekommen aber weniger bzw. sie schaffen es nicht die individuelle Leistungsfähigkeit mittlerer Art und Güte zu steigern (u.A. durch Maßnahmen, die die Gefühlchen der Mitarbeiter betrifft).

Spid

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Antw:Nur noch mit Termin - Vor- und Nachteile?
« Antwort #96 am: 09.07.2020 07:50 »
Ob die Gesundheit gefährdet wurde, läßt sich nicht am Eintritt einer Folge festmachen.

Also wurde in den Fällen zu 1.) und 2.) keine über die Leistung mittlerer Art und Güte hinausgehende Leistung erbracht. Sie sind also im Bezug zu Deinen bisherigen Ausführungen, in denen es eben um eine solche Leistungserbringung über die Leistung mittlerer Art und Güte hinaus geht, belanglos. Für 3.) gilt dann weiterhin:
Gesetzliche Regelungen sind nunmal Bestandteil der Realität und bilden deren normativen Ordnungsrahmen. Ein AG, der bei der Umsetzung seiner gesetzlichen Pflichten versagt, versagt. Das ist recht simpel und wenig abstrakt. Es gibt sicher nicht wenige AG, die ihren Erfolg auf der Mißachtung von Arbeitsschutznormen, der Vernachlässigung des Gesundheitsschutzes der AN und der Ausbeutung von AN aufgebaut haben - man sollte sich dann aber keiner Illusionen über seine Methoden hingeben.

WasDennNun

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Antw:Nur noch mit Termin - Vor- und Nachteile?
« Antwort #97 am: 09.07.2020 10:20 »
Ob die Gesundheit gefährdet wurde, lässt sich nicht am Eintritt einer Folge festmachen.
Stimmt, aber es ist ein Anzeichen, dass die Gesundheit nicht gefährdet wurde.
Eine Gefährdung liegt ja nur vor, wenn die MA über Ihre Leitungsfähigkeit belastet wurden, ohne das sei regenerieren können. Das heißt, dass der Verantwortungsvolle und Gesetzestreue AG immer unterhalb der Leistungsfähigkeit die MA belasten darf, da er ansonsten ja Gefahr läuft sie zu gefährden.
Denn die individuelle Leistungsfähigkeit kann man ja ganz einfach punktgenau messen, oder?
Und sie ist ja statisch pro Individuum (zumindest klingen deine Ausführungen so)
Zitat

Also wurde in den Fällen zu 1.) und 2.) keine über die Leistung mittlerer Art und Güte hinausgehende Leistung erbracht. Sie sind also im Bezug zu Deinen bisherigen Ausführungen, in denen es eben um eine solche Leistungserbringung über die Leistung mittlerer Art und Güte hinaus geht, belanglos.
Bei 1.) ja, wie ich ja selbst ausführt, und wer nicht mehr Leistung abruft, wird nicht feststellen können ob er denn schon die Leistung erhält die ihm zusteht (aber er kann sich weiterhin dem Traum hingeben, er würde diese erhalten, da sie ihm ja zusteht und er mit Profis arbeitet, die diese ihm ja auch zur Verfügung stellen).

Bei 2.) natürlich wird zum Zeitpunkt der Erbringung keine die Leistung mittlerer Art und Güte hinausgehende Leistung erbracht, es wird aber eine höher Leistung erbracht, als sie zum vorherigen Zeitpunkt erbracht wurde.
Denn natürlich ist Leistungsfähigkeit eines Individuum nichts was statisch ist.
Durch die Maßnahmen wird ja eben die Leistungsfähigkeit gesteigert.

Zitat

Für 3.) gilt dann weiterhin:
Gesetzliche Regelungen sind nunmal Bestandteil der Realität und bilden deren normativen Ordnungsrahmen. Ein AG, der bei der Umsetzung seiner gesetzlichen Pflichten versagt, versagt. Das ist recht simpel und wenig abstrakt. Es gibt sicher nicht wenige AG, die ihren Erfolg auf der Mißachtung von Arbeitsschutznormen, der Vernachlässigung des Gesundheitsschutzes der AN und der Ausbeutung von AN aufgebaut haben - man sollte sich dann aber keiner Illusionen über seine Methoden hingeben.
Auch richtig, aber was ja erst der Fall ist, wenn man feststellt, dass nicht 2.) eingetreten ist.
und deswegen sind AG die die Gefühlchen der MA egal sind eben solche:
Andere AGs glauben halt, sie würde die Arbeitsleistung mittlerer Art und Güte bekommen, bekommen aber weniger bzw. sie schaffen es nicht die individuelle Leistungsfähigkeit mittlerer Art und Güte zu steigern (u.A. durch Maßnahmen, die die Gefühlchen der Mitarbeiter betrifft).

Spid

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Antw:Nur noch mit Termin - Vor- und Nachteile?
« Antwort #98 am: 09.07.2020 11:15 »
Ob die Gesundheit gefährdet wurde, lässt sich nicht am Eintritt einer Folge festmachen.
Stimmt, aber es ist ein Anzeichen, dass die Gesundheit nicht gefährdet wurde.
Eine Gefährdung liegt ja nur vor, wenn die MA über Ihre Leitungsfähigkeit belastet wurden, ohne das sei regenerieren können. Das heißt, dass der Verantwortungsvolle und Gesetzestreue AG immer unterhalb der Leistungsfähigkeit die MA belasten darf, da er ansonsten ja Gefahr läuft sie zu gefährden.
Denn die individuelle Leistungsfähigkeit kann man ja ganz einfach punktgenau messen, oder?
Und sie ist ja statisch pro Individuum (zumindest klingen deine Ausführungen so)

Da die Leistung mittlerer Art und Güte eine angemessene Inanspruchnahme der Kräfte des AN ist, die dessen Gesundheit  nicht gefährdet, ist einer darüber hinausgehenden Leistung die Gesundheitsgefährdung immanent. Eine statische Leistungsfähigkeit habe ich nicht behauptet. Sie ist meinen Ausführungen auch nicht zu entnehmen. Ob sich die individuelle Leistungsfähigkeit punktgenau messen ließe oder nicht, ist unbeachtlich, da Du ja die über die Leistung mittlerer Art und Güte hinausgehende Leistung behauptet hast und somit die individuelle Leistungsfähigkeit der AN bereits hinreichend bestimmt und die über die Leistung mittlerer Art und Güte hinausgehende Leistungserbringung gemessen hast.

Zitat
Zitat

Also wurde in den Fällen zu 1.) und 2.) keine über die Leistung mittlerer Art und Güte hinausgehende Leistung erbracht. Sie sind also im Bezug zu Deinen bisherigen Ausführungen, in denen es eben um eine solche Leistungserbringung über die Leistung mittlerer Art und Güte hinaus geht, belanglos.
Bei 1.) ja, wie ich ja selbst ausführt, und wer nicht mehr Leistung abruft, wird nicht feststellen können ob er denn schon die Leistung erhält die ihm zusteht (aber er kann sich weiterhin dem Traum hingeben, er würde diese erhalten, da sie ihm ja zusteht und er mit Profis arbeitet, die diese ihm ja auch zur Verfügung stellen).

Bei 2.) natürlich wird zum Zeitpunkt der Erbringung keine die Leistung mittlerer Art und Güte hinausgehende Leistung erbracht, es wird aber eine höher Leistung erbracht, als sie zum vorherigen Zeitpunkt erbracht wurde.
Denn natürlich ist Leistungsfähigkeit eines Individuum nichts was statisch ist.
Durch die Maßnahmen wird ja eben die Leistungsfähigkeit gesteigert.

Was schlicht unbeachtlich ist, da es um die über die Leistung mittlerer Art und Güte hinausgehende Leistung geht.

Zitat
Zitat
Für 3.) gilt dann weiterhin:
Gesetzliche Regelungen sind nunmal Bestandteil der Realität und bilden deren normativen Ordnungsrahmen. Ein AG, der bei der Umsetzung seiner gesetzlichen Pflichten versagt, versagt. Das ist recht simpel und wenig abstrakt. Es gibt sicher nicht wenige AG, die ihren Erfolg auf der Mißachtung von Arbeitsschutznormen, der Vernachlässigung des Gesundheitsschutzes der AN und der Ausbeutung von AN aufgebaut haben - man sollte sich dann aber keiner Illusionen über seine Methoden hingeben.
Auch richtig, aber was ja erst der Fall ist, wenn man feststellt, dass nicht 2.) eingetreten ist.
und deswegen sind AG die die Gefühlchen der MA egal sind eben solche:
Andere AGs glauben halt, sie würde die Arbeitsleistung mittlerer Art und Güte bekommen, bekommen aber weniger bzw. sie schaffen es nicht die individuelle Leistungsfähigkeit mittlerer Art und Güte zu steigern (u.A. durch Maßnahmen, die die Gefühlchen der Mitarbeiter betrifft).

Bei 2.) liegt ja keine über die Leistung mittlerer Art und Güte hinausgehende Leistungserbringung vor, weshalb der diesbezügliche Einwand unbeachtlich ist. Ebenso wie die weiteren Ausführungen, dennn es geht ja darum:

Warum sollte jemand Anstrengungen für einen unerwünschten Effekt investieren? Menschenmaterial verschleißt schnell, wenn es mehr als Arbeitsleistung mittlerer Art und Güte im vereinbarten Umfang erbringt.
Da du ja leider nicht in der Lage bist, dieses zu erkennen, wirst du eben für deinen AG auch nicht mehr als eben diese Arbeitsleistung mittlerer Art und Güte im vereinbarten Umfang erbringen.
Mittelmaß halt.
Sehr gute Führungskräfte sind jedoch in der Lage, mehr als nur Arbeitsleistung mittlerer Art und Güte aus dem ihm zur Verfügung stehenden Menschenmaterial zu erbringen, dies wird in deinem Umfeld leider nicht gelingen.
Was eben?
Du bist halt nur in der Lage den Menschen die Motivation zu geben, so dass sie eben nur im Rahmen ihrer individuellen Leistungsfähig Arbeit mittlere Art und Güte erbringen.
Wo habe ich da geirrt, damit bist du bzgl. des Leistungsabrufens der möglichen Leistung halt nur Mittelmaß.
Das deine Mitarbeiter im Vergleich zu anderen Mitarbeiter nicht Mittelmaß sind, bleibt davon unberührt.

Andere Führungskräfte schaffen es jedoch, dass die Mitarbeiter eben eine Steigerung der Arbeitsleistung erbringen, sich in ihrer Freizeit regenerieren ( u.a. weil sie dort nur noch Leistung unterhalb ihrer Leistungfähigkeit erbringen) und daher langfristig nicht verschlissen werden.

WasDennNun

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Antw:Nur noch mit Termin - Vor- und Nachteile?
« Antwort #99 am: 09.07.2020 11:36 »
Dann kann ich mich also weiter daran erfreuen, dass wir unsere Mitarbeiter zu einer Steigerung ihrer Leistungsfähigkeit bringen konnten, ohne das wir sie gefährdeten, da wir ja nur die Leistungsfähigkeit mittlerer Art und Güte nach oben verschoben haben und sie sich nicht über ihrer Leistungsfähigkeit hinaus freiwillig engagiert haben.

- und ich hatte zwischendurch schon fast ein schlechtes Gewissen aufgrund deiner Ausführungen -

Während andere AG sich daran erfreuen können, dass sie weiter daran glauben können, dass sie die geschuldete Arbeitsleistung erhalten. Sind dann mEn halt AGs mit mittelmäßigen Führungskräften, da, wenn sie die Gefühlchen der Mitarbeiter streicheln würden, sie eine Erhöhung der Leistung mittlerer Art und Güte erreichen könnten.  Aber diese Führungskräfte das ja nicht zu betrachten, denn sie erhalten ja schon das was sie bestellt haben (sie arbeiten ja schließlich mit Profis zusammen).

Danke für die Erhellung Spid.

Spid

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Antw:Nur noch mit Termin - Vor- und Nachteile?
« Antwort #100 am: 09.07.2020 11:51 »
Wir sind jetzt also da, wo wir vor geraumer Zeit hätten  sein können: Du räumst ein, daß das
Du irrst ja bereits über den Inhalt des Begriffes der mittleren Art und Güte.
bei Deiner damaligen Aussage zutreffend war.

WasDennNun

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Antw:Nur noch mit Termin - Vor- und Nachteile?
« Antwort #101 am: 09.07.2020 12:01 »
Wir sind jetzt also da, wo wir vor geraumer Zeit hätten  sein können: Du räumst ein, daß das
Du irrst ja bereits über den Inhalt des Begriffes der mittleren Art und Güte.
bei Deiner damaligen Aussage zutreffend war.
Nö, nur das es ich bei der auf die Leistung zu einem Zeitpunkt im Vergleich zu einem anderen abgestellt habe abgestellt habe und dies nicht deutlich genug gemacht habe, das ich mich auf diesen Zeitpunkt beziehen.

Denn wenn jemand zum Zeitpunkt A eine Leistung mittlere Art und Güte erbringt, dann zum Zeitpunkt B (z.B. ein Jahr später) wieder eine Leistung mittlere Art und Güte erbringe, dann kann die Leistung zum Zeitpunkt B um 20% höher liegen, als die zum Zeitpunkt A, weil sich halt die Leistungsfähigkeit der Person durch unsere Maßnahmen geändert hat.

Spid

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Antw:Nur noch mit Termin - Vor- und Nachteile?
« Antwort #102 am: 09.07.2020 12:43 »
Du hast ausgehend von diesem Beitrag
Warum sollte jemand Anstrengungen für einen unerwünschten Effekt investieren? Menschenmaterial verschleißt schnell, wenn es mehr als Arbeitsleistung mittlerer Art und Güte im vereinbarten Umfang erbringt.
Da du ja leider nicht in der Lage bist, dieses zu erkennen, wirst du eben für deinen AG auch nicht mehr als eben diese Arbeitsleistung mittlerer Art und Güte im vereinbarten Umfang erbringen.
Mittelmaß halt.
Sehr gute Führungskräfte sind jedoch in der Lage, mehr als nur Arbeitsleistung mittlerer Art und Güte aus dem ihm zur Verfügung stehenden Menschenmaterial zu erbringen, dies wird in deinem Umfeld leider nicht gelingen.
stets auf einer über die Leistung mittlerer Art und Güte hinausgehende Leistung beharrt, die Du oder „sehr gute Führungskräfte“ bei ihnen unterstellten AN erzielen würden - und zwar auch, nachdem Du mehrfach darauf hingewiesen wurdest, was das bedeutet.

WasDennNun

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Antw:Nur noch mit Termin - Vor- und Nachteile?
« Antwort #103 am: 09.07.2020 12:54 »
Und da bleibe ich auch bei, nur mit der erläuternden Ergänzung, bezogen auf die Leistung mittlerer Art und Güte  des vorherigen Betrachtungszeitraum.
Oder ist dir dies nicht verständlich genug?
Denn wenn jemand zum Zeitpunkt A eine Leistung mittlere Art und Güte erbringt, dann zum Zeitpunkt B (z.B. ein Jahr später) wieder eine Leistung mittlere Art und Güte erbringe, dann kann die Leistung zum Zeitpunkt B um 20% höher liegen, als die zum Zeitpunkt A, weil sich halt die Leistungsfähigkeit der Person durch unsere Maßnahmen geändert hat.
Das ist dann halt mehr Arbeitsleistung als vorher, die sehr gute Führungskräfte von ihren MA erreichen können.

Spid

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« Antwort #104 am: 09.07.2020 13:09 »
Es ist mehr Arbeitsleistung als vorher, es ist aber keine über die Leistung mittlerer Art und Güte hinausgehende Arbeitsleistung - und um die ging es Dir, wie hier
Da du ja leider nicht in der Lage bist, dieses zu erkennen, wirst du eben für deinen AG auch nicht mehr als eben diese Arbeitsleistung mittlerer Art und Güte im vereinbarten Umfang erbringen.
Mittelmaß halt.
klar zu erkennen ist. Und das liegt schlicht daram, daß
das
Du irrst ja bereits über den Inhalt des Begriffes der mittleren Art und Güte.
bei Deiner damaligen Aussage zutreffend war.